Vertretungen der Frauen-Bundesligisten zu 2. Liga zugelassen

Der Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat einem Dringlichkeitsantrag des Fußball-Landesverbandes Brandenburg zugestimmt und die Zulassungsbestimmungen zur neuen 2. Frauen-Bundesliga dahingehend geändert, dass auch Zweite Mannschaften von aktuellen Frauen-Bundesliga-Vereinen am Spielbetrieb der 2. Frauen-Bundesliga ab der Saison 2004/05 teilnehmen können. Die Regelung betrifft damit auch die in den fünf Regionalligen laufende sportliche Qualifikation zur kommenden Saison.

Alle übrigen Zulassungsbestimmungen bleiben unverändert in Kraft, also auch der Zulassungsschlüssel für die einzelnen Regionalligen. Danach stehen der Regionalliga Nord drei, der Regionalliga Nordost vier, der Regionalliga West fünf, der Regionalliga Südwest zwei und der Regionalliga Süd sechs Plätze in der neuen 2. Frauen-Bundesliga zu.

Der FLV Brandenburg hatte den Dringlichkeitsantrag gestellt, um die Bemühungen der führenden Bundesliga-Vereine, in ihren Regionen Leistungszentren des Frauenfußballs aufzubauen, zu unterstützen und damit im Ergebnis auch die Nachwuchsarbeit für die Frauen-Nationalmannschaften zu fördern.

Über bereits angekündigte Beschwerden möglicherweise betroffener Vereine, die aufgrund der geänderten sportlichen Qualifikationskriterien nicht die sportliche Qualifikation zur 2. Frauen-Bundesliga erreichen, wird zunächst das DFB-Präsidium in seiner nächsten Sitzung am 7. Mai 2004 und danach gegebenenfalls der DFB-Vorstand beraten beziehungsweise beschließen.

[kk]


[bild1]Der Vorstand des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat einem Dringlichkeitsantrag des Fußball-Landesverbandes Brandenburg zugestimmt und die Zulassungsbestimmungen zur neuen
2. Frauen-Bundesliga dahingehend geändert, dass auch Zweite Mannschaften von aktuellen Frauen-Bundesliga-Vereinen am Spielbetrieb der 2. Frauen-Bundesliga ab der Saison 2004/05 teilnehmen können. Die Regelung betrifft damit auch die in den fünf Regionalligen laufende sportliche Qualifikation zur kommenden Saison.



Alle übrigen Zulassungsbestimmungen bleiben unverändert in Kraft, also auch der Zulassungsschlüssel für die einzelnen Regionalligen. Danach stehen der Regionalliga Nord drei, der Regionalliga Nordost vier, der Regionalliga West fünf, der Regionalliga Südwest zwei und der Regionalliga Süd sechs Plätze in der neuen 2. Frauen-Bundesliga zu.



Der FLV Brandenburg hatte den Dringlichkeitsantrag gestellt, um die Bemühungen der führenden Bundesliga-Vereine, in ihren Regionen Leistungszentren des Frauenfußballs aufzubauen, zu unterstützen und damit im Ergebnis auch die Nachwuchsarbeit für die Frauen-Nationalmannschaften zu fördern.



Über bereits angekündigte Beschwerden möglicherweise betroffener Vereine, die aufgrund der geänderten sportlichen Qualifikationskriterien nicht die sportliche Qualifikation zur
2. Frauen-Bundesliga erreichen, wird zunächst das DFB-Präsidium in seiner nächsten Sitzung am 7. Mai 2004 und danach gegebenenfalls der DFB-Vorstand beraten beziehungsweise beschließen.