Verlegung: FCB II und Magdeburg spielen am Bayern-Campus

Die Partie zwischen dem FC Bayern München II und 1. FC Magdeburg am Samstag ist in eine andere Spielstätte verlegt worden. Statt im Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße findet die Begegnung des 28. Spieltags am FC Bayern Campus statt (ab 14 Uhr, live bei MagentaSport). Die spielleitende Stelle des DFB hat damit einem entsprechenden Antrag des FC Bayern zugestimmt. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmegenehmigung für ausdrücklich nur ein Spiel.

Die Covid-19-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Durchführbarkeit des Spielbetriebs im Bereich des gesamten DFB. Aus diesem Grund wurden an den allgemeinverbindlichen Regelungen der DFB-Spielordnung und des DFB-Statuts 3. Liga im vergangenen Jahr Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen dienen dem Ziel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Fußball abzumildern und für die Klubs Erleichterungen im Sonderspielbetrieb zu schaffen. Gemäß der Ergänzung in § 50 Nr. 2. der DFB-Spielordnung und § 14 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung gelten Sonderregelungen auch für die Spielstätten während der Saison 2020/2021.

Einmalige Abweichung von den Zulassungsvoraussetzungen

In den vergangenen Wochen hat sich darüber hinaus witterungsbedingt eine außergewöhnliche Belastung für die Spielflächen ergeben und die planmäßige Abwicklung des Spielbetriebs erschwert. Dies trifft auch für den Platz an der Grünwalder Straße zu, der in der 3. Liga für Heimspiele des FC Bayern II, des TSV 1860 München und insbesondere in den Wintermonaten auch von Türkgücü München genutzt wird. 

Durch den beantragten einmaligen Wechsel der Spielstätte durch den FC Bayern II soll der Rasen an der Grünwalder Straße entlastet, der ordnungsgemäße Spielbetrieb gesichert und notwendige Maßnahmen zur Platzpflege ermöglicht werden. Die Prüfungen durch den DFB haben ergeben, dass das Stadion des FC Bayern Campus in der aktuellen Ausnahmesituation für den Spielbetrieb geeignet und eine einmalige Abweichung von den grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen der 3. Liga vertretbar ist.

[jb]

Die Partie zwischen dem FC Bayern München II und 1. FC Magdeburg am Samstag ist in eine andere Spielstätte verlegt worden. Statt im Städtischen Stadion an der Grünwalder Straße findet die Begegnung des 28. Spieltags am FC Bayern Campus statt (ab 14 Uhr, live bei MagentaSport). Die spielleitende Stelle des DFB hat damit einem entsprechenden Antrag des FC Bayern zugestimmt. Es handelt sich dabei um eine Ausnahmegenehmigung für ausdrücklich nur ein Spiel.

Die Covid-19-Pandemie hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Durchführbarkeit des Spielbetriebs im Bereich des gesamten DFB. Aus diesem Grund wurden an den allgemeinverbindlichen Regelungen der DFB-Spielordnung und des DFB-Statuts 3. Liga im vergangenen Jahr Anpassungen vorgenommen. Diese Änderungen dienen dem Ziel, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Fußball abzumildern und für die Klubs Erleichterungen im Sonderspielbetrieb zu schaffen. Gemäß der Ergänzung in § 50 Nr. 2. der DFB-Spielordnung und § 14 der Durchführungsbestimmungen zur DFB-Spielordnung gelten Sonderregelungen auch für die Spielstätten während der Saison 2020/2021.

Einmalige Abweichung von den Zulassungsvoraussetzungen

In den vergangenen Wochen hat sich darüber hinaus witterungsbedingt eine außergewöhnliche Belastung für die Spielflächen ergeben und die planmäßige Abwicklung des Spielbetriebs erschwert. Dies trifft auch für den Platz an der Grünwalder Straße zu, der in der 3. Liga für Heimspiele des FC Bayern II, des TSV 1860 München und insbesondere in den Wintermonaten auch von Türkgücü München genutzt wird. 

Durch den beantragten einmaligen Wechsel der Spielstätte durch den FC Bayern II soll der Rasen an der Grünwalder Straße entlastet, der ordnungsgemäße Spielbetrieb gesichert und notwendige Maßnahmen zur Platzpflege ermöglicht werden. Die Prüfungen durch den DFB haben ergeben, dass das Stadion des FC Bayern Campus in der aktuellen Ausnahmesituation für den Spielbetrieb geeignet und eine einmalige Abweichung von den grundsätzlichen Zulassungsvoraussetzungen der 3. Liga vertretbar ist.