Verfahren gegen ehemalige DFB-Funktionäre eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die gegen die ehemaligen DFB-Funktionäre Reinhard Grindel, Stephan Osnabrügge und Friedrich Curtius eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) im Zusammenhang mit der Frage einer etwaigen Sozialversicherungspflicht der Mitglieder des DFB-Präsidiums mangels Tatverdachts eingestellt. Die Einleitung der Verfahren hatte für ein großes öffentliches Interesse gesorgt.

Der DFB hatte von Beginn an den Rechtsstandpunkt vertreten, dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen sei, da man im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund derzeit noch Musterverfahren zur Klärung der Frage führe, ob die im Wahl- und Ehrenamt tätigen Präsidiumsmitglieder überhaupt sozialversicherungspflichtig sind. Diese Klärung führt dazu, dass etwaige Beiträge noch gar nicht fällig sind und dementsprechend auch gar nicht vorenthalten werden konnten. Eine Strafbarkeit war daher von vornherein ausgeschlossen.

[dfb]

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die gegen die ehemaligen DFB-Funktionäre Reinhard Grindel, Stephan Osnabrügge und Friedrich Curtius eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen des angeblichen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) im Zusammenhang mit der Frage einer etwaigen Sozialversicherungspflicht der Mitglieder des DFB-Präsidiums mangels Tatverdachts eingestellt. Die Einleitung der Verfahren hatte für ein großes öffentliches Interesse gesorgt.

Der DFB hatte von Beginn an den Rechtsstandpunkt vertreten, dass eine Strafbarkeit ausgeschlossen sei, da man im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung Bund derzeit noch Musterverfahren zur Klärung der Frage führe, ob die im Wahl- und Ehrenamt tätigen Präsidiumsmitglieder überhaupt sozialversicherungspflichtig sind. Diese Klärung führt dazu, dass etwaige Beiträge noch gar nicht fällig sind und dementsprechend auch gar nicht vorenthalten werden konnten. Eine Strafbarkeit war daher von vornherein ausgeschlossen.

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