Unveränderte Zuschüsse für die B-Juniorinnen-Bundesliga

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag die Zuschüsse für die Vereine der B-Juniorinnen-Bundesliga (BJBL) für die Saison 2021/2022 beschlossen. Der freigegebene Bezuschussungsbetrag für die 30 Mannschaften der Staffeln Nord/Nordost, West/Südwest und Süd liegt wie in der vergangenen Saison bei 596.200 Euro.

Die Zuschüsse für die Mannschaften setzen sich aus insgesamt fünf verschiedenen Beträgen zur Förderung und Entwicklung der B-Juniorinnen-Bundesliga zusammen: Alle Mannschaften erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 10.000 Euro (Gesamtsumme 300.000 Euro). Einen zusätzlichen Sockelbetrag über 43.200 Euro (2400 Euro pro Mannschaft) bekommen ausschließlich die Nicht-Lizenzvereine der BJBL. Der Betrag für den Fahrtkostenzuschuss beläuft sich auf 150.000 Euro, hinzu kommen ein Betrag für sportmedizinische Untersuchungen (75.000 Euro, maximal 2500 Euro pro Mannschaft) sowie ein Zuschuss für Übernachtungskosten in Höhe von 28.000 Euro. Bezuschusst werden nur Vereine, die eine Gemeinnützigkeit nachweisen und bestätigen, die Mittel ausschließlich in ihrem gemeinnützigen Bereich einzusetzen.

Der vom DFB geleistete Zuschuss dient der Deckung anfallender Spielbetriebsausgaben wie Fahrt- und Übernachtungskosten. Darüber hinaus wird die Bezuschussung für die Anstellung und Qualifizierung lizenzierter Trainer*innen sowie für die Optimierung der strukturellen und personellen Rahmenbedingungen im Verein verwendet. Ab dem zweiten Jahr fortdauernder Ligazugehörigkeit müssen die Mannschaften der B-Juniorinnen-Bundesliga von einem/einer vertraglich verpflichteten und lizenzierten Trainer*in trainiert werden, der/die mindestens über die Elite-Jugend-Lizenz des DFB verfügt.

[dfb]

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat in seiner Sitzung am heutigen Freitag die Zuschüsse für die Vereine der B-Juniorinnen-Bundesliga (BJBL) für die Saison 2021/2022 beschlossen. Der freigegebene Bezuschussungsbetrag für die 30 Mannschaften der Staffeln Nord/Nordost, West/Südwest und Süd liegt wie in der vergangenen Saison bei 596.200 Euro.

Die Zuschüsse für die Mannschaften setzen sich aus insgesamt fünf verschiedenen Beträgen zur Förderung und Entwicklung der B-Juniorinnen-Bundesliga zusammen: Alle Mannschaften erhalten einen Sockelbetrag in Höhe von 10.000 Euro (Gesamtsumme 300.000 Euro). Einen zusätzlichen Sockelbetrag über 43.200 Euro (2400 Euro pro Mannschaft) bekommen ausschließlich die Nicht-Lizenzvereine der BJBL. Der Betrag für den Fahrtkostenzuschuss beläuft sich auf 150.000 Euro, hinzu kommen ein Betrag für sportmedizinische Untersuchungen (75.000 Euro, maximal 2500 Euro pro Mannschaft) sowie ein Zuschuss für Übernachtungskosten in Höhe von 28.000 Euro. Bezuschusst werden nur Vereine, die eine Gemeinnützigkeit nachweisen und bestätigen, die Mittel ausschließlich in ihrem gemeinnützigen Bereich einzusetzen.

Der vom DFB geleistete Zuschuss dient der Deckung anfallender Spielbetriebsausgaben wie Fahrt- und Übernachtungskosten. Darüber hinaus wird die Bezuschussung für die Anstellung und Qualifizierung lizenzierter Trainer*innen sowie für die Optimierung der strukturellen und personellen Rahmenbedingungen im Verein verwendet. Ab dem zweiten Jahr fortdauernder Ligazugehörigkeit müssen die Mannschaften der B-Juniorinnen-Bundesliga von einem/einer vertraglich verpflichteten und lizenzierten Trainer*in trainiert werden, der/die mindestens über die Elite-Jugend-Lizenz des DFB verfügt.

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