Geflüchtete: Was Klubs wissen müssen

Zahlreiche Amateurvereine öffnen ihre Tore für ukrainische Geflüchtete und bieten besonders den Jüngsten auf dem Platz etwas Ablenkung in dieser schrecklichen Zeit. Rund um das außergewöhnliche Engagement entstehen Fragen. Spielrecht, Versicherungsschutz und finanzielle Unterstützung - wir stellen wichtige Informationen zusammen.

Dürfen Geflüchtete am Trainingsbetrieb teilnehmen?

Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche können, sofern der betreffende Verein dies zulässt, sofort am Trainingsbetrieb eines Vereins teilnehmen. Eine Vereinsmitgliedschaft muss nicht zwingend vorliegen.

Wie schnell können die Geflüchteten auch ein Spielrecht erhalten?

Aktuell kommen in den Landesverbänden Sonderregelungen zur Anwendung, die es grundsätzlich ermöglichen, ein Spielrecht zu erteilen. Dies dauert ab dem Zeitpunkt, an dem der DFB eine Freigabe beim Ukrainischen Nationalverband beantragt, etwa sieben Tage.

Der Verein, der den Spieler bzw. die Spieler*in aufnehmen möchte, beantragt einen Wechsel bzw. die Erstregistrierung über seinen zuständigen Landesverband. Dieser beantragt die Freigabe über den DFB, der wiederum den ehemaligen Nationalverband des Spielers bzw. der Spielerin kontaktiert. Aktuell ist der Ukrainische Nationalverband trotz des Krieges für derartige Anfragen erreichbar und antwortet im Regelfall innerhalb weniger Tage.

Genauere Informationen zur Beantragung des Spielrechts erhalten Vereine bei ihrem zuständigen Landesverband. So erreicht ihr euren Landesverband.

Ist die Erteilung einer Spielberechtigung auch ohne Vereinsmitgliedschaft möglich?

Nein, der jeweilige Verein bestätigt beim Passantrag gegenüber dem zuständigen Landesverband, dass der Spieler bzw. die Spielerin Mitglied des Vereins ist.

Gibt es diese Möglichkeit, Spieler*innen kurzfristig ein Spielrecht auszustellen, auch für erwachsene Vertragsspieler*innen?

Diese Fragestellung wurde auf FUSSBALL.DE bereits beantwortet: zum Link .

Sind die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine auch ohne eine Mitgliedschaft im Verein versichert?

Es besteht für alle aus der Ukraine Geflüchteten ein Krankenversicherungsschutz. Sollten sich also Spieler*innen im Trainings- oder Spielbetrieb verletzen, sind die Kosten der medizinischen Versorgung abgedeckt. Es besteht ein entsprechender Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Über die staatliche Krankenversicherung hinaus sind Geflüchtete aus der Ukraine zudem durch die ARAG Sportversicherung geschützt, insbesondere im Rahmen einer Unfall- und Krankenversicherung und können im Rahmen des Vereinssports Leistungen in Anspruch nehmen, dies auch dann, wenn eine Vereinsmitgliedschaft nicht besteht.

Die Amateurvereine leisten aktuell einen enormen Beitrag zur schnellen Integration. Erhalten Sie dafür finanzielle Unterstützung?

Die DFB-Stiftung Egidius Braun hat Anfang April bekanntgegeben, dass sie im Rahmen ihrer Ukraine-Hilfe ab sofort eine pauschale Anerkennungsprämie in Höhe von 500 Euro für engagierte Fußballvereine auszahlt. Mit der Zuwendung können beispielsweise Sportmaterialien, Ausflüge oder Begegnungsangebote finanziert werden. Zunächst stehen 50.000 Euro für das Programm zur Verfügung. Die Anträge müssen eine kurze Beschreibung enthalten, wofür die Zuwendung eingesetzt wird und wie viele Personen dadurch unterstützt werden. Ausführliche Informationen zur Antragsstellung finden Amateurvereine unter folgendem Link: Anerkennungsprämie der DFB-Stiftung Egidius Braun .

Zusätzlich kann eine finanzielle Unterstützung für die Integrationsarbeit bei den Landessportbünden angefragt werden. Alle Kontakte im Überblick.

Wo finden Vereine weitere Informationen, die über den Fußball hinausgehen, für die Geflüchteten aus der Ukraine aber trotzdem relevant sind?

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, stellt auf ihrer Homepage relevante Informationen für Menschen zusammen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Vom Aufenthaltsrecht über die Wohnraumsuche bis hin zu wichtigen Ansprechpartner*innen stehen die Informationen auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung. Zur Homepage .


Euer Verein engagiert sich momentan für ukrainische Geflüchtete? Welche Herausforderungen tauchten dabei auf und wie hat sie euer Verein gelöst? Wir freuen uns, wenn du dieses Wissen mit anderen Amateurvereinen teilst: Im Praxisprofi kannst du dein Best-Practice-Beispiel einreichen: zum Link.

[dfb]

Zahlreiche Amateurvereine öffnen ihre Tore für ukrainische Geflüchtete und bieten besonders den Jüngsten auf dem Platz etwas Ablenkung in dieser schrecklichen Zeit. Rund um das außergewöhnliche Engagement entstehen Fragen. Spielrecht, Versicherungsschutz und finanzielle Unterstützung - wir stellen wichtige Informationen zusammen.

Dürfen Geflüchtete am Trainingsbetrieb teilnehmen?

Aus der Ukraine geflüchtete Kinder und Jugendliche können, sofern der betreffende Verein dies zulässt, sofort am Trainingsbetrieb eines Vereins teilnehmen. Eine Vereinsmitgliedschaft muss nicht zwingend vorliegen.

Wie schnell können die Geflüchteten auch ein Spielrecht erhalten?

Aktuell kommen in den Landesverbänden Sonderregelungen zur Anwendung, die es grundsätzlich ermöglichen, ein Spielrecht zu erteilen. Dies dauert ab dem Zeitpunkt, an dem der DFB eine Freigabe beim Ukrainischen Nationalverband beantragt, etwa sieben Tage.

Der Verein, der den Spieler bzw. die Spieler*in aufnehmen möchte, beantragt einen Wechsel bzw. die Erstregistrierung über seinen zuständigen Landesverband. Dieser beantragt die Freigabe über den DFB, der wiederum den ehemaligen Nationalverband des Spielers bzw. der Spielerin kontaktiert. Aktuell ist der Ukrainische Nationalverband trotz des Krieges für derartige Anfragen erreichbar und antwortet im Regelfall innerhalb weniger Tage.

Genauere Informationen zur Beantragung des Spielrechts erhalten Vereine bei ihrem zuständigen Landesverband. So erreicht ihr euren Landesverband.

Ist die Erteilung einer Spielberechtigung auch ohne Vereinsmitgliedschaft möglich?

Nein, der jeweilige Verein bestätigt beim Passantrag gegenüber dem zuständigen Landesverband, dass der Spieler bzw. die Spielerin Mitglied des Vereins ist.

Gibt es diese Möglichkeit, Spieler*innen kurzfristig ein Spielrecht auszustellen, auch für erwachsene Vertragsspieler*innen?

Diese Fragestellung wurde auf FUSSBALL.DE bereits beantwortet: zum Link .

Sind die Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine auch ohne eine Mitgliedschaft im Verein versichert?

Es besteht für alle aus der Ukraine Geflüchteten ein Krankenversicherungsschutz. Sollten sich also Spieler*innen im Trainings- oder Spielbetrieb verletzen, sind die Kosten der medizinischen Versorgung abgedeckt. Es besteht ein entsprechender Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Über die staatliche Krankenversicherung hinaus sind Geflüchtete aus der Ukraine zudem durch die ARAG Sportversicherung geschützt, insbesondere im Rahmen einer Unfall- und Krankenversicherung und können im Rahmen des Vereinssports Leistungen in Anspruch nehmen, dies auch dann, wenn eine Vereinsmitgliedschaft nicht besteht.

Die Amateurvereine leisten aktuell einen enormen Beitrag zur schnellen Integration. Erhalten Sie dafür finanzielle Unterstützung?

Die DFB-Stiftung Egidius Braun hat Anfang April bekanntgegeben, dass sie im Rahmen ihrer Ukraine-Hilfe ab sofort eine pauschale Anerkennungsprämie in Höhe von 500 Euro für engagierte Fußballvereine auszahlt. Mit der Zuwendung können beispielsweise Sportmaterialien, Ausflüge oder Begegnungsangebote finanziert werden. Zunächst stehen 50.000 Euro für das Programm zur Verfügung. Die Anträge müssen eine kurze Beschreibung enthalten, wofür die Zuwendung eingesetzt wird und wie viele Personen dadurch unterstützt werden. Ausführliche Informationen zur Antragsstellung finden Amateurvereine unter folgendem Link: Anerkennungsprämie der DFB-Stiftung Egidius Braun .

Zusätzlich kann eine finanzielle Unterstützung für die Integrationsarbeit bei den Landessportbünden angefragt werden. Alle Kontakte im Überblick.

Wo finden Vereine weitere Informationen, die über den Fußball hinausgehen, für die Geflüchteten aus der Ukraine aber trotzdem relevant sind?

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, stellt auf ihrer Homepage relevante Informationen für Menschen zusammen, die aus der Ukraine geflüchtet sind. Vom Aufenthaltsrecht über die Wohnraumsuche bis hin zu wichtigen Ansprechpartner*innen stehen die Informationen auf Deutsch, Ukrainisch und Russisch zur Verfügung. Zur Homepage .


Euer Verein engagiert sich momentan für ukrainische Geflüchtete? Welche Herausforderungen tauchten dabei auf und wie hat sie euer Verein gelöst? Wir freuen uns, wenn du dieses Wissen mit anderen Amateurvereinen teilst: Im Praxisprofi kannst du dein Best-Practice-Beispiel einreichen: zum Link.