Trainings- und Spielbetrieb der Landesverbände: Wer plant wie?

Welche Landesverbände haben bereits eine Entscheidung über den Umgang mit der Saison 2019/2020 getroffen und wo steht ein Beschluss noch aus? Und wie sehen landesweit die Bestimmungen bezüglich des Trainingsbetriebs aus? DFB.de gibt einen Überblick.

Baden

Seit dem 2. Juni gilt für den Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg Folgendes: Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen, aber die Gruppengröße im Training wird auf 10 Personen erhöht. Die 10 Personen müssen mindestens 400m² (jede Person 40m²) zur Verfügung haben und dürfen nicht mit anderen Gruppen in Kontakt treten. Das höchste Gremium des Badischen Fußballverbandes – der Verbandstag – hat sich zudem für die Beendigung der Saison 2019/20 ausgesprochen. Der Wertung des Tabellenstandes zum Zeitpunkt des Abbruchs, der Ermittlung der Meister und direkten Aufsteiger per Quotienten-Regelung sowie dem Verzicht auf Absteiger stimmten 94 Prozent der Delegierten zu. Auch die beantragte Regelung der Pokalwettbewerbe beschlossen die Delegierten mit 85 Prozent. Diese sieht im Groben vor, den bfv-Rothaus-Pokal, den Sportlines-Pokal der Frauen und den A-Junioren-Verbandspokal 2019/20 sportlich zu Ende zu führen.

Bayern

Ab dem 22. Juni 2020 kann im Bereich des Sports die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen, die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden dann aufgehoben. Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hat unterdessen beschlossen, die laufende und aktuell ausgesetzte Saison 2019/20 bei den Junioren abzubrechen und bei den Juniorinnen ab dem 1. September – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – analog des Spielbetriebs bei den Herren und Frauen fortzusetzen. Der BFV-Vorstand folgt damit dem Vorschlag der Lösungs-Arbeitsgruppe Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren und Juniorinnen. Diese hatte sich aufgrund der Komplexität in die separaten Untergruppe Junioren und Juniorinnen unterteilt. Bei den Junioren werden die Abschlusstabellen auf Basis einer Quotientenregelung gebildet: Die bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft und das auf einem Aufstiegsrelegationsplatz stehende Team steigen auf. Absteiger soll es nur dann geben, wenn Teams in der laufenden Saison bis dato punktlos geblieben sind.

Berlin

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ermöglicht den Berliner Sportvereinen seit dem 15. Mai ihren Trainingsbetrieb unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wieder aufnehmen zu dürfen. Seit dem 2. Juni dürfen pro Halbfeld insgesamt zwölf Personen inklusive Trainer/in oder Betreuer/in (im Freien und in gedeckten Sportanlagen) trainieren. Die Saison im Berliner Amateurfußball ist jedoch offiziell beendet. Das beschloss die deutliche Mehrheit der Vereine auf einem außerordentlichen digitalen Verbandstag des BFV. Die Saison wird nach den Tabellenständen vom 12. März 2020 gewertet. In der Aufstiegsfrage greift die Quotientenregelung, wenn Teams eine unterschiedliche Zahl von Spielen absolviert haben. Absteiger gibt es in keinen Spielklassen, die entsprechenden Ligen werden in der neuen Saison vergrößert. Ausnahme bildet der Pokalwettbewerb. Der Verbandstag des Berliner Fußball-Verbandes bestätigte, dass die noch ausstehenden Runden ausgetragen werden, wenn es die Berliner Corona-Regeln erlauben.

Brandenburg

Der Fußball-Landesverband Brandenburg hat in einer Vorstandskonferenz beschlossen, die aktuelle Saison ohne weiteren Spielbetrieb auslaufen zu lassen und somit vorzeitig zu beenden. Unter Anwendung einer Quotientenregelung werden die Aufsteiger auf der Grundlage der Tabellenstände vom 12. März 2020 ermittelt. Die Abstiegsregelungen 2019/20 hingegen werden außer Kraft gesetzt. Eine Ausnahme bilden die Mannschaften, die bereits vor dem 12. März 2020 vom Spielbetrieb ihrer Klasse zurückgezogen worden sind. Seit dem 15. Mai darf aber auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Betreiber und Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren.

Bremen

Die Platzsperrungen in Bremen wurden aufgehoben und es darf wieder trainiert werden. Allerdings werden auch in Bremen die Trainingseinheiten von besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen begleitet, um ein Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu reduzieren. Ein außerordentlicher Verbandstag des Bremer Fußball-Verbandes hat derweil am 4. Juni den Abbruch der Saison 2019/2020 und deren Wertung beschlossen. Demnach wird die Saison in sämtlichen BFV-Spielklassen mit Ausnahme der Landespokalwettbewerbe der Herren, Frauen und A-Junioren abgebrochen. Im Herren- und Frauenbereich, sowie bei den noch nicht beendeten Futsal-Ligen der Junioren wird der Tabellenstand nach den zuletzt ausgetragenen Spielen gewertet. Ein auf zwei Nachkommastellen genau errechneter Quotient aus Punkten pro Spiel bestimmt den Tabellenstand. Ergibt sich hierbei ein gleicher Quotient für zwei oder mehr Mannschaften, entscheidet gemäß der BFV-Spielordnung zunächst die Tordifferenz, dann die Anzahl der mehr erzielten Tore über den Tabellenstand. Es gibt unabhängig von den Abschlusstabellen in der Saison 2019/2020 keine sportlichen Absteiger.

Hamburg

Fußballtraining in Hamburg kann seit dem 13. Mai 2020 mit Einschränkungen wieder stattfinden, jedoch nur kontaktfrei und mit Abstand. Fußballspiele im Amateurbereich sind daher weiterhin untersagt. Bei einem Außerordentlichen Verbandstag des HFV wurde entschieden, die Meisterschaftssaison 2019/2020 in allen Bereichen des Fußballs (Herren, Frauen, Mädchen, Junioren), im Futsal (Herren, Frauen, Mädchen, Junioren) und eFootball zum 30.06.2020 zu beenden. Die Tabellenwertung soll anhand der Quotientenregelung ermittelt werden. Es findet nur der Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse, aber kein Abstieg in die nächstniedrigere Spielklasse statt. Die Pokalspielwettbewerbe im LOTTO-POKAL der Herren-, Frauen- und A-Junioren des Spieljahres 2019/2020 werden in der Saison 2020/2021 fortgeführt.

Hessen

Der Hessische Fußball-Verband hat im Rahmen seines außerordentlichen Verbandstages eine Entscheidung bezüglich des Umgangs mit dem Spielbetrieb der Saison 2019/2020 getroffen. Die betreffende Spielzeit wird vorzeitig zum 30.06.2020 abgebrochen. Die Wertung der Tabelle wird mit Hilfe der Quotienten-Regelung vorgenommen. Es gibt Aufsteiger gemäß des Spielgeschehens der Saison 2019/2020, aber keine Absteiger. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann im Breiten- und Freizeitsport, darunter auch im Fußball, wieder aufgenommen werden. Das Training kann mit bis zu zehn Personen in gewohnter Form – also ohne Mindestabstand und Kontaktverbot – durchgeführt werden. Der Landesverband rät, die Zusammensetzung dieser Gruppe in unterschiedlichen Trainingseinheiten gleich zu halten.

Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern wird die Saison 2019/2020 zum offiziellen Spieljahresende am 30. Juni 2020 regulär auslaufen lassen. Es werden bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Pflicht- und Freundschaftsspiele mehr ausgetragen, die Saison ist somit vorzeitig beendet. Eine Ausnahme bildet der Landespokalwettbewerb der Herren um dem Lübzer Pils Cup. Hier behält sich der LFV eine sportliche Durchführung der verbleibenden Partien unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausdrücklich vor. Der erweiterte Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat auf einer außerordentlichen Sitzung gemeinsam mit den sechs zugehörigen Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden (KFV) am 26. Mai 2020 die Beschlüsse zur Wertung der Saison 2019/2020 vorgenommen. Die Abschlussstände in allen Spiel- und Altersklassen werden demnach unter Zuhilfenahme der Quotientenregel zu einem definierten Zeitpunkt ermittelt. Dabei werden die jeweiligen Ranglisten mit den Vereinsergebnissen absteigend sortiert. Darüber hinaus wird es in der Saison 2019/2020 keine Absteiger geben. Die jeweiligen Aufsteiger in die nächsthöheren Spielklassen ergeben sich derweil anhand der vor der Saison getroffenen Regelungen in den zuständigen Verbänden. Es wird keine Meister, sondern ausschließlich Staffelsieger geben. Ebenso hat die Landesregierung die Abstandsregel im Bereich des Trainings im Freizeit- und Breitensport aufgehoben. Es dürfen demnach auch Trainingsformen durchgeführt werden, bei denen der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Entsprechende Vorgaben seitens der Behörden müssen hierbei jedoch beachtet werden. Untersagt bleibt dagegen der Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten, Freundschafts- und Pflichtspiele im Fußball bleiben daher weiterhin untersagt.

Mittelrhein

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 15. Juni, dass die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand mit bis zu 30 Personen zulässig ist. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens dreißig Personen den nicht-kontaktfreien Fußball im Freien ausüben darf. Demnach sind Freundschaftsspiele wieder erlaubt. Der außerordentliche Verbandstag und der außerordentliche Verbandsjugendtag des Fußball-Verbandes Mittelrhein haben mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Spielzeit 2019/20 im Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene sowie für die Futsal-Mittelrheinliga abzubrechen. Die Delegierten stimmten bei den digitalen Versammlungen zudem mehrheitlich dem Antrag der FVM-Gremien zu, die Aufsteiger gemäß Quotientenregelung zu ermitteln. Im Seniorenbereich wird es einen Aufsteiger pro Staffel geben, im Jugendbereich kommen die in den Durchführungsbestimmungen geregelten Aufstiegsregelungen zur Geltung. Absteiger wird es gemäß den gestellten Anträgen in keinem Wettbewerb geben.

Niederrhein

In Nordrhein-Westfalen ist es seit dem 15. Juni die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand mit bis zu 30 Personen möglich. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens dreißig Personen den nicht-kontaktfreien Fußball im Freien ausüben darf. Demnach sind Freundschaftsspiele wieder erlaubt. Das Ergebnis einer Online-Umfrage hat derweil ergeben, dass 93 Prozent der Vereine für einen Saisonabbruch mit Aufsteigern und ohne Absteiger gestimmt haben. Das FVN-Präsidium hat danach in einer Sitzung gemeinsam mit den Kreisvorsitzenden das Ergebnis der Vereinsabstimmung als Basis für seine Entscheidung genommen, dass die Meisterschaftssaison 2019/2020 abgebrochen werden soll und auf Grund der behördlichen Verfügungslage am 30. Juni 2020 sportlich unvollständig endet. Die Anträge des FVN-Präsidiums zu den Meisterschaftsspielen bei Herren und Frauen sehen keine Absteiger sowie die Festlegung der Aufsteiger vor. Diese werden durch den Tabellenstand vom 13. März 2020 ermittelt. Sollte nicht dieselbe Anzahl an Spielen der Tabelle zugrunde liegen, wird die Quotientenregelung angewendet. Ebenfalls wird beantragt, dass die Tabellenersten nach Abschluss der Hinrunde auch einbezogen werden. Auch für die Ermittlung der Tabellen nach der Hinrunde wird die Quotientenregelung hinzugezogen. Die finale Entscheidung bezüglich dieser Regelungen trifft ein außerordentlicher Verbandstag, der durch das Präsidium für den 24. Juni einberufen wird.

Niedersachsen

Der NFV-Verbandsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 20. Mai final mit den vier möglichen Varianten zum Umgang der aktuell bis auf Weiteres unterbrochenen Saison 2019/20 beschäftigt. Dabei einigten sich die dem Verbandsvorstand angehörenden Präsidiumsmitglieder und Vorsitzenden der 33 Kreise auf jene Variante, die einen Saisonabbruch nach Quotientenregelung mit Auf-, aber ohne Abstieg vorsieht. Diese Variante wird vom NFV-Verbandsvorstand als Antrag auf dem außerordentlichen Verbandstag eingereicht, der – auch das wurde in der Sitzung beschlossen – am 27. Juni als voraussichtlich virtuelle Veranstaltung ausgetragen werden soll. Der NFV behält sich darüber hinaus vor, Sonderregelungen für die Pokal- Wettbewerbe zu treffen oder die kommende Saison bis zum Beginn der Sommerferien am 22. Juli 2021 zu verlängern. Beim Trainingsbetrieb gibt es keine pauschale Begrenzung bezüglich der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen - immer vorausgesetzt, dass die beschlossenen Bestimmungen, unter anderem die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln ebenso wie die Vermeidung von Körperkontakten und der Verzicht auf Wettkampf, eingehalten werden.

Rheinland

Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat auf Antrag des FVR-Präsidiums einstimmig den Abbruch der Saison 2019/20 mit den jeweils am 13. März 2020 geltenden Tabellenständen beschlossen. Die Entscheidung deckt sich mit dem Meinungsbild, das der FVR bei seinen Vereinen eingeholt hatte und im Rahmen dessen 83,5 Prozent der teilnehmenden Vereine für einen Abbruch der Saison votierten. Sie gilt sowohl für die Senioren und Frauen als auch für die Juniorinnen und Junioren. Grundsätzlich richtet sich der Tabellenstand nach dem Quotienten "Anzahl erreichter Punkte geteilt durch Anzahl ausgetragener Spiele". Aufsteiger ist dabei der Tabellenerste, obligatorische Absteiger wird es keinen geben. Im Freizeit- und Breitensport ist derweil der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Gruppen von bis zu 10 Personen auch in Kontaktsportarten wieder zulässig.

Saarland

Die Regierung im Saarland hat für den 15. Juni neue Lockerungen bekanntgegeben. Seitdem gilt: Es ist in Gruppen von bis zu zwanzig Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht möglich zu trainieren - unter den genannten Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen, etwa der kontaktfreien Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises. Bei Abstimmungen während des am 9. Juni durchgeführten virtuellen Außerordentlichen Verbandstages des SFV sprachen sich die Delegierten mit großer Stimmenmehrheit (455 ja, 72 nein) für das Beenden der Saison aus. Die sogenannte Quotienten-Regelung erhielt einen Zuspruch von 346 Stimmen, gegen die Regelung stimmten 155 Delegierte. Die wegen der Coronakrise abgebrochenen Pokalwettbewerbe bei Frauen, Männern und der A-Jugend sollen sobald wie möglich fortgesetzt werden.

Sachsen

Der SFV hat entschieden, dass die Saison 2019/2020 zum 30. Juni 2020 beendet und der Ligaspielbetrieb auf Landesebene nicht wieder aufgenommen wird. Es werden keine Meister für die Saison 2019/2020 ermittelt. Als Grundlage sollen die Tabellenstände vom 13. März 2020 herangezogen werden. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/2020 werden außer Kraft gesetzt. Absteiger werden in der Saison 2019/2020 insofern nicht ermittelt. Aufstiege werden durch den SFV unter Anwendung einer Quotientenregelung ermöglicht. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die seit dem 6. Juni 2020 gilt, lässt der Freistaat Sachsen unter gewissen Voraussetzungen wieder regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb von Mannschafts- und Kontaktsportarten zu. Erforderlich dafür ist die Erstellung und Befolgung eines Hygienekonzeptes. Nach wie vor sind allerdings die kommunalen und städtischen Verordnungen obligatorisch.

Sachsen-Anhalt

Sportanlagen im Freien können in Sachsen-Anhalt wieder genutzt werden, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss dabei eingehalten werden. Die Nutzung der Sportstätte erfordert die Freigabe durch den Betreiber. Dieser legt entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportstätte fest. Die Delegierten des außerordentlichen Verbandstages haben zudem beschlossen, die Spielzeit 2019/2020 für alle Alters- und Spielklassen auf Kreis- und Landesebene zum 30.06.2020 abzubrechen. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/2020 werden dabei außer Kraft gesetzt. Aufsteiger werden unter Anwendung einer Quotientenregelung auf Grundlage der Tabellenstände vom 12.03.2020 ermittelt. Absteiger werden in der Saison in den einzelnen Spielklassen hingegen nicht ermittelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die Mannschaften, die bereits vor dem 12.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen worden sind.

Schleswig-Holstein

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband hat entschieden, die Saison 2019/2020 ohne weiteren Spielbetrieb turnusgemäß am 30. Juni 2020 auslaufen zu lassen. Das Präsidium hat für alle Spielklassen des SHFV und seiner Kreisfußballverbände entschieden, dass die Tabellenendstände der Spielzeit 2019/20 durch Anwendung einer Quotientenregelung auf der Basis der Tabellenstände zum 30.06.2020 erfolgt. Staffelsieger der Saison 2019/20 ist in den einzelnen Spielklassen jeweils die Mannschaft, die auf die meisten erzielten Punkte pro ausgetragenem Spiel kommt. Einen Abstieg aus den Spielklassen einer Spielklassenebene gibt es nicht. Ausgenommen davon sind Mannschaften, die während der Saison von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Diese Mannschaften werden in der Spielzeit 2020/21 in der nächstniedrigeren Spielklassenebene antreten. Außerdem sind in Schleswig-Holstein Trainingseinheiten bei einer Gruppengröße von bis zu zehn Personen wieder unter normalen Gegebenheiten und ohne Einhaltung eines Mindestabstands möglich.

Südbaden

Der außerordentliche Verbandstag des SBFV hat die Beendigung der Saison zum 30. Juni beschlossen. Die Delegierten folgten dabei mit großer Mehrheit dem Vorschlag des Verbandsvorstandes, bzw. der drei baden-württembergischen Fußballverbände. Die Meister und direkten Aufsteiger werden anhand eines Quotienten ermittelt. Absteiger gibt es keine. Seit dem 2. Juni gilt zudem für den Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg Folgendes: Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen, aber die Gruppengröße im Training wird auf 10 Personen erhöht. Die 10 Personen müssen mindestens 400m² (jede Person 40m²) zur Verfügung haben und dürfen nicht mit anderen Gruppen in Kontakt treten.

Südwest

Entsprechend dem Votum der Vereine wird die Regelung der Spielordnung, dass die Meisterschaftssaison 2019/2020 zum 30. Juni endet, beibehalten. Auf Grund der staatlichen Verfügungen wird daher die Saison bis zu diesem Datum unvollständig beendet sein. Dies hat das Präsidium des SWFV in seiner Sitzung vom 7. Mai beschlossen. Am 19. Mai folgte der Beschluss, dass der Erstplatzierte Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt ist. Die Ermittlung der Platzierung im Allgemeinen erfolgt durch einen Quotienten. Ebenso gibt es keine Absteiger. Um über die Folgen aus der sportlich unvollständigen Beendigung der Saison zu entscheiden, wird das Präsidium einen außerordentlichen Verbandstag im Juni 2020 einberufen. Vereinssport ist derweil wieder erlaubt, der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in Gruppen von bis zu 10 Personen auch in Kontaktsportarten zulässig.

Thüringen

Der Verbandsvorstand des Thüringer Fußball-Verbands hat eine Aussetzung der Saison 2019/2020 bis zum 31. August beschlossen. Unter Berücksichtigung der behördlichen Verordnungen wird sie ab dem 1. September 2020 fortgesetzt. Damit folgte der Vorstand dem Ergebnis der Abstimmung der Vereine, von denen sich 58 Prozent für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2020 hinaus ausgesprochen hatten. Die Fortführung des Spieljahres 2019/20 im Nachwuchsbereich soll jedoch differenziert zum Herrenbereich betrachtet und zum 30. Juni 2020 beendet werden. In Thüringen ist auch der Trainingsbetrieb im organisierten Sport wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass ein sportartspezifisches Infektionsschutzkonzept vorliegt, das sich nach den Vorgaben des jeweiligen Sportfachverbandes richtet sowie für jede Sportanlage vorgehalten und berücksichtigt wird. Bei den wieder erlaubten Trainingsspielen (mit Kontakt) empfiehlt der Landesverband jedoch, diese in festen Gruppen durchzuführen und auf ein Minimum zu reduzieren.

Westfalen

Die Saison 2019/20 im westfälischen Amateur- und Jugendfußball wird abgebrochen. Dafür haben die Delegierten des Verbandstages und des Verbandsjugendtages im schriftlichen Umlaufverfahren mit einem jeweils deutlichen Votum gestimmt. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen beendet damit endgültig die aktuelle Saison. In den kommenden Tagen und Wochen werden die Abschlusstabellen unter Berücksichtigung der Quotientenregelung erstellt und die daraus resultierenden Aufsteiger final veröffentlicht. Seit dem 15. Juni erlaubt die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen sowie sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30 Personen im Freien unter der Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, dabei muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet sein. Wie sich diese Maßnahmen im Detail auf den Fußball auswirken, wird nun der Fußballausschuss des WDFV diskutieren.

Württemberg

Der Außerordentliche Verbandstag des Württembergischen Fußballverbandes hat entschieden, dass das Spieljahr 2019/20 am 30.06.2020 endet und damit der seit 12.03.2020 ausgesetzte Spielbetrieb nicht wieder aufgenommen wird. Von 264 abgegebenen Stimmen entfielen 238 (90,15 %) auf die von Verbandsspielausschuss und Verbandsvorstand vorgeschlagene Variante die Saison zum 30.06.2020 abzuschließen. Die Meister und damit direkten Aufsteiger werden anhand der Quotienten-Regelung ermittelt, in dem die bisher erzielten Punkte durch die Anzahl der Spiele geteilt werden. Weitere Aufsteiger, insbesondere über Platzierungen, die üblicherweise zur Teilnahme an den Relegationsrunden berechtigen, wird es nicht geben. Zudem werden aus Billigkeitsgründen auch keine Absteiger ausgewiesen. Zudem besagt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die seit dem 2. Juni gilt, dass Trainings- und Übungseinheiten in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen dürfen. Dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Regelungen bezüglich des Trainingsbetriebs können auf den Webseiten der Landesverbände entnommen werden. Ebenso müssen sich Vereine im Voraus informieren, inwiefern vor der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs auf einer Sportanlage die örtliche Situation mit der Kommune abgeklärt werden muss.

Stand: 24. Juni 2020

[jsc]

Welche Landesverbände haben bereits eine Entscheidung über den Umgang mit der Saison 2019/2020 getroffen und wo steht ein Beschluss noch aus? Und wie sehen landesweit die Bestimmungen bezüglich des Trainingsbetriebs aus? DFB.de gibt einen Überblick.

Baden

Seit dem 2. Juni gilt für den Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg Folgendes: Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen, aber die Gruppengröße im Training wird auf 10 Personen erhöht. Die 10 Personen müssen mindestens 400m² (jede Person 40m²) zur Verfügung haben und dürfen nicht mit anderen Gruppen in Kontakt treten. Das höchste Gremium des Badischen Fußballverbandes – der Verbandstag – hat sich zudem für die Beendigung der Saison 2019/20 ausgesprochen. Der Wertung des Tabellenstandes zum Zeitpunkt des Abbruchs, der Ermittlung der Meister und direkten Aufsteiger per Quotienten-Regelung sowie dem Verzicht auf Absteiger stimmten 94 Prozent der Delegierten zu. Auch die beantragte Regelung der Pokalwettbewerbe beschlossen die Delegierten mit 85 Prozent. Diese sieht im Groben vor, den bfv-Rothaus-Pokal, den Sportlines-Pokal der Frauen und den A-Junioren-Verbandspokal 2019/20 sportlich zu Ende zu führen.

Bayern

Ab dem 22. Juni 2020 kann im Bereich des Sports die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs erfolgen, die bislang geltenden Obergrenzen für den Outdoor- und Indoor-Sport (bisher 20 Personen) werden dann aufgehoben. Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes hat unterdessen beschlossen, die laufende und aktuell ausgesetzte Saison 2019/20 bei den Junioren abzubrechen und bei den Juniorinnen ab dem 1. September – wenn durch staatliche Vorgaben möglich – analog des Spielbetriebs bei den Herren und Frauen fortzusetzen. Der BFV-Vorstand folgt damit dem Vorschlag der Lösungs-Arbeitsgruppe Spielbetrieb Liga und Pokal Junioren und Juniorinnen. Diese hatte sich aufgrund der Komplexität in die separaten Untergruppe Junioren und Juniorinnen unterteilt. Bei den Junioren werden die Abschlusstabellen auf Basis einer Quotientenregelung gebildet: Die bestplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft und das auf einem Aufstiegsrelegationsplatz stehende Team steigen auf. Absteiger soll es nur dann geben, wenn Teams in der laufenden Saison bis dato punktlos geblieben sind.

Berlin

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ermöglicht den Berliner Sportvereinen seit dem 15. Mai ihren Trainingsbetrieb unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wieder aufnehmen zu dürfen. Seit dem 2. Juni dürfen pro Halbfeld insgesamt zwölf Personen inklusive Trainer/in oder Betreuer/in (im Freien und in gedeckten Sportanlagen) trainieren. Die Saison im Berliner Amateurfußball ist jedoch offiziell beendet. Das beschloss die deutliche Mehrheit der Vereine auf einem außerordentlichen digitalen Verbandstag des BFV. Die Saison wird nach den Tabellenständen vom 12. März 2020 gewertet. In der Aufstiegsfrage greift die Quotientenregelung, wenn Teams eine unterschiedliche Zahl von Spielen absolviert haben. Absteiger gibt es in keinen Spielklassen, die entsprechenden Ligen werden in der neuen Saison vergrößert. Ausnahme bildet der Pokalwettbewerb. Der Verbandstag des Berliner Fußball-Verbandes bestätigte, dass die noch ausstehenden Runden ausgetragen werden, wenn es die Berliner Corona-Regeln erlauben.

Brandenburg

Der Fußball-Landesverband Brandenburg hat in einer Vorstandskonferenz beschlossen, die aktuelle Saison ohne weiteren Spielbetrieb auslaufen zu lassen und somit vorzeitig zu beenden. Unter Anwendung einer Quotientenregelung werden die Aufsteiger auf der Grundlage der Tabellenstände vom 12. März 2020 ermittelt. Die Abstiegsregelungen 2019/20 hingegen werden außer Kraft gesetzt. Eine Ausnahme bilden die Mannschaften, die bereits vor dem 12. März 2020 vom Spielbetrieb ihrer Klasse zurückgezogen worden sind. Seit dem 15. Mai darf aber auf allen öffentlichen und privaten Sportanlagen im Freien wieder trainiert werden, allerdings ausschließlich kontaktlos. Betreiber und Vereine sind aufgefordert, das Infektionsrisiko der Sportlerinnen und Sportler durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen zu reduzieren.

Bremen

Die Platzsperrungen in Bremen wurden aufgehoben und es darf wieder trainiert werden. Allerdings werden auch in Bremen die Trainingseinheiten von besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen begleitet, um ein Infektionsrisiko für alle Beteiligten zu reduzieren. Ein außerordentlicher Verbandstag des Bremer Fußball-Verbandes hat derweil am 4. Juni den Abbruch der Saison 2019/2020 und deren Wertung beschlossen. Demnach wird die Saison in sämtlichen BFV-Spielklassen mit Ausnahme der Landespokalwettbewerbe der Herren, Frauen und A-Junioren abgebrochen. Im Herren- und Frauenbereich, sowie bei den noch nicht beendeten Futsal-Ligen der Junioren wird der Tabellenstand nach den zuletzt ausgetragenen Spielen gewertet. Ein auf zwei Nachkommastellen genau errechneter Quotient aus Punkten pro Spiel bestimmt den Tabellenstand. Ergibt sich hierbei ein gleicher Quotient für zwei oder mehr Mannschaften, entscheidet gemäß der BFV-Spielordnung zunächst die Tordifferenz, dann die Anzahl der mehr erzielten Tore über den Tabellenstand. Es gibt unabhängig von den Abschlusstabellen in der Saison 2019/2020 keine sportlichen Absteiger.

Hamburg

Fußballtraining in Hamburg kann seit dem 13. Mai 2020 mit Einschränkungen wieder stattfinden, jedoch nur kontaktfrei und mit Abstand. Fußballspiele im Amateurbereich sind daher weiterhin untersagt. Bei einem Außerordentlichen Verbandstag des HFV wurde entschieden, die Meisterschaftssaison 2019/2020 in allen Bereichen des Fußballs (Herren, Frauen, Mädchen, Junioren), im Futsal (Herren, Frauen, Mädchen, Junioren) und eFootball zum 30.06.2020 zu beenden. Die Tabellenwertung soll anhand der Quotientenregelung ermittelt werden. Es findet nur der Aufstieg in die nächsthöhere Spielklasse, aber kein Abstieg in die nächstniedrigere Spielklasse statt. Die Pokalspielwettbewerbe im LOTTO-POKAL der Herren-, Frauen- und A-Junioren des Spieljahres 2019/2020 werden in der Saison 2020/2021 fortgeführt.

Hessen

Der Hessische Fußball-Verband hat im Rahmen seines außerordentlichen Verbandstages eine Entscheidung bezüglich des Umgangs mit dem Spielbetrieb der Saison 2019/2020 getroffen. Die betreffende Spielzeit wird vorzeitig zum 30.06.2020 abgebrochen. Die Wertung der Tabelle wird mit Hilfe der Quotienten-Regelung vorgenommen. Es gibt Aufsteiger gemäß des Spielgeschehens der Saison 2019/2020, aber keine Absteiger. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann im Breiten- und Freizeitsport, darunter auch im Fußball, wieder aufgenommen werden. Das Training kann mit bis zu zehn Personen in gewohnter Form – also ohne Mindestabstand und Kontaktverbot – durchgeführt werden. Der Landesverband rät, die Zusammensetzung dieser Gruppe in unterschiedlichen Trainingseinheiten gleich zu halten.

Mecklenburg-Vorpommern

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern wird die Saison 2019/2020 zum offiziellen Spieljahresende am 30. Juni 2020 regulär auslaufen lassen. Es werden bis zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Pflicht- und Freundschaftsspiele mehr ausgetragen, die Saison ist somit vorzeitig beendet. Eine Ausnahme bildet der Landespokalwettbewerb der Herren um dem Lübzer Pils Cup. Hier behält sich der LFV eine sportliche Durchführung der verbleibenden Partien unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausdrücklich vor. Der erweiterte Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat auf einer außerordentlichen Sitzung gemeinsam mit den sechs zugehörigen Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden (KFV) am 26. Mai 2020 die Beschlüsse zur Wertung der Saison 2019/2020 vorgenommen. Die Abschlussstände in allen Spiel- und Altersklassen werden demnach unter Zuhilfenahme der Quotientenregel zu einem definierten Zeitpunkt ermittelt. Dabei werden die jeweiligen Ranglisten mit den Vereinsergebnissen absteigend sortiert. Darüber hinaus wird es in der Saison 2019/2020 keine Absteiger geben. Die jeweiligen Aufsteiger in die nächsthöheren Spielklassen ergeben sich derweil anhand der vor der Saison getroffenen Regelungen in den zuständigen Verbänden. Es wird keine Meister, sondern ausschließlich Staffelsieger geben. Ebenso hat die Landesregierung die Abstandsregel im Bereich des Trainings im Freizeit- und Breitensport aufgehoben. Es dürfen demnach auch Trainingsformen durchgeführt werden, bei denen der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Entsprechende Vorgaben seitens der Behörden müssen hierbei jedoch beachtet werden. Untersagt bleibt dagegen der Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten, Freundschafts- und Pflichtspiele im Fußball bleiben daher weiterhin untersagt.

Mittelrhein

In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 15. Juni, dass die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand mit bis zu 30 Personen zulässig ist. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens dreißig Personen den nicht-kontaktfreien Fußball im Freien ausüben darf. Demnach sind Freundschaftsspiele wieder erlaubt. Der außerordentliche Verbandstag und der außerordentliche Verbandsjugendtag des Fußball-Verbandes Mittelrhein haben mit deutlicher Mehrheit beschlossen, die Spielzeit 2019/20 im Herren-, Frauen- und Jugendspielbetrieb auf Verbands- und Kreisebene sowie für die Futsal-Mittelrheinliga abzubrechen. Die Delegierten stimmten bei den digitalen Versammlungen zudem mehrheitlich dem Antrag der FVM-Gremien zu, die Aufsteiger gemäß Quotientenregelung zu ermitteln. Im Seniorenbereich wird es einen Aufsteiger pro Staffel geben, im Jugendbereich kommen die in den Durchführungsbestimmungen geregelten Aufstiegsregelungen zur Geltung. Absteiger wird es gemäß den gestellten Anträgen in keinem Wettbewerb geben.

Niederrhein

In Nordrhein-Westfalen ist es seit dem 15. Juni die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand mit bis zu 30 Personen möglich. Daraus ergibt sich für den Amateurfußball die Vorgabe, dass eine Gruppe von höchstens dreißig Personen den nicht-kontaktfreien Fußball im Freien ausüben darf. Demnach sind Freundschaftsspiele wieder erlaubt. Das Ergebnis einer Online-Umfrage hat derweil ergeben, dass 93 Prozent der Vereine für einen Saisonabbruch mit Aufsteigern und ohne Absteiger gestimmt haben. Das FVN-Präsidium hat danach in einer Sitzung gemeinsam mit den Kreisvorsitzenden das Ergebnis der Vereinsabstimmung als Basis für seine Entscheidung genommen, dass die Meisterschaftssaison 2019/2020 abgebrochen werden soll und auf Grund der behördlichen Verfügungslage am 30. Juni 2020 sportlich unvollständig endet. Die Anträge des FVN-Präsidiums zu den Meisterschaftsspielen bei Herren und Frauen sehen keine Absteiger sowie die Festlegung der Aufsteiger vor. Diese werden durch den Tabellenstand vom 13. März 2020 ermittelt. Sollte nicht dieselbe Anzahl an Spielen der Tabelle zugrunde liegen, wird die Quotientenregelung angewendet. Ebenfalls wird beantragt, dass die Tabellenersten nach Abschluss der Hinrunde auch einbezogen werden. Auch für die Ermittlung der Tabellen nach der Hinrunde wird die Quotientenregelung hinzugezogen. Die finale Entscheidung bezüglich dieser Regelungen trifft ein außerordentlicher Verbandstag, der durch das Präsidium für den 24. Juni einberufen wird.

Niedersachsen

Der NFV-Verbandsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 20. Mai final mit den vier möglichen Varianten zum Umgang der aktuell bis auf Weiteres unterbrochenen Saison 2019/20 beschäftigt. Dabei einigten sich die dem Verbandsvorstand angehörenden Präsidiumsmitglieder und Vorsitzenden der 33 Kreise auf jene Variante, die einen Saisonabbruch nach Quotientenregelung mit Auf-, aber ohne Abstieg vorsieht. Diese Variante wird vom NFV-Verbandsvorstand als Antrag auf dem außerordentlichen Verbandstag eingereicht, der – auch das wurde in der Sitzung beschlossen – am 27. Juni als voraussichtlich virtuelle Veranstaltung ausgetragen werden soll. Der NFV behält sich darüber hinaus vor, Sonderregelungen für die Pokal- Wettbewerbe zu treffen oder die kommende Saison bis zum Beginn der Sommerferien am 22. Juli 2021 zu verlängern. Beim Trainingsbetrieb gibt es keine pauschale Begrenzung bezüglich der Zahl der Trainierenden auf den Sportanlagen - immer vorausgesetzt, dass die beschlossenen Bestimmungen, unter anderem die Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln ebenso wie die Vermeidung von Körperkontakten und der Verzicht auf Wettkampf, eingehalten werden.

Rheinland

Der Beirat des Fußballverbandes Rheinland hat auf Antrag des FVR-Präsidiums einstimmig den Abbruch der Saison 2019/20 mit den jeweils am 13. März 2020 geltenden Tabellenständen beschlossen. Die Entscheidung deckt sich mit dem Meinungsbild, das der FVR bei seinen Vereinen eingeholt hatte und im Rahmen dessen 83,5 Prozent der teilnehmenden Vereine für einen Abbruch der Saison votierten. Sie gilt sowohl für die Senioren und Frauen als auch für die Juniorinnen und Junioren. Grundsätzlich richtet sich der Tabellenstand nach dem Quotienten "Anzahl erreichter Punkte geteilt durch Anzahl ausgetragener Spiele". Aufsteiger ist dabei der Tabellenerste, obligatorische Absteiger wird es keinen geben. Im Freizeit- und Breitensport ist derweil der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Gruppen von bis zu 10 Personen auch in Kontaktsportarten wieder zulässig.

Saarland

Die Regierung im Saarland hat für den 15. Juni neue Lockerungen bekanntgegeben. Seitdem gilt: Es ist in Gruppen von bis zu zwanzig Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht möglich zu trainieren - unter den genannten Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen, etwa der kontaktfreien Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises. Bei Abstimmungen während des am 9. Juni durchgeführten virtuellen Außerordentlichen Verbandstages des SFV sprachen sich die Delegierten mit großer Stimmenmehrheit (455 ja, 72 nein) für das Beenden der Saison aus. Die sogenannte Quotienten-Regelung erhielt einen Zuspruch von 346 Stimmen, gegen die Regelung stimmten 155 Delegierte. Die wegen der Coronakrise abgebrochenen Pokalwettbewerbe bei Frauen, Männern und der A-Jugend sollen sobald wie möglich fortgesetzt werden.

Sachsen

Der SFV hat entschieden, dass die Saison 2019/2020 zum 30. Juni 2020 beendet und der Ligaspielbetrieb auf Landesebene nicht wieder aufgenommen wird. Es werden keine Meister für die Saison 2019/2020 ermittelt. Als Grundlage sollen die Tabellenstände vom 13. März 2020 herangezogen werden. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/2020 werden außer Kraft gesetzt. Absteiger werden in der Saison 2019/2020 insofern nicht ermittelt. Aufstiege werden durch den SFV unter Anwendung einer Quotientenregelung ermöglicht. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung, die seit dem 6. Juni 2020 gilt, lässt der Freistaat Sachsen unter gewissen Voraussetzungen wieder regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb von Mannschafts- und Kontaktsportarten zu. Erforderlich dafür ist die Erstellung und Befolgung eines Hygienekonzeptes. Nach wie vor sind allerdings die kommunalen und städtischen Verordnungen obligatorisch.

Sachsen-Anhalt

Sportanlagen im Freien können in Sachsen-Anhalt wieder genutzt werden, der Mindestabstand von 1,5 Metern muss dabei eingehalten werden. Die Nutzung der Sportstätte erfordert die Freigabe durch den Betreiber. Dieser legt entsprechend der Größe und Beschaffenheit der Sportanlage eine Höchstbelegung der Sportstätte fest. Die Delegierten des außerordentlichen Verbandstages haben zudem beschlossen, die Spielzeit 2019/2020 für alle Alters- und Spielklassen auf Kreis- und Landesebene zum 30.06.2020 abzubrechen. Die Auf- und Abstiegsregelungen 2019/2020 werden dabei außer Kraft gesetzt. Aufsteiger werden unter Anwendung einer Quotientenregelung auf Grundlage der Tabellenstände vom 12.03.2020 ermittelt. Absteiger werden in der Saison in den einzelnen Spielklassen hingegen nicht ermittelt. Eine Ausnahme bilden hierbei die Mannschaften, die bereits vor dem 12.03.2020 vom Spielbetrieb ihrer Spielklasse zurückgezogen worden sind.

Schleswig-Holstein

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband hat entschieden, die Saison 2019/2020 ohne weiteren Spielbetrieb turnusgemäß am 30. Juni 2020 auslaufen zu lassen. Das Präsidium hat für alle Spielklassen des SHFV und seiner Kreisfußballverbände entschieden, dass die Tabellenendstände der Spielzeit 2019/20 durch Anwendung einer Quotientenregelung auf der Basis der Tabellenstände zum 30.06.2020 erfolgt. Staffelsieger der Saison 2019/20 ist in den einzelnen Spielklassen jeweils die Mannschaft, die auf die meisten erzielten Punkte pro ausgetragenem Spiel kommt. Einen Abstieg aus den Spielklassen einer Spielklassenebene gibt es nicht. Ausgenommen davon sind Mannschaften, die während der Saison von ihren Vereinen vom Spielbetrieb zurückgezogen wurden. Diese Mannschaften werden in der Spielzeit 2020/21 in der nächstniedrigeren Spielklassenebene antreten. Außerdem sind in Schleswig-Holstein Trainingseinheiten bei einer Gruppengröße von bis zu zehn Personen wieder unter normalen Gegebenheiten und ohne Einhaltung eines Mindestabstands möglich.

Südbaden

Der außerordentliche Verbandstag des SBFV hat die Beendigung der Saison zum 30. Juni beschlossen. Die Delegierten folgten dabei mit großer Mehrheit dem Vorschlag des Verbandsvorstandes, bzw. der drei baden-württembergischen Fußballverbände. Die Meister und direkten Aufsteiger werden anhand eines Quotienten ermittelt. Absteiger gibt es keine. Seit dem 2. Juni gilt zudem für den Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg Folgendes: Die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bleiben bestehen, aber die Gruppengröße im Training wird auf 10 Personen erhöht. Die 10 Personen müssen mindestens 400m² (jede Person 40m²) zur Verfügung haben und dürfen nicht mit anderen Gruppen in Kontakt treten.

Südwest

Entsprechend dem Votum der Vereine wird die Regelung der Spielordnung, dass die Meisterschaftssaison 2019/2020 zum 30. Juni endet, beibehalten. Auf Grund der staatlichen Verfügungen wird daher die Saison bis zu diesem Datum unvollständig beendet sein. Dies hat das Präsidium des SWFV in seiner Sitzung vom 7. Mai beschlossen. Am 19. Mai folgte der Beschluss, dass der Erstplatzierte Sieger in seiner Staffel und damit grundsätzlich nach Maßgabe der jeweils geltenden Ordnung aufstiegsberechtigt ist. Die Ermittlung der Platzierung im Allgemeinen erfolgt durch einen Quotienten. Ebenso gibt es keine Absteiger. Um über die Folgen aus der sportlich unvollständigen Beendigung der Saison zu entscheiden, wird das Präsidium einen außerordentlichen Verbandstag im Juni 2020 einberufen. Vereinssport ist derweil wieder erlaubt, der Trainings- und Wettkampfbetrieb ist in Gruppen von bis zu 10 Personen auch in Kontaktsportarten zulässig.

Thüringen

Der Verbandsvorstand des Thüringer Fußball-Verbands hat eine Aussetzung der Saison 2019/2020 bis zum 31. August beschlossen. Unter Berücksichtigung der behördlichen Verordnungen wird sie ab dem 1. September 2020 fortgesetzt. Damit folgte der Vorstand dem Ergebnis der Abstimmung der Vereine, von denen sich 58 Prozent für eine Fortsetzung der Saison über den 30. Juni 2020 hinaus ausgesprochen hatten. Die Fortführung des Spieljahres 2019/20 im Nachwuchsbereich soll jedoch differenziert zum Herrenbereich betrachtet und zum 30. Juni 2020 beendet werden. In Thüringen ist auch der Trainingsbetrieb im organisierten Sport wieder möglich. Voraussetzung ist allerdings, dass ein sportartspezifisches Infektionsschutzkonzept vorliegt, das sich nach den Vorgaben des jeweiligen Sportfachverbandes richtet sowie für jede Sportanlage vorgehalten und berücksichtigt wird. Bei den wieder erlaubten Trainingsspielen (mit Kontakt) empfiehlt der Landesverband jedoch, diese in festen Gruppen durchzuführen und auf ein Minimum zu reduzieren.

Westfalen

Die Saison 2019/20 im westfälischen Amateur- und Jugendfußball wird abgebrochen. Dafür haben die Delegierten des Verbandstages und des Verbandsjugendtages im schriftlichen Umlaufverfahren mit einem jeweils deutlichen Votum gestimmt. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen beendet damit endgültig die aktuelle Saison. In den kommenden Tagen und Wochen werden die Abschlusstabellen unter Berücksichtigung der Quotientenregelung erstellt und die daraus resultierenden Aufsteiger final veröffentlicht. Seit dem 15. Juni erlaubt die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen Kontaktsport im Freien mit bis zu 30 Personen sowie sportliche Wettbewerbe mit bis zu 30 Personen im Freien unter der Beachtung der Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte, dabei muss die Rückverfolgbarkeit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewährleistet sein. Wie sich diese Maßnahmen im Detail auf den Fußball auswirken, wird nun der Fußballausschuss des WDFV diskutieren.

Württemberg

Der Außerordentliche Verbandstag des Württembergischen Fußballverbandes hat entschieden, dass das Spieljahr 2019/20 am 30.06.2020 endet und damit der seit 12.03.2020 ausgesetzte Spielbetrieb nicht wieder aufgenommen wird. Von 264 abgegebenen Stimmen entfielen 238 (90,15 %) auf die von Verbandsspielausschuss und Verbandsvorstand vorgeschlagene Variante die Saison zum 30.06.2020 abzuschließen. Die Meister und damit direkten Aufsteiger werden anhand der Quotienten-Regelung ermittelt, in dem die bisher erzielten Punkte durch die Anzahl der Spiele geteilt werden. Weitere Aufsteiger, insbesondere über Platzierungen, die üblicherweise zur Teilnahme an den Relegationsrunden berechtigen, wird es nicht geben. Zudem werden aus Billigkeitsgründen auch keine Absteiger ausgewiesen. Zudem besagt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die seit dem 2. Juni gilt, dass Trainings- und Übungseinheiten in Gruppen von maximal zehn Personen erfolgen dürfen. Dabei muss die Trainings- und Übungsfläche so bemessen sein, dass pro Person mindestens 40 Quadratmeter zur Verfügung stehen.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Regelungen bezüglich des Trainingsbetriebs können auf den Webseiten der Landesverbände entnommen werden. Ebenso müssen sich Vereine im Voraus informieren, inwiefern vor der Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs auf einer Sportanlage die örtliche Situation mit der Kommune abgeklärt werden muss.

Stand: 24. Juni 2020

###more###