Trainings- und Spielbetrieb der Landesverbände: Der aktuelle Stand

Dank niedriger Infektionszahlen konnten landesweit die Corona-Regelungen gelockert und dadurch vielerorts eine Rückkehr auf den Platz ermöglicht werden. Über die Lockerungen des öffentlichen Lebens entscheiden jedoch die Bundesländer in eigener Verantwortung. Welche Regelungen für den Trainingsbetrieb gelten für welchen Landesverband? Und was ist bei sportlichen Wettkämpfen und dem Spielbetrieb zu beachten? DFB.de gibt einen aktuellen Überblick:

Baden/Südbaden/Württemberg

Der Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg kann seit dem 1. Juli wieder mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme dabei sind übliche Spielsituationen. Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ebenso seit dem 1. Juli wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 500 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern. Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept. Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und auch kleine Turniere ("Blitzturniere") mit maximal vier Mannschaften können stattfinden. Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst verzichtet der WFV jedoch auf die Durchführung von Bezirks- und Verbandswettbewerben in der Halle. Dies betriff sowohl Juniorinnen und Junioren als auch die Frauen und Herren.

Bayern

Seit dem 8. Juli 2020 ist Fußball-Training in Bayern auch mit Kontakt wieder möglich. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den seit 29. Juli erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Mannschaftssportarten mit Kontakt. Eine namentliche Erfassung aller am Spielbetrieb Beteiligten ist zu gewährleisten. Weiterhin gilt es, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, wenn es etwa um die Nutzung von Kabinen und Duschen oder aber auch die Anreise geht. Der Wettkampfspielbetrieb im bayerischen Amateurfußball kann mit einer begrenzten Zahl an Zuschauern analog zum Kulturbetrieb – wie vom Bayerischen Fußball-Verband gefordert – zum geplanten Datum am 19. September 2020 im Freistaat wieder aufgenommen werden kann. Dabei gilt analog zum Kulturbetrieb die Zuschauerzahl von maximal 400 Personen.

Berlin

Der Wettkampfspielbetrieb im NOFV-Bereich ist seit dem 15. August und im BFV-Bereich seit dem 21. August wieder erlaubt. Im Allgemeinen darf das Training nur in festen Gruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams stattfinden. Seit dem 1. September sind Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Anwesenden erlaubt. Fan- und Sprechchöre sind bis auf Weiteres nicht gestattet. Das BFV-Rahmenhygienekonzept sieht für alle offiziellen Spiele des Berliner Fußball-Verbandes (Meisterschaft, Pokal, Freundschaftsspiele etc.) eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern zur nächsten Person vor.

Brandenburg

Die Abstandsregel für den Kontaktsport bei Erwachsenen und Jugendlichen in Brandenburg gilt nicht mehr. Damit sind nach der Corona-Pause Training und Wettkampf, also auch Freundschaftsspiele und Turniere, ab sofort in allen Ligen und im Freizeitbereich wieder möglich – jedoch nur für insgesamt 30 Personen beim Mannschaftssport. Bei Wettkämpfen dürfen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein.

Bremen

Ein Mannschaftstraining ist in Bremen zulässig, wenn die Hygieneregeln, insbesondere das Abstandsgebot, eingehalten werden. Gruppen bis zu 50 Personen können seit dem 9. September aber auch ohne Abstandsregeln trainieren. Zum Zwecke einer Infektionsverfolgung für Trainingsgruppen sollen weiterhin Namenslisten geführt werden. Derzeit sind pro Wettkampf in geschlossenen Räumen maximal 250, unter freiem Himmel maximal 400 Zuschauer*innen unter Wahrung des Mindestabstandes zugelassen, auch hier müssen Namenslisten zur Kontaktnachverfolgung geführt werden.

Hamburg

Am Wochenende des 18. bis 20. September 2020 startet der Wettkampfbetrieb in Hamburg wieder. Maximal 200 Zuschauer*innen sind bei Spielen zugelassen (sofern kein fester Sitzplatz zugewiesen werden kann). Für die Zuschauer*innen gilt das Abstandsgebot, der Heimverein ist zudem dazu verpflichtet die Kontaktdaten in Verbindung mit Datum, Uhrzeit, Spielpaarung und Spielnummer aller sich auf der Sportanlage befindlichen Personen zu erheben.

Hessen

Das Fußballtraining kann seit dem 1. August ohne Begrenzung der Personenzahl – also ohne Mindestabstand und Kontaktverbot – durchgeführt werden. Der Landesverband rät, die Zusammensetzung dieser Gruppe in unterschiedlichen Trainingseinheiten gleich zu halten. Testspiele sind ab sofort wieder möglich, auch der Spielbetrieb in den Ligen hat wieder begonnen. Die Zuschauerobergrenze von 250 Personen gilt es einzuhalten, die Zuschauer*innen müssen zudem den Mindestabstand einhalten.

Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 11. Juli können die Amateurfußballer*innen - neben der kompletten Öffnung des Trainingsbetriebs unter Auflagen - auch den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Wichtig zu wissen: Auch die im Zuge der Lockerung nun wieder mögliche Durchführung von Freundschaftsspielen und Turnieren (mit oder ohne Zuschauer) ist nur unter Einhaltung von Auflagen möglich: Aktuell sind im Zuge der gültigen Coronaverordnung der Landesregierung maximal 500 Personen unter freiem Himmel bei Fußballspielen zugelassen. Das notwendige, jeweils an die Sportstätte angepasste Hygienekonzept kann jedoch die Zuschauerkapazität aufgrund der Abstandsregeln verringern.

Mittelrhein/Niederrhein/Westfalen

Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand ist bis auf weiteres im Freien mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss. Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer*innen ist nur bei bis zu 300 Personen mit Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt. Am Mittelrhein wurde zudem beschlossen, dass - sollte in der kommenden Spielzeit der Meisterschaftsspielbetrieb nicht beendet werden können, aber dann mindestens 50 Prozent der Spiele in einer Staffel gespielt sein sollten - sowohl im Senioren- als auch im Futsal- und Jugendbereich Meister, Auf- und Absteiger nach der Quotientenregelung ermittelt werden. Können weniger als 50 Prozent der Spiele in einer Staffel ausgetragen werden, wird die Spielzeit in dieser Staffel annulliert. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen führt in der laufenden Saison 2020/21 zudem keine Hallenturniere im Jugendfußball durch.

Niedersachsen

Die seit dem 1. September gültige Corona-Verordnung sieht vor, dass in Gruppen mit bis zu 50 Personen wieder mit Kontakt trainiert werden darf. Die Kontaktdaten der Sportausübenden müssen aber dokumentiert werden. Bis zu 50 Zuschauer dürfen unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei Spielen zusehen. Liegt die Zahl der Zuschauer bei mehr als 50, so ist das Verfolgen für alle Zuschauer ausschließlich sitzend zulässig. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.

Rheinland/Südwest

Im Freizeit- und Breitensport ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Gruppen von bis zu 30 Personen auch in Kontaktsportarten wieder zulässig. Damit sind auch Test- und Freundschaftsspiele sowie der reguläre Spielbetrieb wieder möglich. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 350 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen wie dem Abstandsgebot und der Kontakterfassung zulässig.

Saarland

Der Trainings- und Sportbetrieb kann im Saarland seit dem 27. Juli in Gruppen von bis zu 35 Personen durchgeführt werden. Gängige Hygienemaßnahmen sind dabei weiterhin einzuhalten. Seit dem 24. August dürfen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel nicht mehr als 1.000 Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 500 Personen zusammenkommen.

Sachsen

Seit dem 6. Juni 2020 lässt der Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der Corona-Verordnung unter gewissen Voraussetzungen wieder regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb von Mannschafts- und Kontaktsportarten zu. Sportveranstaltungen zwischen 51 und 1000 Zuschauern benötigen ein behördlich genehmigtes Hygienekonzept. Sportveranstaltungen im Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl von bis zu 50 Personen sind davon ausgenommen. Werden Sportwettkämpfe mit Publikum durchgeführt, ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Bereichen der Sportstätte einzuhalten. Im Freistaat zugelassen sind seit dem 30. Juni auch Wettkämpfe gegen Mannschaften anderer Bundesländer.

Sachsen-Anhalt

Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt ist und die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer ein Hygienekonzept des Veranstalters erfordert.

Schleswig-Holstein

Seit dem 19. August kann auch für den Kontaktsport das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen ermöglicht werden. Für die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern bei Liga- und Wettkampfbetrieb ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygienekonzept zu erstellen. Dabei sind seit dem 2. September maximal 500 Zuschauer mit festen Sitzplätzen und ansonsten maximal 150 Zuschauer zugelassen, sofern die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt gewährleistet und eingehalten werden kann. Beachtet werden muss, dass die maximale Anzahl an Zuschauern ebenfalls individuell auf jede Sportanlage angepasst werden muss und daher stark variieren kann. Voraussetzung für die Zulassung von Zuschauern auf dem Sportgelände ist die Erhebung der persönlichen Daten.

Thüringen

Die derzeit gültige Thüringer Corona-Verordnung erlaubt den Sportvereinen Trainings – und Freundschaftsspiele ebenso wie den Ligaspielbetrieb durchzuführen. Für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen gilt das Abstandsgebot, auf eine feste Höchstgrenze für die Zulassung von Zuschauern wird verzichtet. Grundsätzlich gilt, dass für Veranstaltungen und Wettkämpfe mit Zuschauern vom Veranstalter ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten ist.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Regelungen bezüglich des Trainings- und Spielbetriebs in den einzelnen Bundesländern können auf den Webseiten der Landesverbände sowie den jeweils geltenden Landesverordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus entnommen werden.

Stand: 11. September 2020

[jsc]

Dank niedriger Infektionszahlen konnten landesweit die Corona-Regelungen gelockert und dadurch vielerorts eine Rückkehr auf den Platz ermöglicht werden. Über die Lockerungen des öffentlichen Lebens entscheiden jedoch die Bundesländer in eigener Verantwortung. Welche Regelungen für den Trainingsbetrieb gelten für welchen Landesverband? Und was ist bei sportlichen Wettkämpfen und dem Spielbetrieb zu beachten? DFB.de gibt einen aktuellen Überblick:

Baden/Südbaden/Württemberg

Der Trainingsbetrieb in Baden-Württemberg kann seit dem 1. Juli wieder mit bis zu 20 Personen stattfinden, grundsätzlich unter Wahrung des Abstandsgebots von 1,5 Metern; Ausnahme dabei sind übliche Spielsituationen. Fußballspiele im 11 gegen 11 zwischen Mannschaften verschiedener Vereine können ebenso seit dem 1. Juli wieder ausgetragen werden, dies mit bis zu 500 Zuschauern unter Beachtung des Abstandsgebots von 1,5 Metern. Ligabetrieb und Wettkampfserien erfordern ein Hygienekonzept. Freundschaftsspiele sind verbandsrechtlich wieder erlaubt und auch kleine Turniere ("Blitzturniere") mit maximal vier Mannschaften können stattfinden. Mit Blick auf den bevorstehenden Herbst verzichtet der WFV jedoch auf die Durchführung von Bezirks- und Verbandswettbewerben in der Halle. Dies betriff sowohl Juniorinnen und Junioren als auch die Frauen und Herren.

Bayern

Seit dem 8. Juli 2020 ist Fußball-Training in Bayern auch mit Kontakt wieder möglich. Daran anknüpfend gehören auch dem Training dienende Spiele grundsätzlich zu den seit 29. Juli erlaubten Lockerungsmaßnahmen bei Mannschaftssportarten mit Kontakt. Eine namentliche Erfassung aller am Spielbetrieb Beteiligten ist zu gewährleisten. Weiterhin gilt es, die Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen, wenn es etwa um die Nutzung von Kabinen und Duschen oder aber auch die Anreise geht. Der Wettkampfspielbetrieb im bayerischen Amateurfußball kann mit einer begrenzten Zahl an Zuschauern analog zum Kulturbetrieb – wie vom Bayerischen Fußball-Verband gefordert – zum geplanten Datum am 19. September 2020 im Freistaat wieder aufgenommen werden kann. Dabei gilt analog zum Kulturbetrieb die Zuschauerzahl von maximal 400 Personen.

Berlin

Der Wettkampfspielbetrieb im NOFV-Bereich ist seit dem 15. August und im BFV-Bereich seit dem 21. August wieder erlaubt. Im Allgemeinen darf das Training nur in festen Gruppen von höchstens 30 Personen einschließlich des Funktionsteams stattfinden. Seit dem 1. September sind Veranstaltungen mit bis zu 5.000 Anwesenden erlaubt. Fan- und Sprechchöre sind bis auf Weiteres nicht gestattet. Das BFV-Rahmenhygienekonzept sieht für alle offiziellen Spiele des Berliner Fußball-Verbandes (Meisterschaft, Pokal, Freundschaftsspiele etc.) eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern zur nächsten Person vor.

Brandenburg

Die Abstandsregel für den Kontaktsport bei Erwachsenen und Jugendlichen in Brandenburg gilt nicht mehr. Damit sind nach der Corona-Pause Training und Wettkampf, also auch Freundschaftsspiele und Turniere, ab sofort in allen Ligen und im Freizeitbereich wieder möglich – jedoch nur für insgesamt 30 Personen beim Mannschaftssport. Bei Wettkämpfen dürfen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein.

Bremen

Ein Mannschaftstraining ist in Bremen zulässig, wenn die Hygieneregeln, insbesondere das Abstandsgebot, eingehalten werden. Gruppen bis zu 50 Personen können seit dem 9. September aber auch ohne Abstandsregeln trainieren. Zum Zwecke einer Infektionsverfolgung für Trainingsgruppen sollen weiterhin Namenslisten geführt werden. Derzeit sind pro Wettkampf in geschlossenen Räumen maximal 250, unter freiem Himmel maximal 400 Zuschauer*innen unter Wahrung des Mindestabstandes zugelassen, auch hier müssen Namenslisten zur Kontaktnachverfolgung geführt werden.

Hamburg

Am Wochenende des 18. bis 20. September 2020 startet der Wettkampfbetrieb in Hamburg wieder. Maximal 200 Zuschauer*innen sind bei Spielen zugelassen (sofern kein fester Sitzplatz zugewiesen werden kann). Für die Zuschauer*innen gilt das Abstandsgebot, der Heimverein ist zudem dazu verpflichtet die Kontaktdaten in Verbindung mit Datum, Uhrzeit, Spielpaarung und Spielnummer aller sich auf der Sportanlage befindlichen Personen zu erheben.

Hessen

Das Fußballtraining kann seit dem 1. August ohne Begrenzung der Personenzahl – also ohne Mindestabstand und Kontaktverbot – durchgeführt werden. Der Landesverband rät, die Zusammensetzung dieser Gruppe in unterschiedlichen Trainingseinheiten gleich zu halten. Testspiele sind ab sofort wieder möglich, auch der Spielbetrieb in den Ligen hat wieder begonnen. Die Zuschauerobergrenze von 250 Personen gilt es einzuhalten, die Zuschauer*innen müssen zudem den Mindestabstand einhalten.

Mecklenburg-Vorpommern

Seit dem 11. Juli können die Amateurfußballer*innen - neben der kompletten Öffnung des Trainingsbetriebs unter Auflagen - auch den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Wichtig zu wissen: Auch die im Zuge der Lockerung nun wieder mögliche Durchführung von Freundschaftsspielen und Turnieren (mit oder ohne Zuschauer) ist nur unter Einhaltung von Auflagen möglich: Aktuell sind im Zuge der gültigen Coronaverordnung der Landesregierung maximal 500 Personen unter freiem Himmel bei Fußballspielen zugelassen. Das notwendige, jeweils an die Sportstätte angepasste Hygienekonzept kann jedoch die Zuschauerkapazität aufgrund der Abstandsregeln verringern.

Mittelrhein/Niederrhein/Westfalen

Die nicht-kontaktfreie Ausübung des Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetriebs im Breiten- und Freizeitsport ohne Mindestabstand ist bis auf weiteres im Freien mit bis zu 30 Personen zulässig, wobei die Rückverfolgbarkeit sichergestellt sein muss. Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer*innen ist nur bei bis zu 300 Personen mit Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und bei sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit zulässig. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt. Am Mittelrhein wurde zudem beschlossen, dass - sollte in der kommenden Spielzeit der Meisterschaftsspielbetrieb nicht beendet werden können, aber dann mindestens 50 Prozent der Spiele in einer Staffel gespielt sein sollten - sowohl im Senioren- als auch im Futsal- und Jugendbereich Meister, Auf- und Absteiger nach der Quotientenregelung ermittelt werden. Können weniger als 50 Prozent der Spiele in einer Staffel ausgetragen werden, wird die Spielzeit in dieser Staffel annulliert. Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen führt in der laufenden Saison 2020/21 zudem keine Hallenturniere im Jugendfußball durch.

Niedersachsen

Die seit dem 1. September gültige Corona-Verordnung sieht vor, dass in Gruppen mit bis zu 50 Personen wieder mit Kontakt trainiert werden darf. Die Kontaktdaten der Sportausübenden müssen aber dokumentiert werden. Bis zu 50 Zuschauer dürfen unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei Spielen zusehen. Liegt die Zahl der Zuschauer bei mehr als 50, so ist das Verfolgen für alle Zuschauer ausschließlich sitzend zulässig. Die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer darf 500 Personen nicht übersteigen.

Rheinland/Südwest

Im Freizeit- und Breitensport ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb in Gruppen von bis zu 30 Personen auch in Kontaktsportarten wieder zulässig. Damit sind auch Test- und Freundschaftsspiele sowie der reguläre Spielbetrieb wieder möglich. Veranstaltungen im Freien sind mit bis zu 350 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen wie dem Abstandsgebot und der Kontakterfassung zulässig.

Saarland

Der Trainings- und Sportbetrieb kann im Saarland seit dem 27. Juli in Gruppen von bis zu 35 Personen durchgeführt werden. Gängige Hygienemaßnahmen sind dabei weiterhin einzuhalten. Seit dem 24. August dürfen bei Veranstaltungen unter freiem Himmel nicht mehr als 1.000 Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 500 Personen zusammenkommen.

Sachsen

Seit dem 6. Juni 2020 lässt der Freistaat Sachsen unter Berücksichtigung der Corona-Verordnung unter gewissen Voraussetzungen wieder regulären Trainings- und Wettkampfbetrieb von Mannschafts- und Kontaktsportarten zu. Sportveranstaltungen zwischen 51 und 1000 Zuschauern benötigen ein behördlich genehmigtes Hygienekonzept. Sportveranstaltungen im Freizeit- und Breitensport mit einer Besucherzahl von bis zu 50 Personen sind davon ausgenommen. Werden Sportwettkämpfe mit Publikum durchgeführt, ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Bereichen der Sportstätte einzuhalten. Im Freistaat zugelassen sind seit dem 30. Juni auch Wettkämpfe gegen Mannschaften anderer Bundesländer.

Sachsen-Anhalt

Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass die Ausübung von nicht-kontaktfreien Sportarten auf maximal 50 Sporttreibende begrenzt ist und die Durchführung von Wettkämpfen mit oder ohne Zuschauer ein Hygienekonzept des Veranstalters erfordert.

Schleswig-Holstein

Seit dem 19. August kann auch für den Kontaktsport das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen ermöglicht werden. Für die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern bei Liga- und Wettkampfbetrieb ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygienekonzept zu erstellen. Dabei sind seit dem 2. September maximal 500 Zuschauer mit festen Sitzplätzen und ansonsten maximal 150 Zuschauer zugelassen, sofern die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt gewährleistet und eingehalten werden kann. Beachtet werden muss, dass die maximale Anzahl an Zuschauern ebenfalls individuell auf jede Sportanlage angepasst werden muss und daher stark variieren kann. Voraussetzung für die Zulassung von Zuschauern auf dem Sportgelände ist die Erhebung der persönlichen Daten.

Thüringen

Die derzeit gültige Thüringer Corona-Verordnung erlaubt den Sportvereinen Trainings – und Freundschaftsspiele ebenso wie den Ligaspielbetrieb durchzuführen. Für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen gilt das Abstandsgebot, auf eine feste Höchstgrenze für die Zulassung von Zuschauern wird verzichtet. Grundsätzlich gilt, dass für Veranstaltungen und Wettkämpfe mit Zuschauern vom Veranstalter ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten ist.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Regelungen bezüglich des Trainings- und Spielbetriebs in den einzelnen Bundesländern können auf den Webseiten der Landesverbände sowie den jeweils geltenden Landesverordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus entnommen werden.

Stand: 11. September 2020

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