Tobias Welz: "Ich hatte den Strafstoß noch nicht freigegeben"

An jedem Bundesliga-Wochenende müssen Situationen blitzschnell erkannt, bewertet und anschließend Entscheidungen in Bruchteilen von Sekunden getroffen werden. "Nach dem Spiel ist vor der Diskussion" - nach diesem Motto sind strittige Situationen auch noch nach dem Spieltag oft Thema in Freundeskreisen, unter Kollegen und in den Medien.

In der Rubrik "Ich erklär's mal..." erläutern DFB-Schiedsrichter gegenüber DFB.de ihre Entscheidungen und bringen Klarheit in vermeintlich unklare Spielszenen. Nach dem 3. Spieltag löst FIFA-Schiedsrichter Tobias Welz alle Fragen rund um die Strafstoßwiederholung in der Münchner Allianz-Arena auf.

DFB.de: Bei der Begegnung zwischen Bayern München und Bayern Leverkusen kam es in der vierten Spielminute zu einer Strafstoßwiederholung. Wurde der Strafstoß wiederholt, weil die Münchner Spieler zu früh in den Strafraum reingelaufen waren, oder hatte die Wiederholung einen anderen Grund, Herr Welz?

Tobias Welz: Die Wiederholung des Strafstoßes für Leverkusen war nicht aufgrund der zu früh reingelaufenen Spieler erforderlich, sondern weil ich den Strafstoß noch gar nicht per Pfiff freigegeben hatte. Der Spieler Kevin Volland hatte den Strafstoß einfach ausgeführt - ohne die zwingend erforderliche Freigabe durch mich, die immer per Pfiff durch den Schiedsrichter erfolgen muss. Und somit musste ich den Strafstoß wiederholen lassen. Dabei spielt es regeltechnisch keine Rolle, ob der Strafstoß verschossen wird oder nicht.

DFB.de: Nachdem Volland den ersten Strafstoß verschossen hat, trat zur Strafstoßwiederholung sein Leverkusener Mannschaftskollege Wendell an und verwandelte zum 0:1. Ist ein solcher Wechsel des Schützen bei einer Strafstoßwiederholung erlaubt?

Welz: Nach einem verschossenen Strafstoß, der wiederholt werden muss, steht es dem jeweiligen Team frei, ob derselbe Spieler erneut zum Strafstoß antritt oder ob sich für einen anderen Strafstoßschützen entschieden wird. Es muss vor der Ausführung nur eindeutig gegenüber dem Schiedsrichter und der gegnerischen Mannschaft kommuniziert werden, dass bei der Wiederholung ein anderer Schütze antritt. Das war beim Bundesligaspiel in München der Fall, und somit war regeltechnisch alles korrekt. Im Allgemeinen muss immer klar und deutlich sein, vor allem für den Schiedsrichter und den gegnerischen Torwart erkenntlich, wer als Schütze zum Strafstoß antritt.

[ar]

An jedem Bundesliga-Wochenende müssen Situationen blitzschnell erkannt, bewertet und anschließend Entscheidungen in Bruchteilen von Sekunden getroffen werden. "Nach dem Spiel ist vor der Diskussion" - nach diesem Motto sind strittige Situationen auch noch nach dem Spieltag oft Thema in Freundeskreisen, unter Kollegen und in den Medien.

In der Rubrik "Ich erklär's mal..." erläutern DFB-Schiedsrichter gegenüber DFB.de ihre Entscheidungen und bringen Klarheit in vermeintlich unklare Spielszenen. Nach dem 3. Spieltag löst FIFA-Schiedsrichter Tobias Welz alle Fragen rund um die Strafstoßwiederholung in der Münchner Allianz-Arena auf.

DFB.de: Bei der Begegnung zwischen Bayern München und Bayern Leverkusen kam es in der vierten Spielminute zu einer Strafstoßwiederholung. Wurde der Strafstoß wiederholt, weil die Münchner Spieler zu früh in den Strafraum reingelaufen waren, oder hatte die Wiederholung einen anderen Grund, Herr Welz?

Tobias Welz: Die Wiederholung des Strafstoßes für Leverkusen war nicht aufgrund der zu früh reingelaufenen Spieler erforderlich, sondern weil ich den Strafstoß noch gar nicht per Pfiff freigegeben hatte. Der Spieler Kevin Volland hatte den Strafstoß einfach ausgeführt - ohne die zwingend erforderliche Freigabe durch mich, die immer per Pfiff durch den Schiedsrichter erfolgen muss. Und somit musste ich den Strafstoß wiederholen lassen. Dabei spielt es regeltechnisch keine Rolle, ob der Strafstoß verschossen wird oder nicht.

DFB.de: Nachdem Volland den ersten Strafstoß verschossen hat, trat zur Strafstoßwiederholung sein Leverkusener Mannschaftskollege Wendell an und verwandelte zum 0:1. Ist ein solcher Wechsel des Schützen bei einer Strafstoßwiederholung erlaubt?

Welz: Nach einem verschossenen Strafstoß, der wiederholt werden muss, steht es dem jeweiligen Team frei, ob derselbe Spieler erneut zum Strafstoß antritt oder ob sich für einen anderen Strafstoßschützen entschieden wird. Es muss vor der Ausführung nur eindeutig gegenüber dem Schiedsrichter und der gegnerischen Mannschaft kommuniziert werden, dass bei der Wiederholung ein anderer Schütze antritt. Das war beim Bundesligaspiel in München der Fall, und somit war regeltechnisch alles korrekt. Im Allgemeinen muss immer klar und deutlich sein, vor allem für den Schiedsrichter und den gegnerischen Torwart erkenntlich, wer als Schütze zum Strafstoß antritt.