Täter-Ermittlung führt zu Reduzierung der Zwickau-Geldstrafe

Eine nachträgliche Täter-Ermittlung durch den FSV Zwickau zahlt sich für den Drittligisten aus: Die vom DFB-Sportgericht im Oktober vergangenen Jahres gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro wird durch die Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 1312 Euro.

Am 23. Oktober 2018 hatte das Sportgericht den Verein zu 1750 Euro Geldstrafe verurteilt, weil während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. September 2018 im Zwickauer Zuschauerbereich in der ersten Minute vier Rauchkörper und in der Nachspielzeit ein weiterer Rauchkörper gezündet worden waren. Am 5. August hatte der Drittligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.

[dfb]

Eine nachträgliche Täter-Ermittlung durch den FSV Zwickau zahlt sich für den Drittligisten aus: Die vom DFB-Sportgericht im Oktober vergangenen Jahres gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 1750 Euro wird durch die Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 1312 Euro.

Am 23. Oktober 2018 hatte das Sportgericht den Verein zu 1750 Euro Geldstrafe verurteilt, weil während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 2. September 2018 im Zwickauer Zuschauerbereich in der ersten Minute vier Rauchkörper und in der Nachspielzeit ein weiterer Rauchkörper gezündet worden waren. Am 5. August hatte der Drittligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.