Täter-Ermittlung führt zu Reduzierung der Nürnberg-Geldstrafe

Die nachträgliche Täter-Ermittlung durch den 1. FC Nürnberg zahlt sich für die Franken aus: Eine im Juni vom DFB-Sportgericht gegen den Klub ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro wird durch die Ermittlung von 25 Tätern reduziert und beträgt nun nur noch 17.500 Euro.

Am 4. Juni 2019 hatte das Sportgericht den Verein unter anderem zu 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil vor Anpfiff sowie in der 31. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 18. Februar 2019 im Nürnberger Zuschauerbereich mindestens zehn Rauchtöpfe gezündet und außerdem in der 13., 41. und 45. Minute jeweils zahlreiche schwarze tennisballgroße Bälle auf das Spielfeld geworfen worden waren. Die Räumung des Platzes hatte jeweils zwei Minuten gedauert.

Am 16. Oktober 2019 hatte der heutige Zweitligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass 25 Täter ermittelt worden seien, die Bälle geworfen hätten. Das Abbrennen der Pyrotechnik hatte den FCN 10.000 Euro gekostet, das Werfen der Bälle in Verbindung mit den nachfolgenden Spielunterbrechungen ursprünglich 15.000 Euro.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zur Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung von bis zu 50 Prozent der Täter um 50 Prozent, wie in diesem Fall (7500 statt 15.000 Euro). Bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher würde sie sich gar um 75 Prozent verringern.

[mm]

Die nachträgliche Täter-Ermittlung durch den 1. FC Nürnberg zahlt sich für die Franken aus: Eine im Juni vom DFB-Sportgericht gegen den Klub ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro wird durch die Ermittlung von 25 Tätern reduziert und beträgt nun nur noch 17.500 Euro.

Am 4. Juni 2019 hatte das Sportgericht den Verein unter anderem zu 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil vor Anpfiff sowie in der 31. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 18. Februar 2019 im Nürnberger Zuschauerbereich mindestens zehn Rauchtöpfe gezündet und außerdem in der 13., 41. und 45. Minute jeweils zahlreiche schwarze tennisballgroße Bälle auf das Spielfeld geworfen worden waren. Die Räumung des Platzes hatte jeweils zwei Minuten gedauert.

Am 16. Oktober 2019 hatte der heutige Zweitligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass 25 Täter ermittelt worden seien, die Bälle geworfen hätten. Das Abbrennen der Pyrotechnik hatte den FCN 10.000 Euro gekostet, das Werfen der Bälle in Verbindung mit den nachfolgenden Spielunterbrechungen ursprünglich 15.000 Euro.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zur Saison 2018/2019 in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung von bis zu 50 Prozent der Täter um 50 Prozent, wie in diesem Fall (7500 statt 15.000 Euro). Bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher würde sie sich gar um 75 Prozent verringern.