Täter-Ermittlung führt zu Reduzierung der Bayern-Geldstrafe

Eine nachträgliche Täter-Ermittlung durch den FC Bayern München zahlt sich für den Deutschen Meister aus: Die erst kürzlich vom DFB-Sportgericht gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro wird durch die Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 9750 Euro.

Am 10. Dezember 2018 hatte das Sportgericht den Verein zu 13.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 10. November 2018 im Münchner Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet worden waren und in der Nachspielzeit zudem ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen wurde. Anfang dieser Woche hatte der Bundesligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen in Dortmund mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zu Saisonbeginn in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.

[mm]

Eine nachträgliche Täter-Ermittlung durch den FC Bayern München zahlt sich für den Deutschen Meister aus: Die erst kürzlich vom DFB-Sportgericht gegen ihn ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro wird durch die Ermittlung eines Täters um 25 Prozent reduziert und beträgt nun nur noch 9750 Euro.

Am 10. Dezember 2018 hatte das Sportgericht den Verein zu 13.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil während des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 10. November 2018 im Münchner Zuschauerbereich mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet worden waren und in der Nachspielzeit zudem ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen wurde. Anfang dieser Woche hatte der Bundesligist dann die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Sportgericht beantragt und angezeigt, dass ein Täter ermittelt worden sei, der an besagten pyrotechnischen Vorkommnissen in Dortmund mitgewirkt habe.

Das Sportgericht gab dem Antrag statt, weil eine Geldstrafe gegen Vereine wegen Zuschauerfehlverhaltens nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB innerhalb von einem Jahr nach der rechtskräftigen Entscheidung reduziert werden kann, wenn nachweislich nachträglich Täter identifiziert werden konnten. Gemäß dem zu Saisonbeginn in Kraft getretenen Strafzumessungsleitfaden reduziert sich die Geldstrafe bei Ermittlung eines Täters um 25 Prozent, wie in diesem Fall. Bei Identifizierung von bis zu 50 Prozent der Täter würde sich die Strafe übrigens um 50 Prozent reduzieren, bei Ermittlung von bis zu 100 Prozent der Verursacher gar um 75 Prozent.