Tabelle der Regionalliga Südwest angepasst

Die Regionalliga Südwest hat nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. März 2019 ihre Tabelle angepasst. Sie weist nun nicht mehr länger den Abzug von drei Punkten für den SV Waldhof Mannheim aus. Der Tabellenführer, der uneinholbar an der Spitze liegt und den sportlichen Aufstieg in die 3. Liga bereits sicher hat, hat demnach nun 78 statt 75 Punkte und somit 20 Zähler Vorsprung vor dem Tabellenzweiten 1. FC Saarbrücken.

Das Landgericht Frankfurt hatte entschieden, dass Mannheim wegen der Vorkommnisse in den beiden Relegationsspielen gegen den KFC Uerdingen um den Aufstieg in die 3. Liga in der vergangenen Saison in der laufenden Spielzeit keine Punkte abgezogen werden dürfen, wie es die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts vom 15. Oktober 2018 vorsieht. Der DFB hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt. Da das Urteil des Landgerichts Frankfurt vorläufig vollstreckbar ist und der SV Waldhof Mannheim auf die Vollstreckung besteht, sieht der DFB von einem Vollzug des Bundesgerichtsurteils bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Zivilverfahrens in der Hauptsache ab.

Sollte das Oberlandesgericht der Entscheidung des Landgerichts folgen, wird die Angelegenheit durch die Sportgerichtsbarkeit des DFB unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden sein. 

[dfb]

Die Regionalliga Südwest hat nach dem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. März 2019 ihre Tabelle angepasst. Sie weist nun nicht mehr länger den Abzug von drei Punkten für den SV Waldhof Mannheim aus. Der Tabellenführer, der uneinholbar an der Spitze liegt und den sportlichen Aufstieg in die 3. Liga bereits sicher hat, hat demnach nun 78 statt 75 Punkte und somit 20 Zähler Vorsprung vor dem Tabellenzweiten 1. FC Saarbrücken.

Das Landgericht Frankfurt hatte entschieden, dass Mannheim wegen der Vorkommnisse in den beiden Relegationsspielen gegen den KFC Uerdingen um den Aufstieg in die 3. Liga in der vergangenen Saison in der laufenden Spielzeit keine Punkte abgezogen werden dürfen, wie es die Entscheidung des DFB-Bundesgerichts vom 15. Oktober 2018 vorsieht. Der DFB hat gegen das Urteil des Landgerichts Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt eingelegt. Da das Urteil des Landgerichts Frankfurt vorläufig vollstreckbar ist und der SV Waldhof Mannheim auf die Vollstreckung besteht, sieht der DFB von einem Vollzug des Bundesgerichtsurteils bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Zivilverfahrens in der Hauptsache ab.

Sollte das Oberlandesgericht der Entscheidung des Landgerichts folgen, wird die Angelegenheit durch die Sportgerichtsbarkeit des DFB unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden sein.