Szenen-Einordnung durch Sportliche Leitung Elite-Schiedsrichter

Die Sportliche Leitung Elite-Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat vor dem 11. Spieltag in der Bundesliga und 13. Spieltag in der 2. Bundesliga eine Einordnung unterschiedlicher Spielszenen aus den vergangenen Wochen vorgenommen. Thematisiert werden der Spieleingriff von Dritten, die Angriffsphase (APP) nach Abseitsposition sowie das unabsichtliche Handspiel vor einer Torerzielung.

Spieleingriff von Dritten (2. Bundesliga: Holstein Kiel gegen VfL Bochum)

Wenn es zu einem Spieleingriff eines Auswechselspielers oder auch Teamoffiziellen kommt, in dem diese das Spielfeld betreten, den Ball spielen, einen Gegenspieler hindern/angreifen und auf irgendeine Weise ins Spiel eingreifen oder auch von außen durch Werfen von Gegenständen etc. das Spiel direkt beeinflussen, so ist regeltechnisch ein direkter Freistoß an dem Ort zu verhängen, an dem dieser Eingriff erfolgte. Sollte dieser Eingriff im Strafraum geschehen, muss der Schiedsrichter einen Strafstoß gegen die Mannschaft des betreffenden Spielers oder Offiziellen verhängen.

In Anlehnung an diese regeltechnische Beschreibung kam es im Spiel der 2. Bundesliga Kiel gegen Bochum am 25. Oktober 2019 zu einem solchen Eingriff eines sich neben dem Tor warmlaufenden Auswechselspielers, der den am Tor vorbeigeschossenen Ball auf der Torauslinie, die zum Strafraum gehört, annahm. In dieser Situation verhängte der Schiedsrichter nach Intervention des Video-Assistenten und Ansicht der Bilder im OnFieldReview (OFR) einen Strafstoß.

Da bezüglich der Frage der Angemessenheit einer Intervention des Video-Assistenten auch von unserer fachlichen Seite Klärungsbedarf bestand, haben wir hierzu Rücksprache mit dem International Football Association Board (IFAB) gehalten.

Auch wenn die Aktion des Auswechselspielers einen möglichen spielverändernden Charakter (Strafstoß) hat, ist die Auffassung des IFABs hierzu, dass es sich bei diesem Vorgang nicht um einen der besonderen Umstände ("exceptional circumstances") handelt, die im VAR-Protokoll aufgeführt sind und die einen Eingriff des Video-Assistenten begründen, auch wenn die regeltechnisch korrekte Entscheidung Strafstoß lautet.

Ein Eingriff des Video-Assistenten in einer vergleichbaren Situation ist demnach nur im Sinne des VAR-Protokolls, wenn der Auswechselspieler (oder Teamoffizielle) direkt in einen Zweikampf mit einem Gegenspieler geht oder auf das Spielfeld läuft und den Ball vor Überschreiten der Torlinie aufhält beziehungsweise durch Eingriff von außen (Werfen von Gegenständen etc.) direkt auf das Spielgeschehen einwirkt.

Hier ein Auszug aus der aktuellen Protokollversion:

"Reviews" are generally only for incidents relating to the players but, in exceptional circumstances, there could be a "review" for a RC offence or a goal/penalty incident involving someone on the team list e.g. a substitute/team, official commits an offence against an opposing player or enters the field of play to stop a goal. 

Im Sinn und Geist der Regeln und vor dem Hintergrund dieser Klarstellung werden wir uns an diese internationale Auslegung anpassen und zukünftig nach den geschilderten Grundsätzen verfahren.

Angriffsphase (APP) nach Abseitsposition (DFB-Pokal: Borussia Dortmund gegen Borussia Mönchengladbach)

Die Abseitsposition des Dortmunder Angreifers Julian Brandt vor dem Dortmunder Treffer zum 1:1 in der 2. Runde im DFB-Pokal haben wir zum Anlass genommen, um uns mit dem IFAB noch mal über die Definition einer Angriffsphase (APP) abzustimmen. Eine APP endet, wenn die gegnerische Mannschaft den Ball abgewehrt hat, in kontrolliertem Ballbesitz ist und dadurch dann wieder ein neuer Angriff aufgebaut wird oder wenn die angreifende Mannschaft den Angriff selbst unterbricht, indem der Ball zum Beispiel deutlich nach hinten gespielt wird und sie sich somit im Aufbau des Angriffs neu formiert.

Im konkreten Fall in Dortmund erreicht der Dortmunder Angreifer Brandt im gegnerischen Strafraum den Ball aus einer Abseitsposition und spielt ihn dann zu einem Mitspieler, der auf das Tor schießt. Der Ball wird abgewehrt und geht bis an die Seitenauslinie. An der Seitenlinie nimmt jetzt ein Dortmunder Spieler den Ball auf und spielt ihn etwa 20 Meter zurück, zur Mittellinie hin, zu einem Mitspieler. Dieser startet mit dem Ball am Fuß wieder in Richtung gegnerisches Tor und spielt ihn dann wieder zum Dortmunder Angreifer Brandt, der dann noch einige Meter mit dem Ball läuft, bevor er ein Tor erzielt. Die ursprüngliche Abseitsposition von Julian Brandt liegt hier nicht mehr in der APP zu dem erzielten Tor. Die APP endete, als der Ball nach außen hin abgewehrt, von einem Dortmunder Spieler an der Seitenlinie aufgenommen und deutlich nach hinten gespielt wird. Das Tor würde somit auch in einem Spiel mit Video-Assistent zählen.

Damit solche Situationen nicht entstehen, müssen die Schiedsrichter-Assistenten die Abseitsposition (wenn sie als solche wahrgenommen wurde) in dem Moment per Fahnenzeichen anzeigen, als der Ball zur Seitenlinie abgewehrt wurde. Sie sollen demnach mit der Anzeige der Abseitsposition warten, um bei einem potenziellen Torerfolg eine Intervention des Video-Assistenten zu ermöglichen.

Unabsichtliches Handspiel vor einer Torerzielung

Verschiedene Spielvorgänge aus dem DFB-Pokal, der Bundesliga und 2. Bundesliga haben wir zum Anlass genommen, um uns mit dem IFAB abzustimmen, wie der zeitliche Rahmen der Torvorbereitung durch ein unabsichtliches Handspiel definiert wird.

Sinn und Geist dieser Regeländerung liegen darin, ein Tor zu verhindern, das direkt aus dem Kontakt mit der Hand/dem Arm oder "sofort/unmittelbar" direkt danach resultiert. Hinsichtlich dieser Regeländerung plant das IFAB, diese fettgedruckten Begriffe noch in das Regelwerk zu integrieren, um noch mehr Klarheit zu schaffen.

Insofern gilt es nicht als sofort, unmittelbar oder direkt in Zusammenhang mit der Torerzielung, wenn zum Beispiel ein Spieler den Ball im Mittelfeld oder in der eigenen Hälfte unabsichtlich an die Hand bekommt, der Ball durch dieses Handspiel zu einem Mitspieler springt, der den Ball aufnimmt und nach außen zu einem weiteren Mitspieler spielt und dieser dann den Ball zu einem mitgelaufenen Mitspieler am Torraum flankt, der am Ende ein Tor erzielt.

Im Zusammenhang mit der vorbeschriebenen Darstellung der Definition einer Angriffsphase (APP) sei an dieser Stelle auch daraufhin gewiesen, dass bei der Beurteilung eines unabsichtlichen Handspiels mit Torerfolg nicht die Angriffsphase, sondern die beschriebene Unmittelbarkeit bei der Beurteilung der Schiedsrichter relevant ist.

Sollte es sich gegebenenfalls um ein absichtliches Handspiel, verbunden mit einem Torerfolg, handeln, kann dieses selbstverständlich im Rahmen der APP zu einem Eingriff des Video-Assistenten führen.

[ar]

Die Sportliche Leitung Elite-Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat vor dem 11. Spieltag in der Bundesliga und 13. Spieltag in der 2. Bundesliga eine Einordnung unterschiedlicher Spielszenen aus den vergangenen Wochen vorgenommen. Thematisiert werden der Spieleingriff von Dritten, die Angriffsphase (APP) nach Abseitsposition sowie das unabsichtliche Handspiel vor einer Torerzielung.

Spieleingriff von Dritten (2. Bundesliga: Holstein Kiel gegen VfL Bochum)

Wenn es zu einem Spieleingriff eines Auswechselspielers oder auch Teamoffiziellen kommt, in dem diese das Spielfeld betreten, den Ball spielen, einen Gegenspieler hindern/angreifen und auf irgendeine Weise ins Spiel eingreifen oder auch von außen durch Werfen von Gegenständen etc. das Spiel direkt beeinflussen, so ist regeltechnisch ein direkter Freistoß an dem Ort zu verhängen, an dem dieser Eingriff erfolgte. Sollte dieser Eingriff im Strafraum geschehen, muss der Schiedsrichter einen Strafstoß gegen die Mannschaft des betreffenden Spielers oder Offiziellen verhängen.

In Anlehnung an diese regeltechnische Beschreibung kam es im Spiel der 2. Bundesliga Kiel gegen Bochum am 25. Oktober 2019 zu einem solchen Eingriff eines sich neben dem Tor warmlaufenden Auswechselspielers, der den am Tor vorbeigeschossenen Ball auf der Torauslinie, die zum Strafraum gehört, annahm. In dieser Situation verhängte der Schiedsrichter nach Intervention des Video-Assistenten und Ansicht der Bilder im OnFieldReview (OFR) einen Strafstoß.

Da bezüglich der Frage der Angemessenheit einer Intervention des Video-Assistenten auch von unserer fachlichen Seite Klärungsbedarf bestand, haben wir hierzu Rücksprache mit dem International Football Association Board (IFAB) gehalten.

Auch wenn die Aktion des Auswechselspielers einen möglichen spielverändernden Charakter (Strafstoß) hat, ist die Auffassung des IFABs hierzu, dass es sich bei diesem Vorgang nicht um einen der besonderen Umstände ("exceptional circumstances") handelt, die im VAR-Protokoll aufgeführt sind und die einen Eingriff des Video-Assistenten begründen, auch wenn die regeltechnisch korrekte Entscheidung Strafstoß lautet.

Ein Eingriff des Video-Assistenten in einer vergleichbaren Situation ist demnach nur im Sinne des VAR-Protokolls, wenn der Auswechselspieler (oder Teamoffizielle) direkt in einen Zweikampf mit einem Gegenspieler geht oder auf das Spielfeld läuft und den Ball vor Überschreiten der Torlinie aufhält beziehungsweise durch Eingriff von außen (Werfen von Gegenständen etc.) direkt auf das Spielgeschehen einwirkt.

Hier ein Auszug aus der aktuellen Protokollversion:

"Reviews" are generally only for incidents relating to the players but, in exceptional circumstances, there could be a "review" for a RC offence or a goal/penalty incident involving someone on the team list e.g. a substitute/team, official commits an offence against an opposing player or enters the field of play to stop a goal. 

Im Sinn und Geist der Regeln und vor dem Hintergrund dieser Klarstellung werden wir uns an diese internationale Auslegung anpassen und zukünftig nach den geschilderten Grundsätzen verfahren.

Angriffsphase (APP) nach Abseitsposition (DFB-Pokal: Borussia Dortmund gegen Borussia Mönchengladbach)

Die Abseitsposition des Dortmunder Angreifers Julian Brandt vor dem Dortmunder Treffer zum 1:1 in der 2. Runde im DFB-Pokal haben wir zum Anlass genommen, um uns mit dem IFAB noch mal über die Definition einer Angriffsphase (APP) abzustimmen. Eine APP endet, wenn die gegnerische Mannschaft den Ball abgewehrt hat, in kontrolliertem Ballbesitz ist und dadurch dann wieder ein neuer Angriff aufgebaut wird oder wenn die angreifende Mannschaft den Angriff selbst unterbricht, indem der Ball zum Beispiel deutlich nach hinten gespielt wird und sie sich somit im Aufbau des Angriffs neu formiert.

Im konkreten Fall in Dortmund erreicht der Dortmunder Angreifer Brandt im gegnerischen Strafraum den Ball aus einer Abseitsposition und spielt ihn dann zu einem Mitspieler, der auf das Tor schießt. Der Ball wird abgewehrt und geht bis an die Seitenauslinie. An der Seitenlinie nimmt jetzt ein Dortmunder Spieler den Ball auf und spielt ihn etwa 20 Meter zurück, zur Mittellinie hin, zu einem Mitspieler. Dieser startet mit dem Ball am Fuß wieder in Richtung gegnerisches Tor und spielt ihn dann wieder zum Dortmunder Angreifer Brandt, der dann noch einige Meter mit dem Ball läuft, bevor er ein Tor erzielt. Die ursprüngliche Abseitsposition von Julian Brandt liegt hier nicht mehr in der APP zu dem erzielten Tor. Die APP endete, als der Ball nach außen hin abgewehrt, von einem Dortmunder Spieler an der Seitenlinie aufgenommen und deutlich nach hinten gespielt wird. Das Tor würde somit auch in einem Spiel mit Video-Assistent zählen.

Damit solche Situationen nicht entstehen, müssen die Schiedsrichter-Assistenten die Abseitsposition (wenn sie als solche wahrgenommen wurde) in dem Moment per Fahnenzeichen anzeigen, als der Ball zur Seitenlinie abgewehrt wurde. Sie sollen demnach mit der Anzeige der Abseitsposition warten, um bei einem potenziellen Torerfolg eine Intervention des Video-Assistenten zu ermöglichen.

Unabsichtliches Handspiel vor einer Torerzielung

Verschiedene Spielvorgänge aus dem DFB-Pokal, der Bundesliga und 2. Bundesliga haben wir zum Anlass genommen, um uns mit dem IFAB abzustimmen, wie der zeitliche Rahmen der Torvorbereitung durch ein unabsichtliches Handspiel definiert wird.

Sinn und Geist dieser Regeländerung liegen darin, ein Tor zu verhindern, das direkt aus dem Kontakt mit der Hand/dem Arm oder "sofort/unmittelbar" direkt danach resultiert. Hinsichtlich dieser Regeländerung plant das IFAB, diese fettgedruckten Begriffe noch in das Regelwerk zu integrieren, um noch mehr Klarheit zu schaffen.

Insofern gilt es nicht als sofort, unmittelbar oder direkt in Zusammenhang mit der Torerzielung, wenn zum Beispiel ein Spieler den Ball im Mittelfeld oder in der eigenen Hälfte unabsichtlich an die Hand bekommt, der Ball durch dieses Handspiel zu einem Mitspieler springt, der den Ball aufnimmt und nach außen zu einem weiteren Mitspieler spielt und dieser dann den Ball zu einem mitgelaufenen Mitspieler am Torraum flankt, der am Ende ein Tor erzielt.

Im Zusammenhang mit der vorbeschriebenen Darstellung der Definition einer Angriffsphase (APP) sei an dieser Stelle auch daraufhin gewiesen, dass bei der Beurteilung eines unabsichtlichen Handspiels mit Torerfolg nicht die Angriffsphase, sondern die beschriebene Unmittelbarkeit bei der Beurteilung der Schiedsrichter relevant ist.

Sollte es sich gegebenenfalls um ein absichtliches Handspiel, verbunden mit einem Torerfolg, handeln, kann dieses selbstverständlich im Rahmen der APP zu einem Eingriff des Video-Assistenten führen.

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