Super League: DFB begrüßt EuGH-Anträge

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) begrüßt die heute vom Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Schlussanträge in der Rechtssache "European Superleague Company". Darin empfiehlt er den Richtern am EuGH, die Vorabgenehmigungspflicht der UEFA für neue europäische Fußballwettbewerbe als vereinbar mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu erklären. Das Urteil des EuGH wird im Laufe des ersten Halbjahrs 2023 erwartet.

DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Ich bin sehr erfreut über diese Einschätzung. Ich halte die Idee der Super League nach wie vor für einen Frontalangriff auf das europäische Sportmodell und die Grundwerte des Sports. Sich von den bestehenden Strukturen des organisierten Sports abzukoppeln, hätte gravierende Folgen für den Fußball in unserem Land. Ich hoffe daher, dass die Richter am EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgen."

[dfb]

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) begrüßt die heute vom Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) veröffentlichten Schlussanträge in der Rechtssache "European Superleague Company". Darin empfiehlt er den Richtern am EuGH, die Vorabgenehmigungspflicht der UEFA für neue europäische Fußballwettbewerbe als vereinbar mit dem EU-Wettbewerbsrecht zu erklären. Das Urteil des EuGH wird im Laufe des ersten Halbjahrs 2023 erwartet.

DFB-Präsident Bernd Neuendorf sagt: "Ich bin sehr erfreut über diese Einschätzung. Ich halte die Idee der Super League nach wie vor für einen Frontalangriff auf das europäische Sportmodell und die Grundwerte des Sports. Sich von den bestehenden Strukturen des organisierten Sports abzukoppeln, hätte gravierende Folgen für den Fußball in unserem Land. Ich hoffe daher, dass die Richter am EuGH der Empfehlung des Generalanwalts folgen."