Stuttgart legt Einspruch gegen Wehen Wiesbaden-Spiel ein

Der VfB Stuttgart hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Wehen Wiesbaden eingelegt. Die Begegnung hatte Wehen Wiesbaden am Sonntag (17. Mai 2020) 2:1 gewonnen.

Stuttgart begründet seinen Einspruch damit, dass die Entscheidung auf Handelfmeter in der Nachspielzeit nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) Dr. Robert Kampka (Mainz) regelwidrig von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. 

Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu gegebener Zeit wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.

[mm]

Der VfB Stuttgart hat beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Wehen Wiesbaden eingelegt. Die Begegnung hatte Wehen Wiesbaden am Sonntag (17. Mai 2020) 2:1 gewonnen.

Stuttgart begründet seinen Einspruch damit, dass die Entscheidung auf Handelfmeter in der Nachspielzeit nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) Dr. Robert Kampka (Mainz) regelwidrig von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. 

Das zuständige DFB-Sportgericht wird nun zunächst Stellungnahmen von den Verfahrensbeteiligten einholen. Zu gegebener Zeit wird dann über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden.