Stephan Grunwald: "Der strittige Betrag wird zurückgestellt"

DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald hat am Mittwoch in einem virtuellen Mediengespräch eine Analyse der aktuellen Finanzsituation des Verbandes vorgestellt, die Ende 2022 in den Jahresfinanzbericht 2021 mündet. In diesem Zusammenhang äußerte sich Grunwald gemeinsam mit Jan Olaf Leisner, Fachanwalt für Steuerrecht, über den zuvor publik gewordenen möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015. Außerdem teilte der Schatzmeister den anwesenden Medienvertreter*innen mit, dass der DFB vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel Klage gegen die 2017 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 eingereicht hat.

Dem DFB bzw. seinen gesetzlichen Vertretern wird vorgeworfen, in den Jahren 2014 und 2015 Steuerhinterziehung begangen zu haben. Konkret geht es um falsch versteuerte Einnahmen aus der Bandenwerbung. Der DFB weist diese Vorwürfe zurück: "Jegliche Einnahmen, die der DFB durch Bandenwerbung und andere Geschäftsfelder erwirtschaftet hat, wurden korrekt versteuert", so Grunwald. Dennoch müsse in Folge einer seriösen wirtschaftlichen Planung der DFB zum derzeitigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 aberkannt werden könnte. In diesem Falle würden Steuernachzahlungen in Höhe von 26 Millionen Euro folgen.

Als "sehr diffizil" bezeichnete Grunwald die Lage bei der Zuordnung der Überlassung der Namens- und Logorechte des DFB-Ausrüsters adidas in die steuerfreie Vermögensverwaltung. Einen klaren Fehler hat die zuletzt personell verstärkte Steuerfachabteilung des DFB bei der Buchung der Bewirtungskosten erkannt. Der DFB hat das Finanzamt unmittelbar nach der Feststellung des Fehlers über den Sachverhalt informiert und selbst zur Anzeige gebracht.

Diese drei Sachverhalte machen eine Bildung von Rückstellungen in Höhe von über 46 Mio. Euro notwendig. Davon entfallen 16,8 Mio. Euro auf den Sachverhalt "Zuordnung Überlassung der Namens- und Logorechte an adidas zur Vermögensverwaltung", 3,3 Mio. Euro auf den Sachverhalt "Bewertung von Bewirtungskosten" und 26 Mio. Euro auf den Sachverhalt "Drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für 2014 und 2015". "Dem DFB droht aber keine Insolvenz. Der Verband verfügt über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich", sagte Grunwald.

Im Gegenzug könnte eine Steuernachzahlung in Höhe von 22 Millionen Euro zu Gunsten des DFB aus dem Jahr 2017 rückerstattet werden. "Wir haben beim Hessischen Finanzgericht Kassel leider eine Klage bezüglich der 2017 erfolgten Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 einreichen müssen", schilderte Grunwald. Hierbei wurde dem DFB vorgeworfen, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben. Der Betrag wurde für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 genutzt. "Dies wurde bis heute nicht bewiesen und wir sehen auch keine Anhaltspunkte für die Vorwürfe. Deshalb sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass uns die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 fälschlicherweise aberkannt wurde", äußerte sich Grunwald.

[dfb]

DFB-Schatzmeister Stephan Grunwald hat am Mittwoch in einem virtuellen Mediengespräch eine Analyse der aktuellen Finanzsituation des Verbandes vorgestellt, die Ende 2022 in den Jahresfinanzbericht 2021 mündet. In diesem Zusammenhang äußerte sich Grunwald gemeinsam mit Jan Olaf Leisner, Fachanwalt für Steuerrecht, über den zuvor publik gewordenen möglichen Verlust der Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015. Außerdem teilte der Schatzmeister den anwesenden Medienvertreter*innen mit, dass der DFB vor dem Hessischen Finanzgericht in Kassel Klage gegen die 2017 erfolgte Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 eingereicht hat.

Dem DFB bzw. seinen gesetzlichen Vertretern wird vorgeworfen, in den Jahren 2014 und 2015 Steuerhinterziehung begangen zu haben. Konkret geht es um falsch versteuerte Einnahmen aus der Bandenwerbung. Der DFB weist diese Vorwürfe zurück: "Jegliche Einnahmen, die der DFB durch Bandenwerbung und andere Geschäftsfelder erwirtschaftet hat, wurden korrekt versteuert", so Grunwald. Dennoch müsse in Folge einer seriösen wirtschaftlichen Planung der DFB zum derzeitigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2014 und 2015 aberkannt werden könnte. In diesem Falle würden Steuernachzahlungen in Höhe von 26 Millionen Euro folgen.

Als "sehr diffizil" bezeichnete Grunwald die Lage bei der Zuordnung der Überlassung der Namens- und Logorechte des DFB-Ausrüsters adidas in die steuerfreie Vermögensverwaltung. Einen klaren Fehler hat die zuletzt personell verstärkte Steuerfachabteilung des DFB bei der Buchung der Bewirtungskosten erkannt. Der DFB hat das Finanzamt unmittelbar nach der Feststellung des Fehlers über den Sachverhalt informiert und selbst zur Anzeige gebracht.

Diese drei Sachverhalte machen eine Bildung von Rückstellungen in Höhe von über 46 Mio. Euro notwendig. Davon entfallen 16,8 Mio. Euro auf den Sachverhalt "Zuordnung Überlassung der Namens- und Logorechte an adidas zur Vermögensverwaltung", 3,3 Mio. Euro auf den Sachverhalt "Bewertung von Bewirtungskosten" und 26 Mio. Euro auf den Sachverhalt "Drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit für 2014 und 2015". "Dem DFB droht aber keine Insolvenz. Der Verband verfügt über liquide Mittel im dreistelligen Millionenbereich", sagte Grunwald.

Im Gegenzug könnte eine Steuernachzahlung in Höhe von 22 Millionen Euro zu Gunsten des DFB aus dem Jahr 2017 rückerstattet werden. "Wir haben beim Hessischen Finanzgericht Kassel leider eine Klage bezüglich der 2017 erfolgten Aberkennung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 einreichen müssen", schilderte Grunwald. Hierbei wurde dem DFB vorgeworfen, eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA zu Unrecht als Betriebsausgabe geltend gemacht zu haben. Der Betrag wurde für die Durchführung einer WM-Eröffnungsgala im Jahr 2005 genutzt. "Dies wurde bis heute nicht bewiesen und wir sehen auch keine Anhaltspunkte für die Vorwürfe. Deshalb sind wir nach wie vor der Überzeugung, dass uns die Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006 fälschlicherweise aberkannt wurde", äußerte sich Grunwald.

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