Stellungnahme zum Verfahren in Bellinzona

In Bellinzona (Schweiz) beginnt vor dem Schweizer Bundesstrafgericht am 9. März das Strafverfahren gegen die ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, sowie gegen den früheren DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt und den Schweizer Urs Linsi, den früheren Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes FIFA. Im Schweizer Strafverfahren geht es um die Frage, ob die dort Beschuldigten die zuständigen Gremien des DFB über den wahren Grund einer Zahlung an die FIFA im Jahr 2005 getäuscht und dadurch oder durch eine andere pflichtwidrige Handlung das Vermögen des DFB geschädigt haben. Angeklagt ist der Vorwurf des Betrugs.

Aus dem Verfahren ergeben sich möglicherweise zivilrechtliche (Schadenersatz-) Ansprüche des DFB gegen die Beschuldigten. Um diese geltend machen zu können, tritt der DFB vor dem Schweizer Bundesstrafgericht als Privatkläger auf. Er erhält im Verfahren damit Parteistellung und hat entsprechende Verfahrensrechte. Während des Prozesses wird der DFB vor Ort unter anderem durch Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge und Chefjustiziar Dr. Jörg Englisch vertreten sein.

Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren wird der DFB bis zur Verkündung eines Urteils keine weiteren Stellungnahmen abgeben.

[dfb]

In Bellinzona (Schweiz) beginnt vor dem Schweizer Bundesstrafgericht am 9. März das Strafverfahren gegen die ehemaligen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Dr. Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach, sowie gegen den früheren DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt und den Schweizer Urs Linsi, den früheren Generalsekretär des Fußball-Weltverbandes FIFA. Im Schweizer Strafverfahren geht es um die Frage, ob die dort Beschuldigten die zuständigen Gremien des DFB über den wahren Grund einer Zahlung an die FIFA im Jahr 2005 getäuscht und dadurch oder durch eine andere pflichtwidrige Handlung das Vermögen des DFB geschädigt haben. Angeklagt ist der Vorwurf des Betrugs.

Aus dem Verfahren ergeben sich möglicherweise zivilrechtliche (Schadenersatz-) Ansprüche des DFB gegen die Beschuldigten. Um diese geltend machen zu können, tritt der DFB vor dem Schweizer Bundesstrafgericht als Privatkläger auf. Er erhält im Verfahren damit Parteistellung und hat entsprechende Verfahrensrechte. Während des Prozesses wird der DFB vor Ort unter anderem durch Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge und Chefjustiziar Dr. Jörg Englisch vertreten sein.

Mit Rücksicht auf das laufende Verfahren wird der DFB bis zur Verkündung eines Urteils keine weiteren Stellungnahmen abgeben.