Stellungnahme des DFB

Der SPIEGEL hat dem Deutschen Fußball-Bund im Vorfeld seiner heutigen Veröffentlichung einen umfangreichen Fragenkatalog zugestellt. In die aktuelle Berichterstattung sind dabei die Antworten des DFB nicht vollumfänglich eingeflossen. Im Sinne einer transparenten Darstellung hält es der DFB für angebracht, die dem SPIEGEL übermittelten Informationen zu folgenden Themenkomplexen in Gänze zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind die Kosten für die Präsidiumsreise 2014 nicht korrekt wiedergegeben.

Einordnung

Herr Dr. Bergmoser war seit April 2016 Direktor Finanzen, Personal, IT und Zentrale Dienste des DFB und übte vom 02.12.2016 bis zum 31.10.2017 die Funktion des Compliance-Beauftragten aus. Zum 01.11.2017 übernahm diese Funktion dann Dr. Jörg Englisch im Rahmen einer geordneten Übergabe.

In der Funktion als Compliance-Beauftragter verantwortete Herr Dr. Bergmoser unter anderem auf Weisung der DFB-Führung die Einführung und Umsetzung des auf dem ordentlichen DFB-Bundestag 2016 in Erfurt beschlossenen Compliance-Management-Systems. In dieser Funktion gehörte es zu seinem Verantwortungsbereich, die von ihm geschilderten Vorgänge zu identifizieren, zu bewerten und ihnen ggfalls umgehend nachzugehen sowie die nötigen Schritte zu ergreifen. Den Aktenvermerk verfasste Herr Dr. Bergmoser im Januar 2018 in einer Phase, in der sich die Beendigung der Zusammenarbeit abzeichnete.

Direkt nach Vorlage des Aktenvermerks wurden die beschriebenen Vorgänge vom DFB umgehend intern untersucht und soweit erforderlich einer externen juristischen und steuerlichen Prüfung unterzogen. Darüber hinaus wurde der Vermerk der Ethikkommission überlassen und detailliert in der Revisionsstelle beraten. Soweit nach der intensiven Beratung geboten, wurden sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Insgesamt hat der DFB das von Herrn Dr. Bergmoser vorbereitete Compliance-Management-System nach dessen Ausscheiden massiv vorangetrieben und einen für das gesamte Haus geltenden Verhaltenskodex sowie klare Richtlinien und transparente Abläufe etabliert. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem ein Schulungssystem entwickelt und die Entwicklung eines prüfbaren TaxCompliance-Systems aufgesetzt.

Im Folgenden nimmt der DFB zu den Fragekomplexen Stellung.

Themenkomplex WM 2014 Brasilien

Die Zuordnungen der Kosten für die Präsidiumsreise zur WM 2014 in Brasilien sind nicht korrekt wiedergegeben. Abgesehen von einer falschen Innenauftragsnummer sind die bezifferten Kosten weitaus niedriger als die genannten 370.848 €. Am Ende wurden unter Einbeziehung aller darin enthaltenen Kosten, Hotelbuchungen, Flüge und der besonderen Konstellation WM-Finale tatsächlich 287.304,35 € abgerechnet.

Themenkomplex Präsenzen im Umfeld von Welt- und Europameisterschaften

Die internationale Vertretung, die Organisation eines inhaltlichen Austauschs mit Vertretern anderer internationaler Fußballverbände und das intensive soziale und gesellschaftspolitische Engagement, insbesondere anlässlich von Turnieren, gehören zu den satzungsgemäßen Aufgaben des DFB. Die Organmitglieder unternehmen daher  anlässlich der großen Turniere keine „Beobachterreisen“, sondern absolvieren vor Ort ein straffes, im Vorfeld festgelegtes Arbeitsprogramm im Rahmen der Satzungszwecke des DFB.

Da sowohl Europameisterschaften als auch Weltmeisterschaften mehrere Wochen andauern und die aus dem DFB-Präsidenten, den beiden ersten Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und dem Liga-Vizepräsidenten bestehende offizielle Nationalmannschafts-Delegation zwingend vor Ort gebunden ist, wird es zudem bei den Turnieren erforderlich, die turnusgemäßen Gremiensitzungen vor Ort abzuhalten. Die Aufenthaltsdauer richtet sich dabei eng an den Erfordernissen aus, die sich aus den Satzungszwecken ergeben. So war das Präsidium beispielsweise 2018 in Russland vier Tage vor Ort und hat in dieser Zeit ein eng getaktetes Programm mit Sitzungen, Besuchen bei Kooperationspartnern und einen Empfang an der Deutschen Botschaft absolviert.

Die herrschende Praxis wurde bereits früher eng durch die internen Steuerfachleute sowie die externen Steuerberater begleitet. Soweit im Einzelfall zu Planungen Bedenken geäußert wurden, wurde diesen durch eine noch weitere Straffung des Programms Rechnung getragen. Anlässlich des „internen Übergabevermerks“ wurde eine externe gutachterliche Stellungnahme einer profilierten Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin zu den Planungen für Russland 2018 eingeholt. Die Gutachter bestätigten die steuerliche und vereinsrechtliche Unbedenklichkeit.

Themenkomplex Beratungsleistungen für DFB/Tochtergesellschaften

Walter Desch verfügt über einen Beratervertrag, der zunächst mit der DFB Medien GmbH & Co. KG bestand, die mittlerweile in der DFB GmbH aufgegangen ist. Gegenstand ist die Interessenwahrnehmung der DFB GmbH im Zusammenhang mit DFBnet/IT, fussball.de u.a. gegenüber den Mitgliedsverbänden des DFB und in Gremien. Die Tätigkeit von Herrn Desch war auch Gegenstand eines Gutachtens der WP-Gesellschaft Roedl & Partner GmbH im Jahr 2014. In ihm wurden Angemessenheit und Bedarf der Beschäftigung festgestellt, und zugleich Anregungen für eine Umgestaltung des Vertrags gegeben, die in eine Neufassung eingeflossen sind. Die Geschäftsführung der DFB GmbH gelangte Ende letzten Jahres zu dem Ergebnis, die Zusammenarbeit insbesondere im Hinblick auf die kommende Digitalisierungsinitiative und die Modernisierung des DFBnet fortzusetzen.

Der Zusammenarbeit mit Karl Rothmund lag ein Beratervertrag mit der DFB GmbH aus dem Jahr 2011 zugrunde. Gegenstand seiner Tätigkeit war insbesondere die Unterstützung der DFB Tochtergesellschaft bei der Gewinnung von Sponsoren u.a. für fussball.de. Bei Karl Rothmund gelangte die Geschäftsführung der DFB GmbH Ende letzten Jahres zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an einer Zusammenarbeit aufgrund des Wegfalls wesentlicher Tätigkeiten im Bereich Marketing und Vertrieb zum Jahresende entfällt. Der Vertrag wurde daher zum 31.12.2018 beendet.

Klaus Reichenbach war seit 2002 Rechtsberater der DFB Medien GmbH & Co. KG, einer Tochtergesellschaft der DFB GmbH. Die Gesellschaft verfügte über keine eigene Rechtsabteilung, so dass sie mit Herrn Reichenbach einen Beratervertrag schloss. Gegenstand war zunächst die laufende rechtliche Beratung der DFB Medien bei der Einführung und Fortentwicklung von DFBnet. Zunehmend wurden auch andere allgemeinere zivil- und arbeitsrechtliche Beratungsleistungen erbracht. Die Angemessenheit des Vertrags wurde durch ein Gutachten der WP-Gesellschaft Roedl & Partner GmbH im Jahr 2014 bestätigt. Der Vertrag wurde mittlerweile ebenfalls zum 31.12.2018 beendet, da die Rechtsberatung im Rahmen der neuen Struktur über die DFB GmbH abgedeckt wird.

Themenkomplex Mandatierung der Kanzlei Pauly und Partner

Die Kanzlei Pauly & Partner/Bonn, der der heutige Schatzmeister des DFB Stephan Osnabrügge als Partner angehört, wurde im Jahre 2015, also noch weit vor der Kandidatur und Wahl von Herrn Osnabrügge als Schatzmeister, anknüpfend an einen Gutachterauftrag aus 2012 mandatiert, den DFB vor dem Arbeitsgericht gegen die Klage eines ehemaligen Schiedsrichters der 3. Liga zu vertreten. Dieses Mandat übernahm die Sozietät zunächst auf Basis einer Vergütungsvereinbarung zu einem branchenüblichen Zeithonorar, bearbeitet wurde es durch Herrn Dr. Osnabrügge. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Schiedsrichter und der fachlichen Expertise als Arbeitsrechtler bot sich diese Anwaltswahl an. Am 15.04.2016 wurde Herr Osnabrügge dann zum Schatzmeister gewählt. Das erstinstanzliche Verfahren war zu diesem Zeitpunkt nahezu beendet. Herr Dr. Osnabrügge bot damals sofort nach seiner Wahl die Niederlegung des Mandats an. Die DFB-Führung bat ihn jedoch mit Zustimmung des Präsidiums, die vor dem Abschluss stehende erste Instanz aufgrund der Vorbefassung noch zu beenden. Mit Abschluss der (für den DFB gewonnenen) 1. Instanz am 14.09.2016 war das Mandat beendet. Der DFB hat dann, nachdem der fragliche Schiedsrichter Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, folgerichtig auch einen anderen Rechtsanwalt mit der Führung der 2. Instanz beauftragt. Für die Tätigkeit hat Herr Osnabrügge anstelle der vereinbarungsgemäß geschuldeten Vergütung lediglich eine Vergütung in der gesetzlich vorgesehenen Mindesthöhe von 1.510 € netto zuzüglich 20 € Auslagenpauschale zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet und erhalten. Das Präsidium war über den Sachverhalt unterrichtet.

Themenkomplex Bewirtungen/Ausrichtung Empfänge, Feierlichkeiten, Sichtungsturnier

Keines der von Ihnen angesprochenen Präsidiumsmitglieder hat Geldzahlungen des DFB im Zusammenhang mit den runden Geburtstagen erhalten. Vielmehr hat sich der DFB an den offiziellen Empfängen der ausrichtenden Fußballverbände beteiligt oder trat als Mitveranstalter auf. Es handelte sich stets um Empfänge unter Beteiligung von Vertretern aus Verbänden, Vereinen und dem Sport im Allgemeinen, die dem Amt Rechnung trugen.

Das durch die Innenrevision beauftragte Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG gelangte aus steuerlichen Gründen zu der Empfehlung, keine pauschalen Zahlungen aus Anlass runder Geburtstage von Präsidiumsmitgliedern zu gewähren, ging dabei allerdings unzutreffender Weise davon aus, dass die Zuschüsse unmittelbar an die Präsidiumsmitglieder gezahlt worden seien.

Nachdem die Stellungnahme der BDO vorlag, wurden die Sachverhalte im Einzelnen recherchiert. In der Revisionsstelle des DFB berichtete der Schatzmeister hierüber am 27.02.2018 und am 10.04.2018. Das Präsidium wurde vollumfänglich am 09.03.2018 informiert.

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Bewirtungskosten ist voranzustellen, dass sich deren Zulässigkeit heute nach den Anfang 2018 in Kraft getretenen Verhaltensrichtlinien des DFB orientiert. Bei Verstößen werden entsprechende Erstattungsansprüche geltend gemacht. Die Überschreitung der dort vorgesehenen Grenzen ist nur mit Zustimmung des Vorgesetzten beziehungsweise des Compliance-Beauftragten zulässig. Für wahlamtliche Amtsträger gilt die nicht weniger restriktive Auslagen- und Honorarordnung des DFB.

Der Umtrunk im Oktober 2016 wurde durch das interne Kontrollsystem des DFB bemerkt und dem seinerzeit verantwortlichen Compliance-Beauftragten Dr. Ulrich Bergmoser zur Bewertung und Entscheidung vorgelegt. Nach Prüfung kam man zu dem Ergebnis, letztmalig von der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen gegenüber den betreffenden Mitarbeitern abzusehen.  

Das Zusammentreffen in Düsseldorf kam nicht auf Veranlassung von Herrn Frymuth zustande, es ist offizieller Bestandteil im Programmablauf eines DFB-Sichtungsturniers. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 90 Personen und zwar fast ausschließlich aus dem Bereich der Mitgliedsverbände und des Schiedsrichterwesens teil. Der Sachverhalt im Zusammenhang mit dem U 18-Sichtungsturnier im Jahr 2017 wurde von der internen Revision im Rahmen einer Regelprüfung geprüft. Diese ergab, dass der konkrete Vorgang nicht gegen die seinerzeitigen Richtlinien verstieß, da er die steuerlichen Wertgrenzen für Bewirtungskosten in Höhe von 60 € pro Person für Mahlzeit und Getränke nicht überstieg. Unabhängig davon wurden die einschlägigen Regelungen des DFB seitdem noch einmal verschärft. So sind aktuell nur noch Kosten für nicht alkoholische Getränke sowie Bier und Wein erstattungsfähig.

[dfb]

Der SPIEGEL hat dem Deutschen Fußball-Bund im Vorfeld seiner heutigen Veröffentlichung einen umfangreichen Fragenkatalog zugestellt. In die aktuelle Berichterstattung sind dabei die Antworten des DFB nicht vollumfänglich eingeflossen. Im Sinne einer transparenten Darstellung hält es der DFB für angebracht, die dem SPIEGEL übermittelten Informationen zu folgenden Themenkomplexen in Gänze zu veröffentlichen. Darüber hinaus sind die Kosten für die Präsidiumsreise 2014 nicht korrekt wiedergegeben.

Einordnung

Herr Dr. Bergmoser war seit April 2016 Direktor Finanzen, Personal, IT und Zentrale Dienste des DFB und übte vom 02.12.2016 bis zum 31.10.2017 die Funktion des Compliance-Beauftragten aus. Zum 01.11.2017 übernahm diese Funktion dann Dr. Jörg Englisch im Rahmen einer geordneten Übergabe.

In der Funktion als Compliance-Beauftragter verantwortete Herr Dr. Bergmoser unter anderem auf Weisung der DFB-Führung die Einführung und Umsetzung des auf dem ordentlichen DFB-Bundestag 2016 in Erfurt beschlossenen Compliance-Management-Systems. In dieser Funktion gehörte es zu seinem Verantwortungsbereich, die von ihm geschilderten Vorgänge zu identifizieren, zu bewerten und ihnen ggfalls umgehend nachzugehen sowie die nötigen Schritte zu ergreifen. Den Aktenvermerk verfasste Herr Dr. Bergmoser im Januar 2018 in einer Phase, in der sich die Beendigung der Zusammenarbeit abzeichnete.

Direkt nach Vorlage des Aktenvermerks wurden die beschriebenen Vorgänge vom DFB umgehend intern untersucht und soweit erforderlich einer externen juristischen und steuerlichen Prüfung unterzogen. Darüber hinaus wurde der Vermerk der Ethikkommission überlassen und detailliert in der Revisionsstelle beraten. Soweit nach der intensiven Beratung geboten, wurden sofort entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Insgesamt hat der DFB das von Herrn Dr. Bergmoser vorbereitete Compliance-Management-System nach dessen Ausscheiden massiv vorangetrieben und einen für das gesamte Haus geltenden Verhaltenskodex sowie klare Richtlinien und transparente Abläufe etabliert. In diesem Zusammenhang wurde unter anderem ein Schulungssystem entwickelt und die Entwicklung eines prüfbaren TaxCompliance-Systems aufgesetzt.

Im Folgenden nimmt der DFB zu den Fragekomplexen Stellung.

Themenkomplex WM 2014 Brasilien

Die Zuordnungen der Kosten für die Präsidiumsreise zur WM 2014 in Brasilien sind nicht korrekt wiedergegeben. Abgesehen von einer falschen Innenauftragsnummer sind die bezifferten Kosten weitaus niedriger als die genannten 370.848 €. Am Ende wurden unter Einbeziehung aller darin enthaltenen Kosten, Hotelbuchungen, Flüge und der besonderen Konstellation WM-Finale tatsächlich 287.304,35 € abgerechnet.

Themenkomplex Präsenzen im Umfeld von Welt- und Europameisterschaften

Die internationale Vertretung, die Organisation eines inhaltlichen Austauschs mit Vertretern anderer internationaler Fußballverbände und das intensive soziale und gesellschaftspolitische Engagement, insbesondere anlässlich von Turnieren, gehören zu den satzungsgemäßen Aufgaben des DFB. Die Organmitglieder unternehmen daher  anlässlich der großen Turniere keine „Beobachterreisen“, sondern absolvieren vor Ort ein straffes, im Vorfeld festgelegtes Arbeitsprogramm im Rahmen der Satzungszwecke des DFB.

Da sowohl Europameisterschaften als auch Weltmeisterschaften mehrere Wochen andauern und die aus dem DFB-Präsidenten, den beiden ersten Vizepräsidenten, dem Generalsekretär und dem Liga-Vizepräsidenten bestehende offizielle Nationalmannschafts-Delegation zwingend vor Ort gebunden ist, wird es zudem bei den Turnieren erforderlich, die turnusgemäßen Gremiensitzungen vor Ort abzuhalten. Die Aufenthaltsdauer richtet sich dabei eng an den Erfordernissen aus, die sich aus den Satzungszwecken ergeben. So war das Präsidium beispielsweise 2018 in Russland vier Tage vor Ort und hat in dieser Zeit ein eng getaktetes Programm mit Sitzungen, Besuchen bei Kooperationspartnern und einen Empfang an der Deutschen Botschaft absolviert.

Die herrschende Praxis wurde bereits früher eng durch die internen Steuerfachleute sowie die externen Steuerberater begleitet. Soweit im Einzelfall zu Planungen Bedenken geäußert wurden, wurde diesen durch eine noch weitere Straffung des Programms Rechnung getragen. Anlässlich des „internen Übergabevermerks“ wurde eine externe gutachterliche Stellungnahme einer profilierten Steuerberaterin und Wirtschaftsprüferin zu den Planungen für Russland 2018 eingeholt. Die Gutachter bestätigten die steuerliche und vereinsrechtliche Unbedenklichkeit.

Themenkomplex Beratungsleistungen für DFB/Tochtergesellschaften

Walter Desch verfügt über einen Beratervertrag, der zunächst mit der DFB Medien GmbH & Co. KG bestand, die mittlerweile in der DFB GmbH aufgegangen ist. Gegenstand ist die Interessenwahrnehmung der DFB GmbH im Zusammenhang mit DFBnet/IT, fussball.de u.a. gegenüber den Mitgliedsverbänden des DFB und in Gremien. Die Tätigkeit von Herrn Desch war auch Gegenstand eines Gutachtens der WP-Gesellschaft Roedl & Partner GmbH im Jahr 2014. In ihm wurden Angemessenheit und Bedarf der Beschäftigung festgestellt, und zugleich Anregungen für eine Umgestaltung des Vertrags gegeben, die in eine Neufassung eingeflossen sind. Die Geschäftsführung der DFB GmbH gelangte Ende letzten Jahres zu dem Ergebnis, die Zusammenarbeit insbesondere im Hinblick auf die kommende Digitalisierungsinitiative und die Modernisierung des DFBnet fortzusetzen.

Der Zusammenarbeit mit Karl Rothmund lag ein Beratervertrag mit der DFB GmbH aus dem Jahr 2011 zugrunde. Gegenstand seiner Tätigkeit war insbesondere die Unterstützung der DFB Tochtergesellschaft bei der Gewinnung von Sponsoren u.a. für fussball.de. Bei Karl Rothmund gelangte die Geschäftsführung der DFB GmbH Ende letzten Jahres zu dem Ergebnis, dass der Bedarf an einer Zusammenarbeit aufgrund des Wegfalls wesentlicher Tätigkeiten im Bereich Marketing und Vertrieb zum Jahresende entfällt. Der Vertrag wurde daher zum 31.12.2018 beendet.

Klaus Reichenbach war seit 2002 Rechtsberater der DFB Medien GmbH & Co. KG, einer Tochtergesellschaft der DFB GmbH. Die Gesellschaft verfügte über keine eigene Rechtsabteilung, so dass sie mit Herrn Reichenbach einen Beratervertrag schloss. Gegenstand war zunächst die laufende rechtliche Beratung der DFB Medien bei der Einführung und Fortentwicklung von DFBnet. Zunehmend wurden auch andere allgemeinere zivil- und arbeitsrechtliche Beratungsleistungen erbracht. Die Angemessenheit des Vertrags wurde durch ein Gutachten der WP-Gesellschaft Roedl & Partner GmbH im Jahr 2014 bestätigt. Der Vertrag wurde mittlerweile ebenfalls zum 31.12.2018 beendet, da die Rechtsberatung im Rahmen der neuen Struktur über die DFB GmbH abgedeckt wird.

Themenkomplex Mandatierung der Kanzlei Pauly und Partner

Die Kanzlei Pauly & Partner/Bonn, der der heutige Schatzmeister des DFB Stephan Osnabrügge als Partner angehört, wurde im Jahre 2015, also noch weit vor der Kandidatur und Wahl von Herrn Osnabrügge als Schatzmeister, anknüpfend an einen Gutachterauftrag aus 2012 mandatiert, den DFB vor dem Arbeitsgericht gegen die Klage eines ehemaligen Schiedsrichters der 3. Liga zu vertreten. Dieses Mandat übernahm die Sozietät zunächst auf Basis einer Vergütungsvereinbarung zu einem branchenüblichen Zeithonorar, bearbeitet wurde es durch Herrn Dr. Osnabrügge. Aufgrund seiner früheren Tätigkeit als Schiedsrichter und der fachlichen Expertise als Arbeitsrechtler bot sich diese Anwaltswahl an. Am 15.04.2016 wurde Herr Osnabrügge dann zum Schatzmeister gewählt. Das erstinstanzliche Verfahren war zu diesem Zeitpunkt nahezu beendet. Herr Dr. Osnabrügge bot damals sofort nach seiner Wahl die Niederlegung des Mandats an. Die DFB-Führung bat ihn jedoch mit Zustimmung des Präsidiums, die vor dem Abschluss stehende erste Instanz aufgrund der Vorbefassung noch zu beenden. Mit Abschluss der (für den DFB gewonnenen) 1. Instanz am 14.09.2016 war das Mandat beendet. Der DFB hat dann, nachdem der fragliche Schiedsrichter Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, folgerichtig auch einen anderen Rechtsanwalt mit der Führung der 2. Instanz beauftragt. Für die Tätigkeit hat Herr Osnabrügge anstelle der vereinbarungsgemäß geschuldeten Vergütung lediglich eine Vergütung in der gesetzlich vorgesehenen Mindesthöhe von 1.510 € netto zuzüglich 20 € Auslagenpauschale zuzüglich Umsatzsteuer abgerechnet und erhalten. Das Präsidium war über den Sachverhalt unterrichtet.

Themenkomplex Bewirtungen/Ausrichtung Empfänge, Feierlichkeiten, Sichtungsturnier

Keines der von Ihnen angesprochenen Präsidiumsmitglieder hat Geldzahlungen des DFB im Zusammenhang mit den runden Geburtstagen erhalten. Vielmehr hat sich der DFB an den offiziellen Empfängen der ausrichtenden Fußballverbände beteiligt oder trat als Mitveranstalter auf. Es handelte sich stets um Empfänge unter Beteiligung von Vertretern aus Verbänden, Vereinen und dem Sport im Allgemeinen, die dem Amt Rechnung trugen.

Das durch die Innenrevision beauftragte Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG gelangte aus steuerlichen Gründen zu der Empfehlung, keine pauschalen Zahlungen aus Anlass runder Geburtstage von Präsidiumsmitgliedern zu gewähren, ging dabei allerdings unzutreffender Weise davon aus, dass die Zuschüsse unmittelbar an die Präsidiumsmitglieder gezahlt worden seien.

Nachdem die Stellungnahme der BDO vorlag, wurden die Sachverhalte im Einzelnen recherchiert. In der Revisionsstelle des DFB berichtete der Schatzmeister hierüber am 27.02.2018 und am 10.04.2018. Das Präsidium wurde vollumfänglich am 09.03.2018 informiert.

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Bewirtungskosten ist voranzustellen, dass sich deren Zulässigkeit heute nach den Anfang 2018 in Kraft getretenen Verhaltensrichtlinien des DFB orientiert. Bei Verstößen werden entsprechende Erstattungsansprüche geltend gemacht. Die Überschreitung der dort vorgesehenen Grenzen ist nur mit Zustimmung des Vorgesetzten beziehungsweise des Compliance-Beauftragten zulässig. Für wahlamtliche Amtsträger gilt die nicht weniger restriktive Auslagen- und Honorarordnung des DFB.

Der Umtrunk im Oktober 2016 wurde durch das interne Kontrollsystem des DFB bemerkt und dem seinerzeit verantwortlichen Compliance-Beauftragten Dr. Ulrich Bergmoser zur Bewertung und Entscheidung vorgelegt. Nach Prüfung kam man zu dem Ergebnis, letztmalig von der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen gegenüber den betreffenden Mitarbeitern abzusehen.  

Das Zusammentreffen in Düsseldorf kam nicht auf Veranlassung von Herrn Frymuth zustande, es ist offizieller Bestandteil im Programmablauf eines DFB-Sichtungsturniers. An der Veranstaltung nahmen insgesamt 90 Personen und zwar fast ausschließlich aus dem Bereich der Mitgliedsverbände und des Schiedsrichterwesens teil. Der Sachverhalt im Zusammenhang mit dem U 18-Sichtungsturnier im Jahr 2017 wurde von der internen Revision im Rahmen einer Regelprüfung geprüft. Diese ergab, dass der konkrete Vorgang nicht gegen die seinerzeitigen Richtlinien verstieß, da er die steuerlichen Wertgrenzen für Bewirtungskosten in Höhe von 60 € pro Person für Mahlzeit und Getränke nicht überstieg. Unabhängig davon wurden die einschlägigen Regelungen des DFB seitdem noch einmal verschärft. So sind aktuell nur noch Kosten für nicht alkoholische Getränke sowie Bier und Wein erstattungsfähig.