Stellungnahme der DFB-Ethikkommission

Im Auftrag der unabhängigen Ethikkommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) veröffentlichen wir folgende Meldung:

  1. Die Ethikkommission leitet kein Verfahren gegen Herrn Dr. Rainer Koch ein.
  2. Die Vorwürfe gegen den Vize-Präsidenten des DFB, er habe durch Drohung mit  finanziellen Nachteilen die Wahlen zum DFB Jugendausschuss im Jahre 2016 in unangemessener oder ethisch verwerflicher Weise beeinflusst, sind nicht  begründet.
  3. Herr Dr. Koch hat im April 2014 als Vorsitzender des Bayrischen Fußballverbandes  massiv Einfluss auf die Wahl einer Beauftragten für den Mädchen- und  Frauenfußball im Fußball-Kreis Donau genommen und dadurch möglicherweise  persönliche Verletzungen hervorgerufen. Nach Abwägung aller Umstände sieht die  Ethik- Kommission auch in diesem Fall davon ab, ein Verfahren einzuleiten.

Beide Vorgänge liegen über 3 beziehungsweise 5 Jahre zurück. Sie wurden der Ethik – Kommission mit Schreiben vom 23.9.2019 vorgetragen, offenbar zeitgleich auch dem Spiegel, der darüber umfassend in Spiegel – Online vom 26.9.2019 berichtete, einen Tag vor dem DFB Bundestag am 27.9.2019. Wenn Informationen über ein  Verhalten, das als unethisch angezeigt wird, mehr als drei Jahre zurückgehalten werden, um sie dann zielgenau einen Tag vor den Neuwahlen des DFB – Präsidiums zu veröffentlichen, erweckt das den Eindruck, als ob es den Einsendern nicht in erster Linie um die Aufklärung und ethische Bewertung eines Sachverhaltes geht. Die Ethik-Kommission ist für die Feststellung illegaler, unmoralischer oder unethischer Verhaltensweisen zuständig, nicht aber zur  Instrumentalisierung in verbandspolitischen Auseinandersetzungen gedacht. Gleichwohl hat die Ethik-Kommission aus grundsätzlichen Erwägungen die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens geprüft, weil es  das Ansehen des DFB und des Fußballs beeinträchtigt, wenn die Vorwürfe ungeprüft im Raum stehen bleiben.

Die Entscheidung der Ethik- Kommission beruht auf folgenden Erwägungen:

Herrn Dr. Rainer Koch wird vorgeworfen bei der Wahl zum Jugendausschuss des DFB im Jahre 2016 den Kandidaten Andreas  Kupper vom Berliner Fußballverband durch Drohung mit finanziellen Nachteilen für den Nord-Ostdeutschen Verband und persönlichen Konsequenzen zum Rückzug seiner Bewerbung bewogen zu haben.  Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, bei der Wahl der Frauen- und Mädchenfußball-Beauftragten des Fußballkreises Donau im April 2014 zugunsten einer weiblichen Kandidatin interveniert und den männlichen Kandidaten Heumader durch Androhung persönlicher Nachteile zum Rückzug seiner Kandidatur bewogen zu haben.

Die Ethik-Kommission hat die Eingaben von Christian Pothe v.23.9.2019 und Karl - Heinz Wilhelm vom 9.10.2019 ausgewertet, eine Stellungnahme von Herrn Dr.  Koch zu diesen Vorwürfen eingeholt und am 27.11.2019  insgesamt vier Zeugen angehört.

Zu dem ersten Vorwurf  "Wahlbeeinflussung zum Jugendausschuss in 2016"  hat die Anhörung ergeben, dass eine unmittelbare Einflussnahme (Drohung) gegenüber dem Kandidaten Kupper nicht erfolgt ist. Es gab vor der Wahl kein persönliches Gespräch zwischen Dr. Rainer Koch und Andreas Kupper. Dr. Koch hat sein Anliegen  -Wahrung des Proporzes-  jedoch gegenüber den Präsidenten der Regionalverbände klar zum Ausdruck gebracht. Ausweislich der vorgelegten E-Mails vom 30.7.2016 und vom 13.8.2016  hat er darin allerdings keine Drohungen formuliert, sondern um „Konsens- Lösungen“ geworben und an die "Einheit im Amateurlager" appelliert. Herr Dr. Koch ist Präsident des Süddeutschen Fußballverbandes, der 40 % des DFB repräsentiert. Im DFB-Jugendausschuss ist für alle fünf Regionalverbände ein Mitglied vorgesehen sowie ein sechster „freier“ Platz. Wenn der Süddeutsche Fußballverband den freien sechsten Platz beansprucht, erscheint  das nicht unangemessen, sondern durchaus legitim. Die deutliche Intervention von Herrn Dr. Koch gegenüber den Präsidenten der Regionalverbände kann deshalb nicht beanstandet werden. Selbst wenn er in diesem Zusammenhang damit gedroht hätte, die Finanzverteilung zwischen den Verbänden auf den Prüfstand zu stellen - was von den Regionalverbandspräsidenten bestritten wird - , wären diese in der Lage gewesen, die Bedeutung und Tragweite einer solchen Äußerung richtig einzuordnen, weil sie wissen, dass ein Vizepräsident   ohnehin nicht in der Lage wäre,  eine Neuverteilung der Finanzen einseitig durchzusetzen. Wenn Herr Dr. Koch hingegen unmittelbar gegenüber dem Kandidaten Kupper mit der Kürzung der Finanzmittel gedroht hätte, dann läge darin wohl ein Verstoß gegen die Grundsätze des fairen und ethischen Verhaltens. Eine Kommunikation mit Herrn Dr. Koch hat aber nach Auskunft von Andreas Kupper gar nicht stattgefunden. Ob auf Herrn Kupper von dritter Seite Druck ausgeübt wurde, seine Kandidatur mit Rücksicht auf die Interessen des Nordwestdeutschen FV zurückzuziehen, ist nicht ausgeschlossen,  kann aber bei der hier zu entscheidenden Frage offen bleiben. Schließlich kann auch nicht davon ausgegangen  werden, dass Herr Dr. Koch im Gespräch mit Christian Pothe entsprechende Äußerungen gemacht hat. Der von Christian Pothe als unmittelbarer Zeuge benannte DFB-Vizepräsident  Dr. Hans-Dieter Drewitz hat ausgesagt, dass in seiner Anwesenheit über Finanzkürzungen nicht gesprochen worden sei.

Somit ist wegen der Vorkommnisse um die Wahl zum Jugendausschuss des DFB in 2016 kein Verfahren gegen Herrn Dr. Koch einzuleiten.

Bei der Beauftragten-Wahl für den Mädchen- und Frauenfußball  im Fußball-Kreis Donau im Jahre 2014 ist aus Sicht der Ethik-Kommission einiges schief gelaufen. Im Vorfeld des Kreistages hatte der scheidende Kreisvorsitzende eine Wahlempfehlung für den bisherigen Amtsinhaber Markus Heumader abgegeben, während der Bezirksausschuss die frühere Jugend – Nationalspielerin Anika Höß präferierte. In diese Auseinandersetzung hat sich Herr Dr. Koch als Vorsitzender des BFV laut Augsburger Allgemeine (online FuPa.net vom 5.4.2014) mit folgenden Worten eingemischt: „Wir möchten Frauen an der Spitze des Frauenfußballs, was in ganz Schwaben leider nicht der Fall ist. Weil wir aber keinen Mitarbeiter verlieren wollen, werden wir auch für Markus Heumader einen geeigneten Posten finden und ich hoffe, dass es nicht zur Kampfabstimmung kommt.“ Nach Angaben von Markus Heumader soll Herr Dr. Koch zu ihm gesagt haben: „Du kannst die Wahl gewinnen, aber ich sorge dafür, dass du im bayerischen Fußballverband nichts mehr machst.“ Dr. Koch bestreitet, eine solche Aussage gemacht zu haben. Was wirklich gesagt wurde, lässt sich aufgrund der Umstände, unter denen die Herrn Dr. Koch zugeschriebenen Äußerungen gefallen sein sollen und nach Ablauf von mehr als fünf Jahren nicht mehr eindeutig feststellen. Markus Heumader hat sich bei seiner Anhörung jedoch auch heute noch von diesem Vorgang betroffen und tief enttäuscht gezeigt. Diese Enttäuschung beruht maßgeblich darauf, dass offenbar niemand rechtzeitig vor der Wahl mit Markus Heumader gesprochen und ihm die Zusammenhänge erklärt hat. Erschwerend kommt hinzu, dass Markus Heumader  noch kurz bevor er zum Rückzug aufgefordert wurde, für seine Verdienste geehrt worden war. Es ist nachvollziehbar, dass Markus Heumader dies als mangelnde Wertschätzung  und Enttäuschung empfunden hat. Wie aufgeheizt die Stimmung in der Versammlung von über 300 Teilnehmern war, lässt sich auch daran ablesen, dass Anika Höß ihre Kandidatur unter den gegebenen Umständen nicht aufrecht erhielt, Markus Heumader allein kandidierte, dann auch mit Mehrheit gewählt wurde, aber bei 200 Enthaltungen keine Vertrauensbasis sah und die Wahl nicht annahm. Dass sich Herr Dr. Koch für die Wahl einer Frau eingesetzt hat, kann ihm nicht vorgehalten werden. In fast allen Gremien des DFB und seiner Mitgliedsverbände sind Frauen extrem unterrepräsentiert. Der Zweck seines Handelns war in dieser Hinsicht sachgerecht. Allerdings darf die Wahl der Mittel zur Erreichung des Zwecks die Grenze des fairen Umgangs miteinander nicht überschreiten.  Vor diesem Hintergrund plädiert die Ethik - Kommission ausdrücklich dafür, dass beim DFB eine Kultur im Umgang miteinander entwickelt und gepflegt wird, in der die Kandidatur von Frauen für Gremien als gesellschaftliche Normalität empfunden wird  und zugleich einen wertschätzenden und respektvollen Umgang auch in kontroversen Debatten und bei Personalkonflikten ermöglicht.

Aufgrund der gesamten Umstände und der Tatsache, dass der Vorgang mehr als 5 Jahre zurückliegt, sieht die Ethik-Kommission davon ab, weitere Ermittlungen anzustellen und ein Verfahren einzuleiten.

[dfb]

Im Auftrag der unabhängigen Ethikkommission des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) veröffentlichen wir folgende Meldung:

  1. Die Ethikkommission leitet kein Verfahren gegen Herrn Dr. Rainer Koch ein.
  2. Die Vorwürfe gegen den Vize-Präsidenten des DFB, er habe durch Drohung mit  finanziellen Nachteilen die Wahlen zum DFB Jugendausschuss im Jahre 2016 in unangemessener oder ethisch verwerflicher Weise beeinflusst, sind nicht  begründet.
  3. Herr Dr. Koch hat im April 2014 als Vorsitzender des Bayrischen Fußballverbandes  massiv Einfluss auf die Wahl einer Beauftragten für den Mädchen- und  Frauenfußball im Fußball-Kreis Donau genommen und dadurch möglicherweise  persönliche Verletzungen hervorgerufen. Nach Abwägung aller Umstände sieht die  Ethik- Kommission auch in diesem Fall davon ab, ein Verfahren einzuleiten.

Beide Vorgänge liegen über 3 beziehungsweise 5 Jahre zurück. Sie wurden der Ethik – Kommission mit Schreiben vom 23.9.2019 vorgetragen, offenbar zeitgleich auch dem Spiegel, der darüber umfassend in Spiegel – Online vom 26.9.2019 berichtete, einen Tag vor dem DFB Bundestag am 27.9.2019. Wenn Informationen über ein  Verhalten, das als unethisch angezeigt wird, mehr als drei Jahre zurückgehalten werden, um sie dann zielgenau einen Tag vor den Neuwahlen des DFB – Präsidiums zu veröffentlichen, erweckt das den Eindruck, als ob es den Einsendern nicht in erster Linie um die Aufklärung und ethische Bewertung eines Sachverhaltes geht. Die Ethik-Kommission ist für die Feststellung illegaler, unmoralischer oder unethischer Verhaltensweisen zuständig, nicht aber zur  Instrumentalisierung in verbandspolitischen Auseinandersetzungen gedacht. Gleichwohl hat die Ethik-Kommission aus grundsätzlichen Erwägungen die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens geprüft, weil es  das Ansehen des DFB und des Fußballs beeinträchtigt, wenn die Vorwürfe ungeprüft im Raum stehen bleiben.

Die Entscheidung der Ethik- Kommission beruht auf folgenden Erwägungen:

Herrn Dr. Rainer Koch wird vorgeworfen bei der Wahl zum Jugendausschuss des DFB im Jahre 2016 den Kandidaten Andreas  Kupper vom Berliner Fußballverband durch Drohung mit finanziellen Nachteilen für den Nord-Ostdeutschen Verband und persönlichen Konsequenzen zum Rückzug seiner Bewerbung bewogen zu haben.  Des Weiteren wird ihm vorgeworfen, bei der Wahl der Frauen- und Mädchenfußball-Beauftragten des Fußballkreises Donau im April 2014 zugunsten einer weiblichen Kandidatin interveniert und den männlichen Kandidaten Heumader durch Androhung persönlicher Nachteile zum Rückzug seiner Kandidatur bewogen zu haben.

Die Ethik-Kommission hat die Eingaben von Christian Pothe v.23.9.2019 und Karl - Heinz Wilhelm vom 9.10.2019 ausgewertet, eine Stellungnahme von Herrn Dr.  Koch zu diesen Vorwürfen eingeholt und am 27.11.2019  insgesamt vier Zeugen angehört.

Zu dem ersten Vorwurf  "Wahlbeeinflussung zum Jugendausschuss in 2016"  hat die Anhörung ergeben, dass eine unmittelbare Einflussnahme (Drohung) gegenüber dem Kandidaten Kupper nicht erfolgt ist. Es gab vor der Wahl kein persönliches Gespräch zwischen Dr. Rainer Koch und Andreas Kupper. Dr. Koch hat sein Anliegen  -Wahrung des Proporzes-  jedoch gegenüber den Präsidenten der Regionalverbände klar zum Ausdruck gebracht. Ausweislich der vorgelegten E-Mails vom 30.7.2016 und vom 13.8.2016  hat er darin allerdings keine Drohungen formuliert, sondern um „Konsens- Lösungen“ geworben und an die "Einheit im Amateurlager" appelliert. Herr Dr. Koch ist Präsident des Süddeutschen Fußballverbandes, der 40 % des DFB repräsentiert. Im DFB-Jugendausschuss ist für alle fünf Regionalverbände ein Mitglied vorgesehen sowie ein sechster „freier“ Platz. Wenn der Süddeutsche Fußballverband den freien sechsten Platz beansprucht, erscheint  das nicht unangemessen, sondern durchaus legitim. Die deutliche Intervention von Herrn Dr. Koch gegenüber den Präsidenten der Regionalverbände kann deshalb nicht beanstandet werden. Selbst wenn er in diesem Zusammenhang damit gedroht hätte, die Finanzverteilung zwischen den Verbänden auf den Prüfstand zu stellen - was von den Regionalverbandspräsidenten bestritten wird - , wären diese in der Lage gewesen, die Bedeutung und Tragweite einer solchen Äußerung richtig einzuordnen, weil sie wissen, dass ein Vizepräsident   ohnehin nicht in der Lage wäre,  eine Neuverteilung der Finanzen einseitig durchzusetzen. Wenn Herr Dr. Koch hingegen unmittelbar gegenüber dem Kandidaten Kupper mit der Kürzung der Finanzmittel gedroht hätte, dann läge darin wohl ein Verstoß gegen die Grundsätze des fairen und ethischen Verhaltens. Eine Kommunikation mit Herrn Dr. Koch hat aber nach Auskunft von Andreas Kupper gar nicht stattgefunden. Ob auf Herrn Kupper von dritter Seite Druck ausgeübt wurde, seine Kandidatur mit Rücksicht auf die Interessen des Nordwestdeutschen FV zurückzuziehen, ist nicht ausgeschlossen,  kann aber bei der hier zu entscheidenden Frage offen bleiben. Schließlich kann auch nicht davon ausgegangen  werden, dass Herr Dr. Koch im Gespräch mit Christian Pothe entsprechende Äußerungen gemacht hat. Der von Christian Pothe als unmittelbarer Zeuge benannte DFB-Vizepräsident  Dr. Hans-Dieter Drewitz hat ausgesagt, dass in seiner Anwesenheit über Finanzkürzungen nicht gesprochen worden sei.

Somit ist wegen der Vorkommnisse um die Wahl zum Jugendausschuss des DFB in 2016 kein Verfahren gegen Herrn Dr. Koch einzuleiten.

Bei der Beauftragten-Wahl für den Mädchen- und Frauenfußball  im Fußball-Kreis Donau im Jahre 2014 ist aus Sicht der Ethik-Kommission einiges schief gelaufen. Im Vorfeld des Kreistages hatte der scheidende Kreisvorsitzende eine Wahlempfehlung für den bisherigen Amtsinhaber Markus Heumader abgegeben, während der Bezirksausschuss die frühere Jugend – Nationalspielerin Anika Höß präferierte. In diese Auseinandersetzung hat sich Herr Dr. Koch als Vorsitzender des BFV laut Augsburger Allgemeine (online FuPa.net vom 5.4.2014) mit folgenden Worten eingemischt: „Wir möchten Frauen an der Spitze des Frauenfußballs, was in ganz Schwaben leider nicht der Fall ist. Weil wir aber keinen Mitarbeiter verlieren wollen, werden wir auch für Markus Heumader einen geeigneten Posten finden und ich hoffe, dass es nicht zur Kampfabstimmung kommt.“ Nach Angaben von Markus Heumader soll Herr Dr. Koch zu ihm gesagt haben: „Du kannst die Wahl gewinnen, aber ich sorge dafür, dass du im bayerischen Fußballverband nichts mehr machst.“ Dr. Koch bestreitet, eine solche Aussage gemacht zu haben. Was wirklich gesagt wurde, lässt sich aufgrund der Umstände, unter denen die Herrn Dr. Koch zugeschriebenen Äußerungen gefallen sein sollen und nach Ablauf von mehr als fünf Jahren nicht mehr eindeutig feststellen. Markus Heumader hat sich bei seiner Anhörung jedoch auch heute noch von diesem Vorgang betroffen und tief enttäuscht gezeigt. Diese Enttäuschung beruht maßgeblich darauf, dass offenbar niemand rechtzeitig vor der Wahl mit Markus Heumader gesprochen und ihm die Zusammenhänge erklärt hat. Erschwerend kommt hinzu, dass Markus Heumader  noch kurz bevor er zum Rückzug aufgefordert wurde, für seine Verdienste geehrt worden war. Es ist nachvollziehbar, dass Markus Heumader dies als mangelnde Wertschätzung  und Enttäuschung empfunden hat. Wie aufgeheizt die Stimmung in der Versammlung von über 300 Teilnehmern war, lässt sich auch daran ablesen, dass Anika Höß ihre Kandidatur unter den gegebenen Umständen nicht aufrecht erhielt, Markus Heumader allein kandidierte, dann auch mit Mehrheit gewählt wurde, aber bei 200 Enthaltungen keine Vertrauensbasis sah und die Wahl nicht annahm. Dass sich Herr Dr. Koch für die Wahl einer Frau eingesetzt hat, kann ihm nicht vorgehalten werden. In fast allen Gremien des DFB und seiner Mitgliedsverbände sind Frauen extrem unterrepräsentiert. Der Zweck seines Handelns war in dieser Hinsicht sachgerecht. Allerdings darf die Wahl der Mittel zur Erreichung des Zwecks die Grenze des fairen Umgangs miteinander nicht überschreiten.  Vor diesem Hintergrund plädiert die Ethik - Kommission ausdrücklich dafür, dass beim DFB eine Kultur im Umgang miteinander entwickelt und gepflegt wird, in der die Kandidatur von Frauen für Gremien als gesellschaftliche Normalität empfunden wird  und zugleich einen wertschätzenden und respektvollen Umgang auch in kontroversen Debatten und bei Personalkonflikten ermöglicht.

Aufgrund der gesamten Umstände und der Tatsache, dass der Vorgang mehr als 5 Jahre zurückliegt, sieht die Ethik-Kommission davon ab, weitere Ermittlungen anzustellen und ein Verfahren einzuleiten.

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