Statement der Interimsführung des DFB

Die beiden Interimspräsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Dr. Rainer Koch und Peter Peters, sowie Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge und die stellvertretende Generalsekretärin Heike Ullrich, die bis zur Berufung eines*r neuen Generalsekretärs*in die Amtsgeschäfte des in Kürze den DFB verlassenden Generalsekretärs Dr. Friedrich Curtius übernehmen wird, haben sich nach dem Rücktritt von Präsident Fritz Keller in ebenso konstruktiven wie lösungsorientierten und sehr offenen Gesprächen über die grundsätzliche Aufgabenverteilung in der Zeit bis zum vorgezogenen Ordentlichen Bundestag zu Beginn des Jahres 2022 einvernehmlich verständigt. Das Statement:

"Wir werden in direkter und vertrauensvoller Zusammenarbeit alle uns möglichen Anstrengungen unternehmen, um in Abstimmung mit dem Betriebsrat auf ein gutes Zusammenspiel zwischen Präsidium und Zentralverwaltung hinzuwirken.

Ein erstes Ziel ist es, die laufenden Aufgaben und vor allem die Großprojekte konsequent weiterzuverfolgen. Das gilt für die Verpflichtung eines neuen Bundestrainers als Nachfolger von Joachim Löw, die Ausgliederung der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeiten des DFB in eine GmbH & Co. KG, das Projekt 'Zukunft Fußball' in enger Abstimmung zwischen DFB, Landes- und Regionalverbänden sowie der DFL Deutschen Fußball Liga, die Umsetzung von Unterstützungs- und Solidaritätsmaßnahmen für den durch die Corona-Pandemie schwer in Mitleidenschaft gezogenen Amateurfußball, die Fertigstellung des DFB-Campus', die Gründung der DFB-Schiedsrichter GmbH und viele weitere Projekte mehr.

Einhergehend damit, wollen wir zusammen die Voraussetzungen dafür schaffen, den DFB-Bundestag 2022 mit Neuwahlen zum rechtlich und sachlich frühestmöglichen Zeitpunkt durchführen zu können.

Wir werden überdies für eine schnellstmögliche und transparente Klärung aller in der öffentlichen Diskussion stehenden Sachverhalte sorgen. Dies gilt auch hinsichtlich des Beratungsvertrags mit der Kommunikationsagentur Diekmann, der im Zusammenhang mit der in den Medien intensiv diskutierten Untersuchung und Beendigung der Vertragsbeziehung zur Firma INFRONT im Jahr 2019 abgeschlossen worden war. Dem Compliance-Beauftragten, dem Prüfungsausschuss und den Wirtschaftsprüfern des DFB haben wir unsere volle Unterstützung auf allen Gebieten angeboten, damit die Gremien diese Vorgänge vollständig nachvollziehen und entsprechend bewerten können.

Es ist uns ein weiteres wichtiges Anliegen, die bereits fertiggestellten Untersuchungsberichte der Firma Esecon zur Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 und zur Generalinventur jetzt endlich - soweit wie sachlich und rechtlich möglich - ins Präsidium einzubringen.

Hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main betriebenen Steuerstrafverfahren setzen wir auf eine zügige rechtliche Klärung. Zur Besteuerung der Bandenwerbung sind die relevanten Tatsachen schon lange bekannt. Alle vom DFB konsultierten Steuerfachleute bestätigen, dass die in Frage stehenden Steuererklärungen der Jahre 2014 und 2015 inhaltlich richtig deklariert worden sind und schon deshalb auch kein nachträglicher Korrekturbedarf bestanden hat."

[dfb]

Die beiden Interimspräsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Dr. Rainer Koch und Peter Peters, sowie Schatzmeister Dr. Stephan Osnabrügge und die stellvertretende Generalsekretärin Heike Ullrich, die bis zur Berufung eines*r neuen Generalsekretärs*in die Amtsgeschäfte des in Kürze den DFB verlassenden Generalsekretärs Dr. Friedrich Curtius übernehmen wird, haben sich nach dem Rücktritt von Präsident Fritz Keller in ebenso konstruktiven wie lösungsorientierten und sehr offenen Gesprächen über die grundsätzliche Aufgabenverteilung in der Zeit bis zum vorgezogenen Ordentlichen Bundestag zu Beginn des Jahres 2022 einvernehmlich verständigt. Das Statement:

"Wir werden in direkter und vertrauensvoller Zusammenarbeit alle uns möglichen Anstrengungen unternehmen, um in Abstimmung mit dem Betriebsrat auf ein gutes Zusammenspiel zwischen Präsidium und Zentralverwaltung hinzuwirken.

Ein erstes Ziel ist es, die laufenden Aufgaben und vor allem die Großprojekte konsequent weiterzuverfolgen. Das gilt für die Verpflichtung eines neuen Bundestrainers als Nachfolger von Joachim Löw, die Ausgliederung der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeiten des DFB in eine GmbH & Co. KG, das Projekt 'Zukunft Fußball' in enger Abstimmung zwischen DFB, Landes- und Regionalverbänden sowie der DFL Deutschen Fußball Liga, die Umsetzung von Unterstützungs- und Solidaritätsmaßnahmen für den durch die Corona-Pandemie schwer in Mitleidenschaft gezogenen Amateurfußball, die Fertigstellung des DFB-Campus', die Gründung der DFB-Schiedsrichter GmbH und viele weitere Projekte mehr.

Einhergehend damit, wollen wir zusammen die Voraussetzungen dafür schaffen, den DFB-Bundestag 2022 mit Neuwahlen zum rechtlich und sachlich frühestmöglichen Zeitpunkt durchführen zu können.

Wir werden überdies für eine schnellstmögliche und transparente Klärung aller in der öffentlichen Diskussion stehenden Sachverhalte sorgen. Dies gilt auch hinsichtlich des Beratungsvertrags mit der Kommunikationsagentur Diekmann, der im Zusammenhang mit der in den Medien intensiv diskutierten Untersuchung und Beendigung der Vertragsbeziehung zur Firma INFRONT im Jahr 2019 abgeschlossen worden war. Dem Compliance-Beauftragten, dem Prüfungsausschuss und den Wirtschaftsprüfern des DFB haben wir unsere volle Unterstützung auf allen Gebieten angeboten, damit die Gremien diese Vorgänge vollständig nachvollziehen und entsprechend bewerten können.

Es ist uns ein weiteres wichtiges Anliegen, die bereits fertiggestellten Untersuchungsberichte der Firma Esecon zur Vergabe der Weltmeisterschaft 2006 und zur Generalinventur jetzt endlich - soweit wie sachlich und rechtlich möglich - ins Präsidium einzubringen.

Hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main betriebenen Steuerstrafverfahren setzen wir auf eine zügige rechtliche Klärung. Zur Besteuerung der Bandenwerbung sind die relevanten Tatsachen schon lange bekannt. Alle vom DFB konsultierten Steuerfachleute bestätigen, dass die in Frage stehenden Steuererklärungen der Jahre 2014 und 2015 inhaltlich richtig deklariert worden sind und schon deshalb auch kein nachträglicher Korrekturbedarf bestanden hat."

###more###