Stadionverbot: DFB reduziert Höchststrafe auf drei Jahre

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat in Rücksprache mit der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und von der Basis autorisierten Fanvertretern die Richtlinien zur Verhängung von Stadionverboten transparenter, gerechter und einzelfallbezogener gestaltet.

Die Reduzierung der Höchstdauer von Stadionverboten von fünf auf drei Jahre ist eine der wesentlichen Änderungen. Zudem können Stadionverbote künftig unter bestimmten Vorraussetzungen ausgesetzt werden. Dem Wunsch der Fanverbände, die „Heimatvereine“ des betreffenden Zuschauers in das Verfahren stärker einzubinden, wurde in der Neufassung der Richtlinien, bei der die Grundstruktur des Stadionverbots unverändert geblieben ist, ebenfalls entsprochen.

Das DFB-Präsidium hat die neuen Richtlinien am Mittwoch auf einer Sitzung in Dresden verabschiedet, allerdings unter dem Vorbehalt einer Stellungnahme durch politische und polizeiliche Instanzen. Die Neufassung der Richtlinien liegt derzeit dem „Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS)“ sowie den Polizeibehörden der Bundesländer und der Bundespolizei vor.

Am 23. und 24. Juni 2007 hatten rund 450 Fans auf Einladung des DFB und der DFL in Leipzig beim ersten bundesweiten Fankongress über das geltende Verfahren der Stadionverbote diskutiert. Grundlage des Reformversuches war das „Positionspapier Stadionverbote“ der „Interessengemeinschaft Unsere Kurve“. Mit der Neugestaltung der Richtlinien hat der DFB seine Zusagen gegenüber der Fanbasis auch zeitlich eingehalten.

Nach einer für den Jahresbeginn erwarteten Rückmeldung der NASS sollen die überarbeiteten Richtlinien am 1. Februar 2008 in Kraft treten. Der DFB erhofft sich durch die Neufassung nachhaltige Verbesserungen im Bereich der Transparenz und Einzelfallgerechtigkeit. Für den Januar 2008 sind Schulungen der Stadionverbotsbeauftragten geplant.

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Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat in Rücksprache mit der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und von der Basis autorisierten Fanvertretern die Richtlinien zur Verhängung von Stadionverboten transparenter, gerechter und einzelfallbezogener gestaltet.

Die Reduzierung der Höchstdauer von Stadionverboten von fünf auf drei Jahre ist eine der wesentlichen Änderungen. Zudem können Stadionverbote künftig unter bestimmten Vorraussetzungen ausgesetzt werden. Dem Wunsch der Fanverbände, die „Heimatvereine“ des betreffenden Zuschauers in das Verfahren stärker einzubinden, wurde in der Neufassung der Richtlinien, bei der die Grundstruktur des Stadionverbots unverändert geblieben ist, ebenfalls entsprochen.

Das DFB-Präsidium hat die neuen Richtlinien am Mittwoch auf einer Sitzung in Dresden verabschiedet, allerdings unter dem Vorbehalt einer Stellungnahme durch politische und polizeiliche Instanzen. Die Neufassung der Richtlinien liegt derzeit dem „Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS)“ sowie den Polizeibehörden der Bundesländer und der Bundespolizei vor.

Am 23. und 24. Juni 2007 hatten rund 450 Fans auf Einladung des DFB und der DFL in Leipzig beim ersten bundesweiten Fankongress über das geltende Verfahren der Stadionverbote diskutiert. Grundlage des Reformversuches war das „Positionspapier Stadionverbote“ der „Interessengemeinschaft Unsere Kurve“. Mit der Neugestaltung der Richtlinien hat der DFB seine Zusagen gegenüber der Fanbasis auch zeitlich eingehalten.

Nach einer für den Jahresbeginn erwarteten Rückmeldung der NASS sollen die überarbeiteten Richtlinien am 1. Februar 2008 in Kraft treten. Der DFB erhofft sich durch die Neufassung nachhaltige Verbesserungen im Bereich der Transparenz und Einzelfallgerechtigkeit. Für den Januar 2008 sind Schulungen der Stadionverbotsbeauftragten geplant.