Sportstätten: Bessere Fördermöglichkeiten

Für Klimaschutzprojekte in Sportstätten gibt es jetzt im Rahmen der Kommunalrichtlinie verbesserte Startbedingungen: Förderquoten werden erhöht und Eigenanteile reduziert.

Damit Sportvereine in ganz Deutschland sich trotz Corona-Pandemie und knapper Kassen weiterhin für den Klimaschutz stark machen können, unterstützt das Bundesumweltministerium die Akteur*innen vor Ort mit zusätzlichen 100 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung. Einen Überblick über die verbesserten Förderbedingungen gibt Taina Niederwipper vom Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK).

Vereine können wichtigen Beitrag leisten

Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, optimiertes Belüftungssystem oder neue Fahrradbügel: Sportvereine können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Anlagen mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU) klimafreundlich modernisieren. So verbessern sie zudem die Trainingsbedingungen vor Ort und senken Energieverbrauch und Betriebskosten.

Angesichts aktueller finanzieller Herausforderungen, vor die kommunale Akteur*innen in Folge der Corona-Pandemie gestellt sind, hat das BMU zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie mit Geldern aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung erweitert: Bis Ende 2021 profitieren Antragsberechtigte von um 10 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten. Das ist insbesondere für die Sportvereine eine gute Nachricht, die in der Vergangenheit die Mindestfördersummen nicht erreicht haben: Für sie ergibt sich durch die geänderten Förderquoten neben einem geringeren Eigenanteil aufgrund der Mindestzuwendungssumme von 5000 Euro automatisch eine geringere Mindestvorhabensumme. Ein Beispiel: Für eine energieeffiziente Modernisierung der Hallenbeleuchtung, die temporär mit 35 Prozent bezuschusst wird, beträgt sie nur noch rund 14.300 Euro statt zuvor 20.000 Euro bei einer Förderquote von 25 Prozent. So kommen künftig auch kleinere Vorhaben für eine Förderung in Frage.

Eigenanteil reduziert, Kumulierung vereinfacht

Neu ist auch, dass der erforderliche Eigenanteil für Sportvereine auf 5 Prozent reduziert und die Kumulierung mit Mitteln anderer Fördergeber vereinfacht wurde. Werden im Zeitraum zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 nach Bewilligung einer Klimaschutzmaßnahme Drittmittel in das Vorhaben eingebracht, führt dies nicht mehr zwingend dazu, dass die Zuschüsse über die Kommunalrichtlinie gekappt werden. Diese temporäre Änderung ist besonders für Sportvereine bedeutsam, die zusätzlich Drittmittel von Landessportbünden in Anspruch nehmen möchten, für die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Kommunalrichtlinie noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt die Tabelle weiter unten. Förderanträge nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) das ganze Jahr über entgegen.

Seit 2008 unterstützt das Bundesumweltministerium mithilfe der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Akteur*innen, Unternehmen und Verbraucher*innen dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Die NKI ist Teil des Klimaschutzengagements der Bundesregierung. Von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie haben bis Ende 2019 rund 16.650 Projekte in mehr als 3.650 Kommunen profitiert.

Für Anträge, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden, gilt:

Maßnahmen in Sportstätten wie Förderung für Kommunen, Sportvereine & kommunale Betriebe* Förderung für finanz-schwache Kommunen Mindest-zuwendung
Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung 35 % 40 % 5000 €
Innen- und Hallenbeleuchtung 40 % 45 % 5000 €
Raumlufttechnische Anlagen 40 % 45 % 5000 €
Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern 55 % 65 % 5000 €
Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 55 % 65 % 5000 €
Radabstellanlagen** 55 % 75 % 5000 €
Rechenzentren/Serverräume 55 % 65 % 5000 €
Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen 55 % 65 % 5000 €
Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung 55 % 65 % 5000 €

* mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
** Anlagen, die sich in einem Radius von hundert Metern von einem Bahnhof oder einer Haltestelle befinden, werden mit bis zu 75 Prozent bezuschusst, wenn der Antrag zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt wird. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote in diesem Fall 95 Prozent.
Antragsteller*innen aus den vier Braunkohlerevieren können von einer um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote profitieren.
Gemäß Richtlinie sind Eigenmittel einzubringen (siehe Punkt 6.4 der Kommunalrichtlinie).
Alle Angaben ohne Gewähr.

Bundestag stellt weitere Sanierungsgelder bereit

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 stellt der Bundestag weitere 600 Millionen Euro für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur" (SJK)zur Verfügung.

Um dem Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Infrastruktur zu begegnen, hat der Deutsche Bundestag die Mittel für das SJK-Programm aufgestockt. Der Bundeszuschuss soll zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro pro Projekt liegen.

Gefördert werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik spielen eine Rolle. Die Projekte sollen darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.

Mittel in zwei Tranchen

Die Mittel sollen in zwei Tranchen zum Einsatz kommen: Einmal beabsichtigt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine erneute Bewerbung also nicht erforderlich!

Weitere 400 Millionen Euro stehen für den Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2021 ist geplant, dass der Haushaltsausschuss die Projekte für diese zweite Tranche im I. Quartal 2021 beschließt. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können ihre Interessenbekundungen aktualisiert erneut einreichen.

[dosb/bmi]

Für Klimaschutzprojekte in Sportstätten gibt es jetzt im Rahmen der Kommunalrichtlinie verbesserte Startbedingungen: Förderquoten werden erhöht und Eigenanteile reduziert.

Damit Sportvereine in ganz Deutschland sich trotz Corona-Pandemie und knapper Kassen weiterhin für den Klimaschutz stark machen können, unterstützt das Bundesumweltministerium die Akteur*innen vor Ort mit zusätzlichen 100 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung. Einen Überblick über die verbesserten Förderbedingungen gibt Taina Niederwipper vom Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK).

Vereine können wichtigen Beitrag leisten

Ob energieeffiziente Flutlichtanlage, optimiertes Belüftungssystem oder neue Fahrradbügel: Sportvereine können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie ihre Anlagen mit Unterstützung des Bundesumweltministeriums (BMU) klimafreundlich modernisieren. So verbessern sie zudem die Trainingsbedingungen vor Ort und senken Energieverbrauch und Betriebskosten.

Angesichts aktueller finanzieller Herausforderungen, vor die kommunale Akteur*innen in Folge der Corona-Pandemie gestellt sind, hat das BMU zum 1. August 2020 die Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie mit Geldern aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung erweitert: Bis Ende 2021 profitieren Antragsberechtigte von um 10 Prozentpunkte erhöhten Förderquoten. Das ist insbesondere für die Sportvereine eine gute Nachricht, die in der Vergangenheit die Mindestfördersummen nicht erreicht haben: Für sie ergibt sich durch die geänderten Förderquoten neben einem geringeren Eigenanteil aufgrund der Mindestzuwendungssumme von 5000 Euro automatisch eine geringere Mindestvorhabensumme. Ein Beispiel: Für eine energieeffiziente Modernisierung der Hallenbeleuchtung, die temporär mit 35 Prozent bezuschusst wird, beträgt sie nur noch rund 14.300 Euro statt zuvor 20.000 Euro bei einer Förderquote von 25 Prozent. So kommen künftig auch kleinere Vorhaben für eine Förderung in Frage.

Eigenanteil reduziert, Kumulierung vereinfacht

Neu ist auch, dass der erforderliche Eigenanteil für Sportvereine auf 5 Prozent reduziert und die Kumulierung mit Mitteln anderer Fördergeber vereinfacht wurde. Werden im Zeitraum zwischen 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 nach Bewilligung einer Klimaschutzmaßnahme Drittmittel in das Vorhaben eingebracht, führt dies nicht mehr zwingend dazu, dass die Zuschüsse über die Kommunalrichtlinie gekappt werden. Diese temporäre Änderung ist besonders für Sportvereine bedeutsam, die zusätzlich Drittmittel von Landessportbünden in Anspruch nehmen möchten, für die aber zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Kommunalrichtlinie noch kein Bewilligungsbescheid vorliegt.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie sind Sportvereine, Kommunen und Betriebe mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung, die eine Sportstätte besitzen, pachten oder mieten, für zahlreiche investive Klimaschutzmaßnahmen antragsberechtigt. Einen Überblick über die Möglichkeiten gibt die Tabelle weiter unten. Förderanträge nimmt der Projektträger Jülich (PtJ) das ganze Jahr über entgegen.

Seit 2008 unterstützt das Bundesumweltministerium mithilfe der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) kommunale Akteur*innen, Unternehmen und Verbraucher*innen dabei, ihre Treibhausgasemissionen zu senken. Die NKI ist Teil des Klimaschutzengagements der Bundesregierung. Von den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Kommunalrichtlinie haben bis Ende 2019 rund 16.650 Projekte in mehr als 3.650 Kommunen profitiert.

Für Anträge, die im Zeitraum vom 1. August 2020 bis 31. Dezember 2021 eingereicht werden, gilt:

Maßnahmen in Sportstätten wie Förderung für Kommunen, Sportvereine & kommunale Betriebe* Förderung für finanz-schwache Kommunen Mindest-zuwendung
Außenbeleuchtung mit zeit- oder präsenzabhängiger Schaltung 35 % 40 % 5000 €
Innen- und Hallenbeleuchtung 40 % 45 % 5000 €
Raumlufttechnische Anlagen 40 % 45 % 5000 €
Austausch nicht regelbarer Pumpen in Schwimmbädern 55 % 65 % 5000 €
Gebäudeleittechnik inkl. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik 55 % 65 % 5000 €
Radabstellanlagen** 55 % 75 % 5000 €
Rechenzentren/Serverräume 55 % 65 % 5000 €
Optimierung zentraler Warmwasserbereitungsanlagen 55 % 65 % 5000 €
Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung 55 % 65 % 5000 €

* mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung
** Anlagen, die sich in einem Radius von hundert Metern von einem Bahnhof oder einer Haltestelle befinden, werden mit bis zu 75 Prozent bezuschusst, wenn der Antrag zwischen dem 1. August 2020 und 31. Dezember 2021 gestellt wird. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderquote in diesem Fall 95 Prozent.
Antragsteller*innen aus den vier Braunkohlerevieren können von einer um 15 Prozentpunkte erhöhten Förderquote profitieren.
Gemäß Richtlinie sind Eigenmittel einzubringen (siehe Punkt 6.4 der Kommunalrichtlinie).
Alle Angaben ohne Gewähr.

Bundestag stellt weitere Sanierungsgelder bereit

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 stellt der Bundestag weitere 600 Millionen Euro für das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur" (SJK)zur Verfügung.

Um dem Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Infrastruktur zu begegnen, hat der Deutsche Bundestag die Mittel für das SJK-Programm aufgestockt. Der Bundeszuschuss soll zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro pro Projekt liegen.

Gefördert werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik spielen eine Rolle. Die Projekte sollen darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.

Mittel in zwei Tranchen

Die Mittel sollen in zwei Tranchen zum Einsatz kommen: Einmal beabsichtigt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im September 2020 Projekte mit einem Bundeszuschuss von insgesamt 200 Millionen Euro auf Basis der Interessenbekundungen zum Projektaufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine erneute Bewerbung also nicht erforderlich!

Weitere 400 Millionen Euro stehen für den Projektaufruf 2020 zur Verfügung. Vorbehaltlich des Beschlusses des Deutschen Bundestages zum Bundeshaushalt 2021 ist geplant, dass der Haushaltsausschuss die Projekte für diese zweite Tranche im I. Quartal 2021 beschließt. Kommunen, die eine Interessenbekundung auf den Projektaufruf 2018 eingereicht hatten und noch nicht gefördert werden, können ihre Interessenbekundungen aktualisiert erneut einreichen.

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