Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter ordnet Szenen ein

Bei den Samstagspartien des 23. Spieltags der Bundesliga gab es verschiedene Strafraumsituationen, deren Bewertungen durch die Schiedsrichter, unter anderem im Zusammenspiel mit den Video-Assistenten (VA), vereinzelt für Diskussionen sorgten. Die Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) beleuchtet diese Strafraumszenen und ordnet das Verhalten der Video-Assistenten ein.

DFB.de: Beim Spiel VfB Stuttgart gegen den FC Schalke 04 stellt der Schalker Spieler Thiaw dem Stuttgarter Spieler Wamangituka im gegnerischen Strafraum ein Bein (18. Spielminute). Schiedsrichter Guido Winkmann nimmt einen Kontakt wahr und lässt weiterlaufen. Ein Eingriff durch den Video-Assistenten (VA) bleibt aus. Bereits gestern Abend wurde auf dem offiziellen Twitter-Account der "DFB-Schiedsrichter" eingeräumt, "Strafstoß sei regeltechnisch die richtige Entscheidung". Wie bewerten Sie die Szene heute?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: Der Schiedsrichter nimmt einen leichten Kontakt beim Zweikampf zwischen dem Stuttgarter Wamangituka und dem Schalker Thiaw im Fußbereich wahr. Dieser reicht ihm für einen Strafstoß nicht aus. In den vorhandenen Bildern erkennt man aber ein eindeutiges und belegbares, strafstoßwürdiges Beinstellen des Schalker Verteidigers, das eine absolute Evidenz für ein klares und offensichtliches Foulspiel hat. Aus diesem Grunde hätte vom VA ein On-Field-Review (OFR) empfohlen und die ursprüngliche Entscheidung des Schiedsrichters geändert werden müssen.

DFB.de: In der gleichen Partie folgte in der 71. Spielminute eine Strafraumszene, bei der Schalkes Harit gegen Stuttgarts Kempf im gegnerischen Strafraum zu Fall kommt. Hier entschied der Schiedsrichter auf Strafstoß. Wie haben Sie die Szene wahrgenommen und wie bewerten Sie das Verhalten des Video-Assistenten?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: Hier gibt es einen kurzen Tritt vom Stuttgarter Kempf an den Fuß des Schalker Spielers Harit, den der Schiedsrichter wahrnimmt und als strafstoßwürdig beurteilt. Da hier der Vorgang vom Schiedsrichter klar wahrgenommen wird und die Bilder keinen anderen Aspekt liefern, bleibt die Bewertung beim Schiedsrichter, da diese nicht klar und offensichtlich falsch ist. Daher darf der VA hier kein On-Field-Review (OFR) empfehlen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Schiedsrichters.

DFB.de: Bei der Partie Wolfsburg gegen Hertha BSC schaltete sich Video-Assistentin Bibiana Steinhaus in der 79. Spielminute ein, nachdem Schiedsrichter Bastian Dankert wegen eines möglichen Fouls von Wolfsburgs Baku an Herthas Cordoba auf Strafstoß entschieden hatte. Nach On-Field-Review (OFR) revidierte Bastian Dankert seine Entscheidung. Wie bewerten Sie diese Strafstoßrücknahme und die Intervention der Video-Assistentin?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: In diesem Fall nimmt der Schiedsrichter im Laufduell ein Beinstellen von Wolfsburgs Baku gegen den Herthaner Cordoba wahr und entscheidet auf Strafstoß, nachdem der Schiedsrichter auf dem Feld noch abgewartet hat, ob ein möglicher Vorteil eintritt. Die Bilder zeigen aber, dass der Berliner Stürmer zunächst in den Rasen und anschließend sich selbst an den linken Fuß tritt. Ein Foulspiel des Wolfburger Verteidigers liegt nicht vor. Da der Schiedsrichter den Ablauf anders wahrgenommen hat, ist eine Intervention der Video-Assistentin erforderlich, sodass der Vorgang nochmals im On-Field-Review (OFR) dem Schiedsrichter gezeigt werden kann. Folgerichtig wurde der Strafstoß hier zurückgenommen und eine falsche Strafstoß-Entscheidung korrigiert.

DFB.de: Im Abendspiel wird in der 6. Minute auf Strafstoß entschieden, nachdem Leipzigs Upamecano Gladbachs Embolo mit deutlichem Körpereinsatz zur Seite checkt. Warum war das eine korrekte Entscheidung?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: Bei diesem Zweikampf bringt der Leipziger Verteidiger Upamecano seinen Gegenspieler Embolo, ohne den Ball zu spielen, regelwidrig durch einen Check im Oberkörperbereich zu Fall. Der Schiedsrichter hat eine klare Wahrnehmung auf diesen Vorgang und verhängt korrekterweise einen Strafstoß, den der VA aufgrund der vorliegenden Bilder auch unmittelbar bestätigt.

DFB.de: Abschließend noch eine Szene aus der Nachspielzeit des Topspiels: Leipzigs Nkunku flankt den Ball nach innen, wo Mitspieler Sörloth den Ball per Kopfball verwandelt. Zuvor schiebt er Gladbachs Lazaro leicht von sich weg. Hätte der VA hier eingreifen müssen?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: Hierbei handelt es sich um einen Zweikampf zwischen Leipzigs Sörloth und Gladbachs Lazaro, bei welchem der Angreifer die Hände am Rücken des Gladbacher Spielers hat. Dabei ist der Leipziger in der besseren Position. Es gibt einen Kontakt vom Leipziger Spieler zum Gladbacher Abwehrspieler. Der Schiedsrichter nimmt den Vorgang vollständig wahr und bewertet diesen Zweikampf und den Kontakt als nicht strafbar. Da die Bilder keine anderen Aspekte liefern, bleibt die Bewertung im Ermessen des Schiedsrichters, die nicht klar und offensichtlich falsch ist und auch der Linie des Schiedsrichters bei der Zweikampfbewertung im gesamten Spiel entsprach. Wir ordnen die Entscheidung als vertretbar und nicht falsch ein. Dementsprechend ist kein Eingriff des VA erforderlich.

[sal]

Bei den Samstagspartien des 23. Spieltags der Bundesliga gab es verschiedene Strafraumsituationen, deren Bewertungen durch die Schiedsrichter, unter anderem im Zusammenspiel mit den Video-Assistenten (VA), vereinzelt für Diskussionen sorgten. Die Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) beleuchtet diese Strafraumszenen und ordnet das Verhalten der Video-Assistenten ein.

DFB.de: Beim Spiel VfB Stuttgart gegen den FC Schalke 04 stellt der Schalker Spieler Thiaw dem Stuttgarter Spieler Wamangituka im gegnerischen Strafraum ein Bein (18. Spielminute). Schiedsrichter Guido Winkmann nimmt einen Kontakt wahr und lässt weiterlaufen. Ein Eingriff durch den Video-Assistenten (VA) bleibt aus. Bereits gestern Abend wurde auf dem offiziellen Twitter-Account der "DFB-Schiedsrichter" eingeräumt, "Strafstoß sei regeltechnisch die richtige Entscheidung". Wie bewerten Sie die Szene heute?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: Der Schiedsrichter nimmt einen leichten Kontakt beim Zweikampf zwischen dem Stuttgarter Wamangituka und dem Schalker Thiaw im Fußbereich wahr. Dieser reicht ihm für einen Strafstoß nicht aus. In den vorhandenen Bildern erkennt man aber ein eindeutiges und belegbares, strafstoßwürdiges Beinstellen des Schalker Verteidigers, das eine absolute Evidenz für ein klares und offensichtliches Foulspiel hat. Aus diesem Grunde hätte vom VA ein On-Field-Review (OFR) empfohlen und die ursprüngliche Entscheidung des Schiedsrichters geändert werden müssen.

DFB.de: In der gleichen Partie folgte in der 71. Spielminute eine Strafraumszene, bei der Schalkes Harit gegen Stuttgarts Kempf im gegnerischen Strafraum zu Fall kommt. Hier entschied der Schiedsrichter auf Strafstoß. Wie haben Sie die Szene wahrgenommen und wie bewerten Sie das Verhalten des Video-Assistenten?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: Hier gibt es einen kurzen Tritt vom Stuttgarter Kempf an den Fuß des Schalker Spielers Harit, den der Schiedsrichter wahrnimmt und als strafstoßwürdig beurteilt. Da hier der Vorgang vom Schiedsrichter klar wahrgenommen wird und die Bilder keinen anderen Aspekt liefern, bleibt die Bewertung beim Schiedsrichter, da diese nicht klar und offensichtlich falsch ist. Daher darf der VA hier kein On-Field-Review (OFR) empfehlen. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Schiedsrichters.

DFB.de: Bei der Partie Wolfsburg gegen Hertha BSC schaltete sich Video-Assistentin Bibiana Steinhaus in der 79. Spielminute ein, nachdem Schiedsrichter Bastian Dankert wegen eines möglichen Fouls von Wolfsburgs Baku an Herthas Cordoba auf Strafstoß entschieden hatte. Nach On-Field-Review (OFR) revidierte Bastian Dankert seine Entscheidung. Wie bewerten Sie diese Strafstoßrücknahme und die Intervention der Video-Assistentin?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: In diesem Fall nimmt der Schiedsrichter im Laufduell ein Beinstellen von Wolfsburgs Baku gegen den Herthaner Cordoba wahr und entscheidet auf Strafstoß, nachdem der Schiedsrichter auf dem Feld noch abgewartet hat, ob ein möglicher Vorteil eintritt. Die Bilder zeigen aber, dass der Berliner Stürmer zunächst in den Rasen und anschließend sich selbst an den linken Fuß tritt. Ein Foulspiel des Wolfburger Verteidigers liegt nicht vor. Da der Schiedsrichter den Ablauf anders wahrgenommen hat, ist eine Intervention der Video-Assistentin erforderlich, sodass der Vorgang nochmals im On-Field-Review (OFR) dem Schiedsrichter gezeigt werden kann. Folgerichtig wurde der Strafstoß hier zurückgenommen und eine falsche Strafstoß-Entscheidung korrigiert.

DFB.de: Im Abendspiel wird in der 6. Minute auf Strafstoß entschieden, nachdem Leipzigs Upamecano Gladbachs Embolo mit deutlichem Körpereinsatz zur Seite checkt. Warum war das eine korrekte Entscheidung?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: Bei diesem Zweikampf bringt der Leipziger Verteidiger Upamecano seinen Gegenspieler Embolo, ohne den Ball zu spielen, regelwidrig durch einen Check im Oberkörperbereich zu Fall. Der Schiedsrichter hat eine klare Wahrnehmung auf diesen Vorgang und verhängt korrekterweise einen Strafstoß, den der VA aufgrund der vorliegenden Bilder auch unmittelbar bestätigt.

DFB.de: Abschließend noch eine Szene aus der Nachspielzeit des Topspiels: Leipzigs Nkunku flankt den Ball nach innen, wo Mitspieler Sörloth den Ball per Kopfball verwandelt. Zuvor schiebt er Gladbachs Lazaro leicht von sich weg. Hätte der VA hier eingreifen müssen?

Sportliche Leitung der Elite-Schiedsrichter: Hierbei handelt es sich um einen Zweikampf zwischen Leipzigs Sörloth und Gladbachs Lazaro, bei welchem der Angreifer die Hände am Rücken des Gladbacher Spielers hat. Dabei ist der Leipziger in der besseren Position. Es gibt einen Kontakt vom Leipziger Spieler zum Gladbacher Abwehrspieler. Der Schiedsrichter nimmt den Vorgang vollständig wahr und bewertet diesen Zweikampf und den Kontakt als nicht strafbar. Da die Bilder keine anderen Aspekte liefern, bleibt die Bewertung im Ermessen des Schiedsrichters, die nicht klar und offensichtlich falsch ist und auch der Linie des Schiedsrichters bei der Zweikampfbewertung im gesamten Spiel entsprach. Wir ordnen die Entscheidung als vertretbar und nicht falsch ein. Dementsprechend ist kein Eingriff des VA erforderlich.

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