Sportgerichtsverhandlung im Fall Hannover 96 am 4. Juli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 4. Juli 2019, ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen Bundesligaabsteiger Hannover 96. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das Sportgericht hatte Hannover 96 am 19. Juni 2019 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 57.000 Euro belegt. Bis zu 19.000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen gewesen wäre. Gegen die Einzelrichterurteile hatte Hannover 96 fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

In der zweiten Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 21. April 2019 hatten Hannoveraner Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus hatten Hannoveraner Zuschauer unmittelbar vor dem Anpfiff der Bundesligabegegnung bei Fortuna Düsseldorf am 18. Mai 2019 mindestens 20 Rauchkörper sowie fünf Blinker angesteckt. In der dritten und 65. Minute hatte ein 96-Zuschauer zudem jeweils einen Böller gezündet.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag, 4. Juli 2019, ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Sportstrafsache gegen Bundesligaabsteiger Hannover 96. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das Sportgericht hatte Hannover 96 am 19. Juni 2019 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 57.000 Euro belegt. Bis zu 19.000 Euro davon hätte der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden können, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2019 nachzuweisen gewesen wäre. Gegen die Einzelrichterurteile hatte Hannover 96 fristgerecht Einspruch eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

In der zweiten Minute des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 21. April 2019 hatten Hannoveraner Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer abgebrannt. Darüber hinaus hatten Hannoveraner Zuschauer unmittelbar vor dem Anpfiff der Bundesligabegegnung bei Fortuna Düsseldorf am 18. Mai 2019 mindestens 20 Rauchkörper sowie fünf Blinker angesteckt. In der dritten und 65. Minute hatte ein 96-Zuschauer zudem jeweils einen Böller gezündet.