Sportgericht widerruft BVB-Bewährung

Nach den erneuten Beleidigungen gegen Mäzen Dietmar Hopp durch BVB-Zuschauer während des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 20. Dezember 2019 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die am 2. November 2018 gegen Borussia Dortmund ausgesprochene Bewährungsstrafe widerrufen. Zudem wurde der Verein wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt, wovon der Klub bis zu 17.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

Der Widerruf der Bewährungsstrafe bedeutet, dass Dortmund alle Pflichtspiele in Hoffenheim in der nächsten und der übernächsten Saison unter Ausschluss seiner Anhänger zu bestreiten hat. Zudem muss der BVB die Hoffenheimer für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen.

Lorenz: "Widerruf der Bewährungsstrafe unausweichlich"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Der Widerruf der Bewährungsstrafe war nach den erneuten Schmähungen gegen Dietmar Hopp als Folge des vorangegangenen Urteils vom 2. November 2018 unausweichlich. Das heutige Urteil ist aber keine Abkehr von der in den letzten Jahren praktizierten Linie, unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre."

Dortmunder Zuschauer hatten den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp während des Bundesligaspiels am 20. Dezember 2019 zum wiederholten Male massiv mittels Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Nach den erneuten Beleidigungen gegen Mäzen Dietmar Hopp durch BVB-Zuschauer während des Bundesligaspiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 20. Dezember 2019 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die am 2. November 2018 gegen Borussia Dortmund ausgesprochene Bewährungsstrafe widerrufen. Zudem wurde der Verein wegen des unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro belegt, wovon der Klub bis zu 17.000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden kann, was dem DFB bis zum 30. September 2020 nachzuweisen wäre.

Der Widerruf der Bewährungsstrafe bedeutet, dass Dortmund alle Pflichtspiele in Hoffenheim in der nächsten und der übernächsten Saison unter Ausschluss seiner Anhänger zu bestreiten hat. Zudem muss der BVB die Hoffenheimer für die durch die Zuschauerausschlüsse im Gastbereich bedingten Mindereinnahmen entschädigen.

Lorenz: "Widerruf der Bewährungsstrafe unausweichlich"

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt: "Der Widerruf der Bewährungsstrafe war nach den erneuten Schmähungen gegen Dietmar Hopp als Folge des vorangegangenen Urteils vom 2. November 2018 unausweichlich. Das heutige Urteil ist aber keine Abkehr von der in den letzten Jahren praktizierten Linie, unsportliches Verhalten von Zuschauern mit Geldstrafen zu ahnden. Der Zuschauerausschluss bleibt eine Option für schwerwiegende Ausnahmefälle, in denen eine Geldstrafe unangemessen wäre."

Dortmunder Zuschauer hatten den Hoffenheimer Mäzen Dietmar Hopp während des Bundesligaspiels am 20. Dezember 2019 zum wiederholten Male massiv mittels Plakaten, Spruchbändern und Gesängen beleidigt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.