Sportgericht wertet abgebrochenes Spiel mit 2:0 für Mönchengladbach

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am vergangenen Freitag (18. März 2022) abgebrochene Bundesligaspiel zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren mit 2:0 Toren für Mönchengladbach als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der 68. Minute beim Stand von 2:0 für die Gäste von Schiedsrichter Benjamin Cortus (Röthenbach) abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann (Gauersheim) von einem Bochumer Anhänger ein gefüllter Getränkebecher gegen den Hinterkopf geworfen wurde. Der Schiedsrichter-Assistent wurde dadurch verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert das Urteil: "Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich."

"Haftung der Vereine ergibt sich aus Rechts- und Verfahrensordnung"

Oberholz weiter: "Die Haftung der Vereine für ein Fehlverhalten der ihnen zuzurechnenden Personen ergibt sich aus § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Danach sind Vereine unter anderem für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Anhänger und Zuschauer verantwortlich. Die verschuldensunabhängige Haftung der Vereine für ein Fehlverhalten ihrer Anhänger ist bereits mehrfach vom Internationalen Sport-Schiedsgericht (CAS) sowie - auf nationaler Ebene - vom Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen sowie jüngst vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden."

Über etwaige Sanktionen gegen den VfL Bochum wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am vergangenen Freitag (18. März 2022) abgebrochene Bundesligaspiel zwischen dem VfL Bochum und Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren mit 2:0 Toren für Mönchengladbach als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der 68. Minute beim Stand von 2:0 für die Gäste von Schiedsrichter Benjamin Cortus (Röthenbach) abgebrochen worden, nachdem Schiedsrichter-Assistent Christian Gittelmann (Gauersheim) von einem Bochumer Anhänger ein gefüllter Getränkebecher gegen den Hinterkopf geworfen wurde. Der Schiedsrichter-Assistent wurde dadurch verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden.

Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert das Urteil: "Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Bochum mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge zwingend und alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten gut 20 Minuten ist daher nicht möglich."

"Haftung der Vereine ergibt sich aus Rechts- und Verfahrensordnung"

Oberholz weiter: "Die Haftung der Vereine für ein Fehlverhalten der ihnen zuzurechnenden Personen ergibt sich aus § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB. Danach sind Vereine unter anderem für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Anhänger und Zuschauer verantwortlich. Die verschuldensunabhängige Haftung der Vereine für ein Fehlverhalten ihrer Anhänger ist bereits mehrfach vom Internationalen Sport-Schiedsgericht (CAS) sowie - auf nationaler Ebene - vom Ständigen Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen sowie jüngst vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt worden."

Über etwaige Sanktionen gegen den VfL Bochum wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.