Sportgericht wertet abgebrochenes Spiel mit 2:0 für KFC Uerdingen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am Sonntag abgebrochene Aufstiegsrückspiel zur 3. Liga zwischen den Regionalligisten Waldhof Mannheim und KFC Uerdingen im Einzelrichter-Verfahren mit 2:0 Toren für Uerdingen als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der 81. Minute beim Stand von 2:1 für Uerdingen von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) zunächst für mehr als 20 Minuten unterbrochen und danach beim Versuch des Wiederanpfiffs abgebrochen worden, nachdem im Mannheimer Zuschauerbereich massiv Pyrotechnik gezündet und auch aufs Spielfeld geworfen beziehungsweise geschossen worden war.

Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts und in diesem Fall als Einzelrichter tätig, sagt zum Urteil: "Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für Waldhof Mannheim mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Als Rechtsfolge ist in Paragraph 18, Nummer 4, die Spielwertung zwingend vorgegeben."

Über etwaige Sanktionen gegen Waldhof Mannheim wegen der den Spielabbruch auslösenden Vorfälle wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert entscheiden.

Die Vereine haben dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am Sonntag abgebrochene Aufstiegsrückspiel zur 3. Liga zwischen den Regionalligisten Waldhof Mannheim und KFC Uerdingen im Einzelrichter-Verfahren mit 2:0 Toren für Uerdingen als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der 81. Minute beim Stand von 2:1 für Uerdingen von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) zunächst für mehr als 20 Minuten unterbrochen und danach beim Versuch des Wiederanpfiffs abgebrochen worden, nachdem im Mannheimer Zuschauerbereich massiv Pyrotechnik gezündet und auch aufs Spielfeld geworfen beziehungsweise geschossen worden war.

Stephan Oberholz, stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts und in diesem Fall als Einzelrichter tätig, sagt zum Urteil: "Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für Waldhof Mannheim mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist. Als Rechtsfolge ist in Paragraph 18, Nummer 4, die Spielwertung zwingend vorgegeben."

Über etwaige Sanktionen gegen Waldhof Mannheim wegen der den Spielabbruch auslösenden Vorfälle wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss gesondert entscheiden.

Die Vereine haben dem Urteil zugestimmt, damit ist es rechtskräftig.