Sportgericht wertet abgebrochenes Spiel mit 2:0 für Essen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 23. April 2023 abgebrochene Drittligaspiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren mit 2:0 Toren für Essen als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem ihm beim Gang in den Spielertunnel ein Zwickauer Zuschauer den Inhalt eines vollen Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Auch Schiedsrichter-Assistent Felix Grund wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen.

Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert das von ihm gefällte Urteil: "Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen."

Schierholz weiter: "Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel ist daher nicht möglich."

Gesonderte Entscheidung über etwaige Sanktionen gegen Zwickau

Über etwaige Sanktionen gegen den FSV Zwickau wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat das am 23. April 2023 abgebrochene Drittligaspiel zwischen dem FSV Zwickau und Rot-Weiss Essen im Einzelrichterverfahren mit 2:0 Toren für Essen als gewonnen gewertet. Die Begegnung war in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem ihm beim Gang in den Spielertunnel ein Zwickauer Zuschauer den Inhalt eines vollen Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Auch Schiedsrichter-Assistent Felix Grund wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen.

Georg Schierholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erläutert das von ihm gefällte Urteil: "Nach der geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den FSV Zwickau mit 0:2 als verloren zu werten. Zum einen hätte der FSV Zwickau den Schiedsrichter auf dem Weg in die Kabine besser schützen müssen. Zum anderen ist der Verein auch für seine Zuschauer verantwortlich und das Verschulden der Anhänger dem Verein zuzurechnen."

Schierholz weiter: "Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, der Rechts- und Verfahrensordnung als Rechtsfolge eindeutig vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel ist daher nicht möglich."

Gesonderte Entscheidung über etwaige Sanktionen gegen Zwickau

Über etwaige Sanktionen gegen den FSV Zwickau wegen des den Spielabbruch auslösenden Vorfalls wird das DFB-Sportgericht nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss zu einem späteren Zeitpunkt gesondert entscheiden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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