Sportgericht weist Würzburg-Einspruch gegen Darmstadt-Spiel zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Würzburger Kickers gegen die Wertung des am 19. Dezember 2020 stattgefundenen Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Darmstadt hatte seinerzeit 2:0 gewonnen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt: "Die Ablehnung der von Würzburg beantragten Spielabsetzung durch die DFL beruht auf der Anwendung des Paragraphen 2 Nummer 3 der Richtlinien zur Spielordnung. Nach diesem standen den Würzburgern ausreichend Spieler zur Verfügung."

Lorenz weiter: "Besagte Bestimmung hatten alle 36 Vereine der Lizenzligen im Mai 2020 einstimmig beschlossen, um den Spielbetrieb auch in Zeiten von Corona aufrecht erhalten zu können. Dabei wurde in Kauf genommen, dass damit auch personelle Engpässe und mögliche Wettbewerbsnachteile für betroffene Klubs mit einhergehen könnten."

Würzburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass der Verein unter irregulären Bedingungen habe antreten müssen, da er zum Spieltermin lediglich 14 spielberechtigte Fußballer habe aufbieten können. Unter diesen Voraussetzungen sei die Wettbewerbsgleichheit nicht gewährleistet gewesen.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Würzburger Kickers gegen die Wertung des am 19. Dezember 2020 stattgefundenen Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückgewiesen. Darmstadt hatte seinerzeit 2:0 gewonnen.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, erklärt: "Die Ablehnung der von Würzburg beantragten Spielabsetzung durch die DFL beruht auf der Anwendung des Paragraphen 2 Nummer 3 der Richtlinien zur Spielordnung. Nach diesem standen den Würzburgern ausreichend Spieler zur Verfügung."

Lorenz weiter: "Besagte Bestimmung hatten alle 36 Vereine der Lizenzligen im Mai 2020 einstimmig beschlossen, um den Spielbetrieb auch in Zeiten von Corona aufrecht erhalten zu können. Dabei wurde in Kauf genommen, dass damit auch personelle Engpässe und mögliche Wettbewerbsnachteile für betroffene Klubs mit einhergehen könnten."

Würzburg hatte seinen Einspruch damit begründet, dass der Verein unter irregulären Bedingungen habe antreten müssen, da er zum Spieltermin lediglich 14 spielberechtigte Fußballer habe aufbieten können. Unter diesen Voraussetzungen sei die Wettbewerbsgleichheit nicht gewährleistet gewesen.