Sportgericht weist Münster-Einspruch gegen Bayern-Spiel zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Preußen Münster gegen die Wertung des Drittligaduells mit dem FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte München am 3. Juni 2020 mit 3:2 gewonnen.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Preußen Münster konnte keine sachlichen Gründe für den Einspruch vorbringen, wie sie in Paragraph 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung aufgezeigt werden. Auch sonstige, unbenannte Einspruchsgründe, die mit den in Paragraph 17 beschriebenen Fällen vergleichbar wären, konnten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Deshalb war der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen."

Münster hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. 

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

Weitere Einsprüche von Preußen Münster sind derzeit auch noch bei den zuständigen DFB-Instanzen anhängig. Über diese wird jeweils im Einzelfall beraten und entschieden werden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch von Preußen Münster gegen die Wertung des Drittligaduells mit dem FC Bayern München II im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte München am 3. Juni 2020 mit 3:2 gewonnen.

Stephan Oberholz, der stellvertretende Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagt dazu: "Preußen Münster konnte keine sachlichen Gründe für den Einspruch vorbringen, wie sie in Paragraph 17 der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung aufgezeigt werden. Auch sonstige, unbenannte Einspruchsgründe, die mit den in Paragraph 17 beschriebenen Fällen vergleichbar wären, konnten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden. Deshalb war der Einspruch als unbegründet zurückzuweisen."

Münster hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Austragung des Spiels gegen die Grundsätze des Fair Play und der Chancengleichheit verstoßen habe. 

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

Weitere Einsprüche von Preußen Münster sind derzeit auch noch bei den zuständigen DFB-Instanzen anhängig. Über diese wird jeweils im Einzelfall beraten und entschieden werden.