Sportgericht weist Hannover-Einspruch gegen Darmstadt-Spiel zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute den Einspruch von Hannover 96 gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Darmstadt am 25. November 2019 mit 2:1 gewonnen.

"Die Aberkennung des Tores ist eine schiedsrichterliche Tatsachenentscheidung, die im Einklang mit der geänderten Regel 9 steht. Alle Beteiligten am Fußballspiel müssen sich erst einmal an die neue Regel gewöhnen. In der Vorsaison hätte das Tor noch gezählt, aufgrund der Änderung der Regel 9 jetzt und in absehbarer Zukunft aber nicht mehr", fasst Einzelrichter Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Gründe für die Zurückweisung zusammen. 

Hannover hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 2:2-Ausgleich durch Marc Stendera kurz vor Schluss regelwidrig von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. 

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute den Einspruch von Hannover 96 gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Darmstadt am 25. November 2019 mit 2:1 gewonnen.

"Die Aberkennung des Tores ist eine schiedsrichterliche Tatsachenentscheidung, die im Einklang mit der geänderten Regel 9 steht. Alle Beteiligten am Fußballspiel müssen sich erst einmal an die neue Regel gewöhnen. In der Vorsaison hätte das Tor noch gezählt, aufgrund der Änderung der Regel 9 jetzt und in absehbarer Zukunft aber nicht mehr", fasst Einzelrichter Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Gründe für die Zurückweisung zusammen. 

Hannover hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 2:2-Ausgleich durch Marc Stendera kurz vor Schluss regelwidrig von Schiedsrichter Dr. Martin Thomsen (Kleve) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe. 

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.