Sportgericht weist Glöckner-Einspruch gegen Spielsperre zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch von Patrick Glöckner, Trainer des Drittligisten Chemnitzer FC, gegen seine Spielsperre nach einer Gelb-Roten Karte als unzulässig verworfen. Der Fußball-Lehrer bleibt damit für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga gesperrt.

Glöckner hatte in der 30. Minute des Drittligaspiels bei den Würzburger Kickers am 19. Juni 2020 von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger (St. Wolfgang) die Gelb-Rote Karte gesehen. 

Gegen eine Sperre nach einer Gelb-Roten Karte ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht gemäß §11 Nr. 3 der Recht- und Verfahrensordnung nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren den Einspruch von Patrick Glöckner, Trainer des Drittligisten Chemnitzer FC, gegen seine Spielsperre nach einer Gelb-Roten Karte als unzulässig verworfen. Der Fußball-Lehrer bleibt damit für das nächste Meisterschaftsspiel der 3. Liga gesperrt.

Glöckner hatte in der 30. Minute des Drittligaspiels bei den Würzburger Kickers am 19. Juni 2020 von Schiedsrichter Wolfgang Haslberger (St. Wolfgang) die Gelb-Rote Karte gesehen. 

Gegen eine Sperre nach einer Gelb-Roten Karte ist ein Einspruch beim DFB-Sportgericht gemäß §11 Nr. 3 der Recht- und Verfahrensordnung nur dann zulässig, wenn ein offensichtlicher Irrtum des Schiedsrichters nachgewiesen wird.