Sportgericht weist Einspruch Wehen Wiesbadens zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in Frankfurt den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung des Zweitligaduells mit Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Dresden am 8. November 2019 1:0 gewonnen. Der Endstand hat damit weiterhin Bestand.

Hans E. Lorenz, der die mündliche Verhandlung in seiner Funktion als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts leitete, sagt zur Urteilsbegründung: "Weder dem Video-Assistenten noch dem Schiedsrichter konnte ein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Beide haben sich vielmehr gemäß den Vorgaben der Fußballregeln und des IFAB-Protokolls verhalten. Da kein Regelverstoß vorliegt, hatte der Einspruch keine Chance auf Erfolg."  

Wehen Wiesbaden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zur vermeintlichen Gästeführung nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) regelwidrig erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute in Frankfurt den Einspruch des SV Wehen Wiesbaden gegen die Wertung des Zweitligaduells mit Dynamo Dresden als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Dresden am 8. November 2019 1:0 gewonnen. Der Endstand hat damit weiterhin Bestand.

Hans E. Lorenz, der die mündliche Verhandlung in seiner Funktion als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts leitete, sagt zur Urteilsbegründung: "Weder dem Video-Assistenten noch dem Schiedsrichter konnte ein fehlerhaftes Verhalten nachgewiesen werden. Beide haben sich vielmehr gemäß den Vorgaben der Fußballregeln und des IFAB-Protokolls verhalten. Da kein Regelverstoß vorliegt, hatte der Einspruch keine Chance auf Erfolg."  

Wehen Wiesbaden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zur vermeintlichen Gästeführung nach Intervention des Video-Assistenten (VAR) regelwidrig erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.