Sportgericht weist Dresden-Einspruch gegen Darmstadt-Spiel erneut zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat den Einspruch von Dynamo Dresden gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 auch in mündlicher Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Darmstadt am 7. Februar 2020 in Dresden 3:2 gewonnen. Das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.

"Auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ließ sich weder ein Fehler des Videoassistenten noch ein Regelverstoß des Schiedsrichters nachweisen", begründet Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Zurückweisung des Einspruchs.

Dresden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat den Einspruch von Dynamo Dresden gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Darmstadt 98 auch in mündlicher Verhandlung als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung hatte Darmstadt am 7. Februar 2020 in Dresden 3:2 gewonnen. Das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.

"Auch nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung ließ sich weder ein Fehler des Videoassistenten noch ein Regelverstoß des Schiedsrichters nachweisen", begründet Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Zurückweisung des Einspruchs.

Dresden hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Rücknahme des Tores zum vermeintlichen 3:3-Ausgleich durch Patrick Schmidt in der 72. Minute regelwidrig von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) nach Hinweis des Videoassistenten (VAR) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.