Sportgericht weist Aue-Einspruch zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Zweitbundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am vergangenen Sonntag im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Das Spiel hatten die Darmstädter mit 1:0 gewonnen.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Einzelrichterurteil fällte, sagt dazu: "Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen." Der vom DFB beauftragte unabhängige Dienstleister Sportradar hatte zuvor auf Anfrage mitgeteilt, dass nach Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitligapartie festgestellt werden konnten.

Erzgebirge Aue hatte seinen Einspruch damit begründet, dass das Nicht-Anerkennen eines eigentlich regulären Tores der Gäste in der vierten Minute einen Regelverstoß des Schiedsrichters darstelle. Ferner dränge sich aus Sicht des Vereins zumindest der Verdacht einer Spielmanipulation auf, da der Unparteiische neben besagtem Treffer auch zwei Elfmeter für Aue nicht gegeben habe.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Einspruch des FC Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Zweitbundesligaspiels beim SV Darmstadt 98 am vergangenen Sonntag im Einzelrichterverfahren als unbegründet zurückgewiesen. Das Spiel hatten die Darmstädter mit 1:0 gewonnen.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Einzelrichterurteil fällte, sagt dazu: "Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind als unanfechtbare Tatsachenentscheidungen zu werten. Zudem ist der Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation aus der Luft gegriffen und nicht ansatzweise nachgewiesen." Der vom DFB beauftragte unabhängige Dienstleister Sportradar hatte zuvor auf Anfrage mitgeteilt, dass nach Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitligapartie festgestellt werden konnten.

Erzgebirge Aue hatte seinen Einspruch damit begründet, dass das Nicht-Anerkennen eines eigentlich regulären Tores der Gäste in der vierten Minute einen Regelverstoß des Schiedsrichters darstelle. Ferner dränge sich aus Sicht des Vereins zumindest der Verdacht einer Spielmanipulation auf, da der Unparteiische neben besagtem Treffer auch zwei Elfmeter für Aue nicht gegeben habe.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt werden.