Sportgericht verschiebt Kostic-Verhandlung

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Krise hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die ursprünglich für Dienstag, 24. März 2020, ab 14.30 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus geplante mündliche Verhandlung der Pokalspiel-Sperre gegen Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt wieder abgesetzt. Die Sitzung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, ein neues Datum gibt es derzeit noch nicht. Sobald ein neuer Termin feststeht, wird er entsprechend veröffentlicht.

Kostic war am 6. März 2020 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden war. Gegen das Urteil des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Krise hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) die ursprünglich für Dienstag, 24. März 2020, ab 14.30 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus geplante mündliche Verhandlung der Pokalspiel-Sperre gegen Filip Kostic vom Bundesligisten Eintracht Frankfurt wieder abgesetzt. Die Sitzung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, ein neues Datum gibt es derzeit noch nicht. Sobald ein neuer Termin feststeht, wird er entsprechend veröffentlicht.

Kostic war am 6. März 2020 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von vier DFB-Pokalspielen belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit des DFB-Pokalspiels gegen Werder Bremen am 4. März 2020 von Schiedsrichter Felix Zwayer (Berlin) des Feldes verwiesen worden war. Gegen das Urteil des Einzelrichters haben Spieler und Verein fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.