Sportgericht verschiebt Halle-Verhandlung auf 18. November

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündliche Verhandlung über den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaduells mit Preußen Münster neu terminiert. Die ursprünglich für diesen Freitag, 8. November 2019, ab 14 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus angesetzte Sitzung wurde auf Antrag des Halleschen FC auf Montag, 18. November 2019, verschoben. Geleitet wird die nunmehr um 11 Uhr beginnende Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das Gremium hatte den Einspruch am 21. Oktober 2019 im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass keine Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher zu erkennen seien und nur Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vorlägen, die nicht anfechtbar seien. Dagegen hatte Halle umgehend wieder Einspruch eingelegt.

Die Begegnung gegen Münster war am 21. September 2019 in Halle 2:2 ausgegangen. Der Hallesche FC begründet seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute. Nach Spielfortsetzung hatte Münster den Ausgleich zum 2:2-Endstand erzielt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündliche Verhandlung über den Einspruch des Halleschen FC gegen die Wertung des Drittligaduells mit Preußen Münster neu terminiert. Die ursprünglich für diesen Freitag, 8. November 2019, ab 14 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus angesetzte Sitzung wurde auf Antrag des Halleschen FC auf Montag, 18. November 2019, verschoben. Geleitet wird die nunmehr um 11 Uhr beginnende Verhandlung von Stephan Oberholz, dem stellvertretenden Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Das Gremium hatte den Einspruch am 21. Oktober 2019 im Einzelrichterverfahren zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass keine Regelverstöße von Schiedsrichter Michael Bacher zu erkennen seien und nur Tatsachenentscheidungen des Unparteiischen vorlägen, die nicht anfechtbar seien. Dagegen hatte Halle umgehend wieder Einspruch eingelegt.

Die Begegnung gegen Münster war am 21. September 2019 in Halle 2:2 ausgegangen. Der Hallesche FC begründet seinen Einspruch mit einem angeblichen Regelverstoß von Schiedsrichter Michael Bacher (Amerang) im Zusammenhang mit den geplanten Auswechslungen in der 83. Minute. Nach Spielfortsetzung hatte Münster den Ausgleich zum 2:2-Endstand erzielt.