Sportgericht verkürzt Sperre für Halles Ajani

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Einspruchs-Verfahren die Strafe gegen den Spieler Marvin Ajani vom Drittligisten Hallescher FC geändert. Es wertete dessen Vergehen nach eingehender Analyse aller Fernsehaufnahmen lediglich als unsportliches Verhalten und verhängte dafür eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3.Liga und eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.

Der Spieler war zunächst am 29. November 2017 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung zu drei Spielen Sperre verurteilt worden. Dagegen hatte Ajani Einspruch eingelegt, der in der 71. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 25. November 2017 von Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) des Feldes verwiesen worden war.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Einspruchs-Verfahren die Strafe gegen den Spieler Marvin Ajani vom Drittligisten Hallescher FC geändert. Es wertete dessen Vergehen nach eingehender Analyse aller Fernsehaufnahmen lediglich als unsportliches Verhalten und verhängte dafür eine Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3.Liga und eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.

Der Spieler war zunächst am 29. November 2017 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung zu drei Spielen Sperre verurteilt worden. Dagegen hatte Ajani Einspruch eingelegt, der in der 71. Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Magdeburg am 25. November 2017 von Schiedsrichter Sven Jablonski (Bremen) des Feldes verwiesen worden war.