Sportgericht weist VfB-Einspruch gegen Wehen Wiesbaden-Spiel zurück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag nach mündlicher Verhandlung den Einspruch des VfB Stuttgart gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Wehen Wiesbaden als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung am 17. Mai 2020 hatte Wehen Wiesbaden mit 2:1 gewonnen. Das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.

"Der Schiedsrichter hat ein strafbares Handspiel wahrgenommen und Elfmeter verhängt", begründet Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Zurückweisung des Einspruchs. "Das war eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Auf den Ablauf und die Qualität des Dialoges zwischen Schiedsrichter und Video-Assistent kommt es nicht an. Der Video-Assistent ist für den Schiedsrichter ein zusätzliches Hilfsmittel bei der Vorbereitung seiner Entscheidung."

Stuttgart hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Entscheidung auf Handelfmeter in der Nachspielzeit nach Intervention des Video-Assistenten Dr. Robert Kampka (Mainz) regelwidrig von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.

[al]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montag nach mündlicher Verhandlung den Einspruch des VfB Stuttgart gegen die Wertung des Zweitligaduells mit dem SV Wehen Wiesbaden als unbegründet zurückgewiesen. Die Begegnung am 17. Mai 2020 hatte Wehen Wiesbaden mit 2:1 gewonnen. Das Ergebnis hat damit weiterhin Bestand.

"Der Schiedsrichter hat ein strafbares Handspiel wahrgenommen und Elfmeter verhängt", begründet Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, die Zurückweisung des Einspruchs. "Das war eine unanfechtbare Tatsachenentscheidung. Auf den Ablauf und die Qualität des Dialoges zwischen Schiedsrichter und Video-Assistent kommt es nicht an. Der Video-Assistent ist für den Schiedsrichter ein zusätzliches Hilfsmittel bei der Vorbereitung seiner Entscheidung."

Stuttgart hatte seinen Einspruch damit begründet, dass die Entscheidung auf Handelfmeter in der Nachspielzeit nach Intervention des Video-Assistenten Dr. Robert Kampka (Mainz) regelwidrig von Schiedsrichter Sascha Stegemann (Niederkassel) erfolgt sei, wobei diese Entscheidung den Ausgang des Spieles mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst habe.

Das Urteil ist rechtskräftig.