Sportgericht verhandelt Rostock-Geldstrafen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich den Einspruch des Zweitbundesligisten FC Hansa Rostock gegen die vor kurzem verhängten Geldstrafen. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Rostock war am 24. November vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 97.300 Euro belegt worden. Die Zuschauervorkommnisse resultierten aus den Zweitligaspielen gegen den FC Schalke 04 am 25. September, bei Holstein Kiel am 2. Oktober und gegen den SV Sandhausen am 17. Oktober.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt am Dienstag ab 13 Uhr im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich den Einspruch des Zweitbundesligisten FC Hansa Rostock gegen die vor kurzem verhängten Geldstrafen. Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Rostock war am 24. November vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, zwei davon in Tateinheit mit nicht ausreichendem Ordnungsdienst, mit drei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 97.300 Euro belegt worden. Die Zuschauervorkommnisse resultierten aus den Zweitligaspielen gegen den FC Schalke 04 am 25. September, bei Holstein Kiel am 2. Oktober und gegen den SV Sandhausen am 17. Oktober.

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