Sportgericht verhandelt Fall Nastasic

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 11.30 Uhr) in Frankfurt am Main mündlich den Einspruch des Spielers Matija Nastasic vom Bundesligisten FC Schalke 04 gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Nastasic war am Dienstag vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 65. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 25. August 2018 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden war. Dagegen hat der Schalker fristgerecht Einspruch eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 11.30 Uhr) in Frankfurt am Main mündlich den Einspruch des Spielers Matija Nastasic vom Bundesligisten FC Schalke 04 gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil. Geleitet wird die Verhandlung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Nastasic war am Dienstag vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 65. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 25. August 2018 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden war. Dagegen hat der Schalker fristgerecht Einspruch eingelegt.