Sportgericht verhandelt Fall Arabi

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 12.30 Uhr) mündlich den Einspruch von Samir Arabi gegen das Einzelrichterurteil vom 8. November 2022. Darin war der Geschäftsführer des Zweitligisten Arminia Bielefeld wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für zwei Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt worden. Die heutige Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt wird geleitet von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Arabi hatte sich in der Halbzeitpause des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 5. November 2022 auf dem Weg in den Kabinentrakt und in der Schiedsrichterkabine fortgesetzt unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten. Daraufhin war er vom Unparteiischen Patrick Alt (Illingen) für den Rest des Spieles aus dem Innenraum verwiesen worden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 12.30 Uhr) mündlich den Einspruch von Samir Arabi gegen das Einzelrichterurteil vom 8. November 2022. Darin war der Geschäftsführer des Zweitligisten Arminia Bielefeld wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für zwei Meisterschaftsspiele und einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt worden. Die heutige Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt wird geleitet von Stephan Oberholz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Arabi hatte sich in der Halbzeitpause des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 5. November 2022 auf dem Weg in den Kabinentrakt und in der Schiedsrichterkabine fortgesetzt unsportlich gegenüber dem Schiedsrichterteam verhalten. Daraufhin war er vom Unparteiischen Patrick Alt (Illingen) für den Rest des Spieles aus dem Innenraum verwiesen worden.

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