Sportgericht verhandelt die Fälle Abraham und Grifo

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 11 Uhr) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Fälle von David Abraham (Eintracht Frankfurt) und Vincenzo Grifo (SC Freiburg). Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Abraham war am 13. November 2019 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sieben Wochen (10. November bis einschließlich 29. Dezember 2019) und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 10. November 2019 den Freiburger Trainer Christian Streich in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gerempelt und dafür die Rote Karte gesehen hatte.

Grifo war am 13. November im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit desselben Spieles dem Frankfurter David Abraham zunächst in den Nacken und anschließend mit der Hand ins Gesicht gegriffen und ebenfalls die Rote Karte gesehen hatte.

Gegen die Entscheidungen des Einzelrichters haben beide Spieler fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) verhandelt heute (ab 11 Uhr) im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus mündlich die Fälle von David Abraham (Eintracht Frankfurt) und Vincenzo Grifo (SC Freiburg). Geleitet wird die Sitzung von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts.

Abraham war am 13. November 2019 vom DFB-Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner mit einer Sperre von sieben Wochen (10. November bis einschließlich 29. Dezember 2019) und einer Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit des Bundesligaspiels beim SC Freiburg am 10. November 2019 den Freiburger Trainer Christian Streich in dessen Coaching-Zone aus vollem Lauf zu Boden gerempelt und dafür die Rote Karte gesehen hatte.

Grifo war am 13. November im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der Nachspielzeit desselben Spieles dem Frankfurter David Abraham zunächst in den Nacken und anschließend mit der Hand ins Gesicht gegriffen und ebenfalls die Rote Karte gesehen hatte.

Gegen die Entscheidungen des Einzelrichters haben beide Spieler fristgerecht Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt und eine mündliche Verhandlung beantragt.