Sportgericht sperrt Vuskovic vorläufig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mario Vuskovic vom Zweitbundesligisten Hamburger SV im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bis zur Entscheidung des DFB-Sportgerichts in der Hauptsache vorläufig gesperrt. Diese Vorsperre gilt mit sofortiger Wirkung.

Bei einer am 16. September 2022 genommenen Dopingprobe des HSV-Spielers war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte "nicht spezifische Substanz".

Wird eine "nicht spezifische Substanz" nachgewiesen, so ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine vorläufige Sperre zu verhängen.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mario Vuskovic vom Zweitbundesligisten Hamburger SV im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bis zur Entscheidung des DFB-Sportgerichts in der Hauptsache vorläufig gesperrt. Diese Vorsperre gilt mit sofortiger Wirkung.

Bei einer am 16. September 2022 genommenen Dopingprobe des HSV-Spielers war körperfremdes Erythropoetin (EPO) nachgewiesen worden. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte "nicht spezifische Substanz".

Wird eine "nicht spezifische Substanz" nachgewiesen, so ist nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine vorläufige Sperre zu verhängen.