Sportgericht sperrt Schuon bis 31. August 2012

Das DFB-Sportgericht hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses den früheren Osnabrücker Lizenzspieler Marcel Schuon wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Jahren und neun Monaten bis einschließlich 31. August 2012 belegt. Der Beginn der Sperrzeit wurde auf den 1. Dezember 2009, dem Tage des Ausschlusses von Schuon aus dem Spielerkader des SV Sandhausen, festgelegt.

Der Kontrollausschuss hat in den letzten Monaten intensiv ermittelt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde Spieler Schuon zweimal angehört. Schuon räumte die Vorwürfe im Wesentlichen ein, so dass es einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht nicht bedurfte.

Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es als erwiesen an, dass sich Schuon gegenüber einem Inhaber eines Wettbüros bereit erklärt hat, die Ergebnisse der Meisterschaftsspiele der 2. Bundesliga zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem VfL Osnabrück am 2. Mai 2008, dem TSV Alemannia Aachen und dem VfL Osnabrück am 21. November 2008, dem FC Augsburg und dem VfL Osnabrück am 17. April 2009 sowie dem 1. FC Nürnberg und dem VfL Osnabrück am 13. Mai 2009 zugunsten des jeweiligen Spielgegners des VfL Osnabrück zu beeinflussen. Ein Nachweis, dass es seitens von Schuon während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, konnte dagegen nicht geführt werden, auch wenn ihm nach dem Spiel in Augsburg bestehende Wettschulden in Höhe von 25.000 € erlassen wurden.

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten von Schuon insbesondere berücksichtigt, dass er an der Aufklärung von Manipulationsvorwürfen zumindest in Teilbereichen mitgewirkt hat. Schuon ist sich bewusst, dass er dem Fußball durch sein Verhalten erheblichen Schaden zugefügt hat.

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Das DFB-Sportgericht hat auf Antrag des DFB-Kontrollausschusses den früheren Osnabrücker Lizenzspieler Marcel Schuon wegen unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Jahren und neun Monaten bis einschließlich 31. August 2012 belegt. Der Beginn der Sperrzeit wurde auf den 1. Dezember 2009, dem Tage des Ausschlusses von Schuon aus dem Spielerkader des SV Sandhausen, festgelegt.

Der Kontrollausschuss hat in den letzten Monaten intensiv ermittelt. Im Rahmen der Ermittlungen wurde Spieler Schuon zweimal angehört. Schuon räumte die Vorwürfe im Wesentlichen ein, so dass es einer mündlichen Verhandlung vor dem Sportgericht nicht bedurfte.

Kontrollausschuss und Sportgericht sehen es als erwiesen an, dass sich Schuon gegenüber einem Inhaber eines Wettbüros bereit erklärt hat, die Ergebnisse der Meisterschaftsspiele der 2. Bundesliga zwischen dem FC Carl Zeiss Jena und dem VfL Osnabrück am 2. Mai 2008, dem TSV Alemannia Aachen und dem VfL Osnabrück am 21. November 2008, dem FC Augsburg und dem VfL Osnabrück am 17. April 2009 sowie dem 1. FC Nürnberg und dem VfL Osnabrück am 13. Mai 2009 zugunsten des jeweiligen Spielgegners des VfL Osnabrück zu beeinflussen. Ein Nachweis, dass es seitens von Schuon während dieser Spiele tatsächlich zu Manipulationshandlungen gekommen ist, konnte dagegen nicht geführt werden, auch wenn ihm nach dem Spiel in Augsburg bestehende Wettschulden in Höhe von 25.000 € erlassen wurden.

Bei der Strafzumessung wurde zugunsten von Schuon insbesondere berücksichtigt, dass er an der Aufklärung von Manipulationsvorwürfen zumindest in Teilbereichen mitgewirkt hat. Schuon ist sich bewusst, dass er dem Fußball durch sein Verhalten erheblichen Schaden zugefügt hat.