Sportgericht sperrt Schnitzler mit sofortiger Wirkung

Auf Antrag des Kontrollausschusses hat das Sportgericht des DFB durch seinen Vorsitzenden den früheren Lizenzspieler des FC St. Pauli, René Schnitzler, der derzeit ein Spielrecht für einen westdeutschen Amateurverein besitzt, im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Zudem wird Schnitzler vorläufig verboten, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden, deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden.

René Schnitzler, der in den Spielzeiten 2007/2008 und 2008/2009 für den FC St. Pauli spielberechtigt war, ist dringend verdächtig, sich eines unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht zu haben. Schnitzler hat gegenüber dem Kontrollausschuss eingeräumt, für fünf Meisterschaftsspiele des FC St. Pauli im Zeitraum von Mai 2008 bis November 2008 Manipulationsabsprachen mit einem niederländischen Wettspieler und -vermittler getroffen und für vier dieser Spiele erhebliche Geldbeträge erhalten zu haben, um die Ergebnisse zu Gunsten des jeweiligen Gegners zu beeinflussen.

Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass von Schnitzler tatsächliche Spielmanipulationshandlungen vorgenommen wurden.

Das Sportgericht entscheidet im Hauptsacheverfahren über das Strafmaß.

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Auf Antrag des Kontrollausschusses hat das Sportgericht des DFB durch seinen Vorsitzenden den früheren Lizenzspieler des FC St. Pauli, René Schnitzler, der derzeit ein Spielrecht für einen westdeutschen Amateurverein besitzt, im Wege der einstweiligen Verfügung vorläufig gesperrt. Zudem wird Schnitzler vorläufig verboten, ein Amt im DFB, seinen Mitgliedsverbänden, deren Vereinen und Kapitalgesellschaften zu bekleiden.

René Schnitzler, der in den Spielzeiten 2007/2008 und 2008/2009 für den FC St. Pauli spielberechtigt war, ist dringend verdächtig, sich eines unsportlichen Verhaltens schuldig gemacht zu haben. Schnitzler hat gegenüber dem Kontrollausschuss eingeräumt, für fünf Meisterschaftsspiele des FC St. Pauli im Zeitraum von Mai 2008 bis November 2008 Manipulationsabsprachen mit einem niederländischen Wettspieler und -vermittler getroffen und für vier dieser Spiele erhebliche Geldbeträge erhalten zu haben, um die Ergebnisse zu Gunsten des jeweiligen Gegners zu beeinflussen.

Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, dass von Schnitzler tatsächliche Spielmanipulationshandlungen vorgenommen wurden.

Das Sportgericht entscheidet im Hauptsacheverfahren über das Strafmaß.