Sportgericht sperrt Fandrich sieben Monate

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Clemens Fandrich vom FC Erzgebirge Aue in mündlicher Verhandlung wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter-Assistenten für sieben Monate gesperrt.

Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin, der aussagte, dass ihm der Spieler in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 22. Oktober 2021 auf das rechte Auge gespuckt habe, was Fandrich selbst bestreitet. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten, so das Gericht.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagt zum Urteil: "Die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter oder deren Assistenten sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor. Bei der Bemessung der Sperre hat das Gericht zugunsten des Spielers Fandrich sein untadeliges Verhalten in zwölf Jahren Profifußball berücksichtigt. Andererseits ist ein Spucken in das Gesicht des Schiedsrichter-Assistenten ein so schwerwiegender Vorgang, dass auch eine höhere Strafe denkbar gewesen wäre."

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Clemens Fandrich vom FC Erzgebirge Aue in mündlicher Verhandlung wegen einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter-Assistenten für sieben Monate gesperrt.

Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten Roman Potemkin, der aussagte, dass ihm der Spieler in der 89. Minute des Zweitligaspiels gegen den FC Ingolstadt am 22. Oktober 2021 auf das rechte Auge gespuckt habe, was Fandrich selbst bestreitet. Auch der Bewegungsablauf in besagter Szene unterstütze die Darstellung des Schiedsrichter-Assistenten, so das Gericht.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung im Frankfurter Hermann-Neuberger-Haus leitete, sagt zum Urteil: "Die Tätlichkeit gegen Schiedsrichter oder deren Assistenten sieht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zwei Jahren vor. Bei der Bemessung der Sperre hat das Gericht zugunsten des Spielers Fandrich sein untadeliges Verhalten in zwölf Jahren Profifußball berücksichtigt. Andererseits ist ein Spucken in das Gesicht des Schiedsrichter-Assistenten ein so schwerwiegender Vorgang, dass auch eine höhere Strafe denkbar gewesen wäre."

Gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt werden.