Sportgericht reduziert zwei Geldstrafen für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren zwei Geldstrafen für den jetzigen Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena um rund 25 Prozent reduziert. Wie bei anderen Vereinen auch, deren Verfahren noch aus der Vorsaison anhängig waren, gewährte das Gremium diesen Nachlass in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen.

So kürzte das Sportgericht die am 30. September 2019 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Strafe bezüglich des Mannheim-Spiels von ursprünglich 2175 Euro auf nunmehr 1600 Euro und die am 3. März 2020 im Einzelrichterverfahren verhängte Strafe bezüglich des Spiels gegen Halle von 12.450 Euro auf 9300 Euro. Der Verein hatte gegen beide Entscheidungen des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt.

In der 2. Minute des damaligen Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 18. August 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet, woraufhin das Spiel für eine halbe Minute unterbrochen werden musste. Zudem wurde in der 62. Minute eine Plastikflasche von der Haupttribüne auf das Spielfeld geworfen.

Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur 4. Spielminute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 22. November 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 25 Blinker und zwei Bengalische Fackeln abgebrannt, wovon eine dieser Fackeln auf die Laufbahn geworfen wurde. Darüber hinaus wurde im Jenaer Zuschauerbereich ein Laserpointer eingesetzt und in der 67. Minute ein weiterer Blinker gezündet. Nach Abpfiff überstiegen zudem fünf Jena-Anhänger die Barriere zum Innenraum, wurden ferner Becher in den Innenraum geworfen.

Gegen die neuerlichen Entscheidungen des DFB-Sportgerichts kann der Verein binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht einlegen.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im schriftlichen Verfahren zwei Geldstrafen für den jetzigen Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena um rund 25 Prozent reduziert. Wie bei anderen Vereinen auch, deren Verfahren noch aus der Vorsaison anhängig waren, gewährte das Gremium diesen Nachlass in Zeiten der Corona-Pandemie deshalb, weil die Klubs gerade durch fehlende Zuschauer-Einnahmen derzeit finanzielle Einbußen in nicht unerheblichem Maße hinnehmen müssen.

So kürzte das Sportgericht die am 30. September 2019 im Einzelrichterverfahren ausgesprochene Strafe bezüglich des Mannheim-Spiels von ursprünglich 2175 Euro auf nunmehr 1600 Euro und die am 3. März 2020 im Einzelrichterverfahren verhängte Strafe bezüglich des Spiels gegen Halle von 12.450 Euro auf 9300 Euro. Der Verein hatte gegen beide Entscheidungen des Einzelrichters fristgerecht Einspruch eingelegt.

In der 2. Minute des damaligen Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 18. August 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens fünf Rauchtöpfe gezündet, woraufhin das Spiel für eine halbe Minute unterbrochen werden musste. Zudem wurde in der 62. Minute eine Plastikflasche von der Haupttribüne auf das Spielfeld geworfen.

Vom Einlaufen der Mannschaften bis zur 4. Spielminute des Drittligaspiels gegen den Halleschen FC am 22. November 2019 wurden im Jenaer Zuschauerbereich mindestens 25 Blinker und zwei Bengalische Fackeln abgebrannt, wovon eine dieser Fackeln auf die Laufbahn geworfen wurde. Darüber hinaus wurde im Jenaer Zuschauerbereich ein Laserpointer eingesetzt und in der 67. Minute ein weiterer Blinker gezündet. Nach Abpfiff überstiegen zudem fünf Jena-Anhänger die Barriere zum Innenraum, wurden ferner Becher in den Innenraum geworfen.

Gegen die neuerlichen Entscheidungen des DFB-Sportgerichts kann der Verein binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht einlegen.