Sportgericht reduziert Rostock-Geldstrafe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist in mündlicher Verhandlung dem Einspruch von Hansa Rostock gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 13. Januar 2023 teilweise gefolgt. Das Gremium reduzierte die wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens der Rostock-Anhänger verhängte Geldstrafe von ursprünglich 31.200 Euro auf 25.000 Euro. Davon kann der Zweitligist bis zu 8300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt leitete, sagt zum Urteil: "Im Rahmen der Strafzumessung sind wir bezüglich des gezeigten Lichtenhagen-Banners zu einer anderen Gewichtung gekommen. Es ist nicht widerlegbar, dass es sich dabei um ein Banner eines Rostock-Fanclubs aus Lichtenhagen handelt, dessen Mitglieder zum Teil im Sonnenblumen-Haus wohnen und das schon vorher bei Spielen im Stadion hing. Im Gegensatz zu den beiden anderen Spruchbändern, die verurteilt wurden, hat dieses keine diskriminierende Wirkung gehabt."

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 21. August 2022 hatten Rostocker Zuschauer nicht nur die angesprochenen Banner gezeigt, sondern zudem vier pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts hat Hansa Rostock fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) ist in mündlicher Verhandlung dem Einspruch von Hansa Rostock gegen das vorangegangene Einzelrichterurteil vom 13. Januar 2023 teilweise gefolgt. Das Gremium reduzierte die wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens der Rostock-Anhänger verhängte Geldstrafe von ursprünglich 31.200 Euro auf 25.000 Euro. Davon kann der Zweitligist bis zu 8300 Euro für präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.

Stephan Oberholz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts die Sitzung am DFB-Campus in Frankfurt leitete, sagt zum Urteil: "Im Rahmen der Strafzumessung sind wir bezüglich des gezeigten Lichtenhagen-Banners zu einer anderen Gewichtung gekommen. Es ist nicht widerlegbar, dass es sich dabei um ein Banner eines Rostock-Fanclubs aus Lichtenhagen handelt, dessen Mitglieder zum Teil im Sonnenblumen-Haus wohnen und das schon vorher bei Spielen im Stadion hing. Im Gegensatz zu den beiden anderen Spruchbändern, die verurteilt wurden, hat dieses keine diskriminierende Wirkung gehabt."

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 21. August 2022 hatten Rostocker Zuschauer nicht nur die angesprochenen Banner gezeigt, sondern zudem vier pyrotechnische Gegenstände gezündet.

Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts hat Hansa Rostock fristgerecht Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt.

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