Sportgericht reduziert Nastasic-Sperre

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die Sperre gegen Matija Nastasic vom Bundesligisten FC Schalke 04 in mündlicher Verhandlung nach Antrag des DFB-Kontrollausschusses auf ein Bundesligaspiel reduziert. Zunächst war der Abwehrspieler am Dienstag vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 65. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 25. August 2018 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden war. Dagegen hatte der Serbe fristgerecht Einspruch eingelegt.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Begründung: "Im Hinblick darauf, dass der Spieler Nastasic zunächst eindeutig den Ball spielte, ehe es zum Kontakt mit dem Gegner kam, erschien es vertretbar, vom Vorwurf des rohen Spieles abzurücken und auf die Mindestsperre von einem Spiel zu entscheiden. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haben sich sowohl Schiedsrichter Patrick Ittrich als auch Videoassistent Wolfgang Stark in besagter Szene absolut regelkonform verhalten."

Das Urteil ist rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt hat die Sperre gegen Matija Nastasic vom Bundesligisten FC Schalke 04 in mündlicher Verhandlung nach Antrag des DFB-Kontrollausschusses auf ein Bundesligaspiel reduziert. Zunächst war der Abwehrspieler am Dienstag vom Sportgericht im Einzelrichterverfahren wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt worden, nachdem er in der 65. Minute des Bundesligaspiels beim VfL Wolfsburg am 25. August 2018 von Schiedsrichter Patrick Ittrich (Hamburg) des Feldes verwiesen worden war. Dagegen hatte der Serbe fristgerecht Einspruch eingelegt.

Hans E. Lorenz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, sagte zur Begründung: "Im Hinblick darauf, dass der Spieler Nastasic zunächst eindeutig den Ball spielte, ehe es zum Kontakt mit dem Gegner kam, erschien es vertretbar, vom Vorwurf des rohen Spieles abzurücken und auf die Mindestsperre von einem Spiel zu entscheiden. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme haben sich sowohl Schiedsrichter Patrick Ittrich als auch Videoassistent Wolfgang Stark in besagter Szene absolut regelkonform verhalten."

Das Urteil ist rechtskräftig.